Ehegattenunterhalt nach Wegfall Kindesunterhalt

Hallo,

ich habe in unserem speziellen Fall eine Frage, die sich mir auch bei Lesen mehrerer Foren und Ratgeber noch nicht erschlossen hat…
Vielleicht habt ihr ähnliche Erfahrungen und könnt mir helfen?

Zur Geschichte:
Mein Mann ist geschieden und zahlt für die beiden Kinder aus dieser Ehe Kindesunterhalt. Da er noch Darlehen aus der Ehezeit abbezahlt und somit an seine Selbstbehalt-Grenze stößt, wird kein Unterhalt an die geschiedene Frau gezahlt.
Nun wird der Kindesunterhalt bald auslaufen (Kinder sind mittlerweile volljährig und kurz vor Ausbildungsbeginn). Die Ex-Frau ist krankheitsbedingt erwerbsunfähig und bezieht eine Rente (liegt über dem als notwendig angesehenen Satz).

Kann sie nun, nachdem mein Mann keinen Kindesunterhalt mehr zahlen muss, Unterhalt für sie selbst in Anspruch nehmen?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bin gespannt auf Eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

hier ist es wichtig, ab wann sie krank ist. Schon während der Ehe oder nach der Ehe. Wenn nach der Ehe, kann man argumentieren, dass die „Unterhaltskette“ gerissen ist.

Gruß

Genau so ist es. Grundsätzlich geht Kindesunterhalt vor Ehegattenunterhalt, falls also wie im Fall deines Mannes, die Selbstbehaltgrenze mit dem Kindesunterhalt erreicht ist. Dann zahlt er nur den Kindesunterhalt. Fällt dieser weg, dann lebt der Anspruch auf Ehegattenunterhalt wieder auf und zwar bis zur Selbstbehaltgrenze.
Gruß
Ally