Kündigung wegen Zahlungsverzug

Von: , 27.03.2012 13:44 Uhr


Laut Mietvertrag habe ich bis zum Dritten des laufenden Monats Zeit meine Miete zu überweisen; habe das aber durch einen Dauerauftrag geregelt, damit nichts schief geht. Falls dennoch mal etwas schiefgehen sollte, muss ich dann mit einer Kündigung wegen Zahlungsverzug rechnen oder habe ich eine Nachbesserungsfrist?

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