Zwei mal Einfuhrumsatzsteuer bei Austausch

Ich habe kürzlich in Amerika eingekauft, und für die Waren auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. Eines der Geräte war kaputt, also sendete ich es zurück, worauf es auch anstandslos umgetauscht wurde. Mein Problem nun ist dass das Austauschgerät nun wieder mit vollem Wert auf dem Paket angegeben wurde, weshalb ich nochmal Einfuhrumsatzsteuer bezahlen musste.

Nach meinem Verständnis hätte die Amerikanische Firma das Paket ohne Wert, senden müssen, da ja kein neuer Kauf stattfand.

Gibt es dazu irgendwo genauere Informationen ? am besten offizielle Angaben in englischer Sprache, da ich gern das Geld von ihnen zurückhätte.

Danke schonmal an alle die das lesen :wink:

Hallo Christoph,

zuallererst: wen meinst du denn mit „ihnen“ ("… das Geld von ihnen zurückhätte…" - also von mir bekommst du schon mal kein Geld :wink:

Nein, nun im Ernst zu deinen Fragen:

  1. Wahrscheinlich hast du versäumt das Gerät über die Poststelle in deinem Zollamt zurückzusenden? Dann hättest du nämlich dort gleich einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Abgaben (in deinem Fall nur der EUSt) stellen können. Du hast das Gerät einfach so zurückgeschickt, richtig?

  2. Der Händler aus USA hat richtig gehandelt und eine Rechnung über den tatsächlichen Wert auch zu der Austauschlieferung gepackt, denn es handelt sich um ein neues Gerät. Da du zwei (!) Geräte eingeführt hast musst du zunächst auch für zwei zahlen. Dass du eines zurückgeschickt hast ist für die zollrechtliche Abwicklung des zweiten Gerätes ohne Belang. Wenn für das Gerät Zoll zu zahlen wäre, hättest du auch diesen erneut zahlen müssen!!! Ohne Rechnung hätte der Zoll die Lieferung nicht übergeben oder den Wert geschätzt!

  3. Natürlich sollt du nicht auf der „doppelten“ EUSt „hängen bleiben“. Du kannst bei deinem zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Erstattung der EUSt n. Art. 238 Zollkodex stellen und den Sachverhalt am besten mit Rechnungen und Schriftverkehr mit dem Händler schildern. Wenn du mir deine Postleitzahl sagt, nenne ich dir gerne das passende HZA.

Dann sollte die Erstattung kein Problem sein.

Auf Englisch habe ich dazu leider nichts, ist aber auch nicht nötig, denn der Händler kann eh nichts tun.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen

MfG
floyd_83

Zwei mal Einfuhrumsatzsteuer bei Austausch
Hallo, und vielen dank für die Antwort =)

Welche mich übrigens durchaus erstaunt, denn ich hatte schonmal einen Austausch mit „denen“ :stuck_out_tongue: (denen sind in diesem Fall übrigens ThinkGeek(.com)) und da kam das neue Spielzeug dann mit einem großen „Wert null“ … nun, in dem Fall wäre es wohl praktisch die Zollabrechnung für die Originallieferung wiederzufinden… das kann ein Abenteuer werden ^^

Meine Postleitzahl ist 88255 im schönen Schwabenland, an wen ginge da meine Anfrage ?

So long =)
Christoph

Moin Christoph,

wenn die neue Rechnung natürlich den Umtausch glaubhaft ausweist, wird der Zoll den Austausch auch gleich berücksichtigen. Wenn du jedoch nur eine „0-EUR-Rechnung“ vorlegst und nicht mit der alten Rechnung den Umtausch nachweisen kannst, wird es BEI der Abfertigung schwierig. Zudem du die Rücksendung ohne Zollbeteiligung abgewickelt hast. Nun brauchst du, wie du bereits festgestellt hast die Rechnung in jedem Fall für die Erstattung.

Dein zuständiges Hauptzollamt ist das HZA Ulm, Sachgebiet B -Bereich NEE-, Schillerstraße 1/1, 89077 Ulm, Tel. (07 31) 96 48-0.

Viele Grüße,

floyd_83