Kleinunternehmerregelung mit 2 Einkommen

Ich bin für eine Telesales Unternehmen im Home-Officetätig und diese Tätigkeit läuft unter der
Kleinunternehmerregleung nach § 19 Abs. 1 UStG. Ein Gewerbeschein ist vorhanden,
sowie die Mitteilung an das Finanzamt. Jetzt zu Meiner Frage, nun habe ich einen Vertrag erhalten
von einem anderen Unternehmen, welches ebenfalls Telesales anbietet. Die unternehmen sind keine
konkurrierenden Unternehmen aus unterschiedlichen Zweigen.
Bei dieser Firma kann ich ebenfalls im Home-Office (Freiberufler) tätig sein auf Honorarbasis. Jedoch steht im Vertrag unter Vergütung,
dass ich die Umsatzsteuer von 19% mitangeben muss, bzw. die 19% in dem monatlich ausgezahlten Honorar enthalten sind.
Des Weiteren steht auch in dem Vertrag unter Vergütung, sofern ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin, ich die
Umsatzsteuer umgehen zurückbezahlen muss. Ich kann aber jetzt schon sagen,
das ich durch beide Jobs nicht auf die 17500 Euro komme sondern max. auf 16.000-17.000 Euro.

Nun stellt sich mir einige Fragen

  1. Kann ich nicht gleich eine Rechnung am Monatsende austellen ohne die Umsatzsteuer?
  2. Kann ich die Umsatzsteuer am Ende vom Jahr geltend machen, bzw. bekomme die dann ausbezahlt?
  3. Kann es Probleme geben, wenn ich für das eine Unternehmen eine Rechnung nach Kleinunternehmerregleung nach § 19 Abs. 1 UStG austelle und
    für das andere eine mit Umsatzsteuer?
  4. Muss ich am Ende vom Jahr, irgendwelche Steuern bezahlen?
  5. Muss ich nun 2 verschiedene Steuerklärungen machen, oder kann ich beide Jobs zusammen addieren?

Hallo,
ein Kleinunternehmen ist prinzipiell umsatzsteuerbefreit. D.h. du kannst nicht einmal eine Rechnung mit einmal ohne Umsatzsteuer schreiben. Also solltest du einfach für die Firma eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben. Und du musst nur eine Steuererklärung schreiben, in der du die beiden Jobs zusammen addierst. Wenn du nicht mehr verdienst als in deiner Frage angegeben, musst du voraussichtlich keine Steuern bezahlen. Wenn du noch andere Einkünfte hast außer aus deiner freiberuflichen Tätigkeit, ist es durchaus möglich, dass du deinen Gewinn aus deiner freiberuflichen Tätigkeit versteuern musst.
Grüße
N

  1. Ja, um den USt reduzierten „Preis“. Dem Unternehmer ist es egal, ob er die USt vom Finanzamt zurück bekommt, oder gleich bei dir spart.
  2. Wer nicht USt pflichtig ist bekommt auch nichts zurück, außer du optierst freiwillig zur USt, geht aber nur max. 5 Jahre mit dem Ziel für immer UStpflichtig zu werden.
  3. Ja
  4. Einkommensteuer
  5. Es gibt nur eine Steuererklärung, und die mit verschiedenen Mantelbögen. Beide Jobs addieren, EÜR machen, Gewinn versteuern!
  1. Kann ich nicht gleich eine Rechnung am Monatsende austellen
    ohne die Umsatzsteuer?

Ja, das ist das beste. Du schreibst alle Deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer und machst einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. „Ich bin Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und somit nicht zum offenen Umsatzsteuerausweis berechtigt.“

Bzw. wenn Dein Auftraggeber mit Dir mit Gutschrift abrechnet, dann gib ihm rechtzeitig Bescheid, dass Du Kleinunternehmer bist, dann bekommst Du von ihm bereits die Gutschrift ohne Umsatzsteuer.

  1. Kann ich die Umsatzsteuer am Ende vom Jahr geltend machen,
    bzw. bekomme die dann ausbezahlt?

Das geht nur, wenn Du freiwillig eine Umsatzsteuererkärung abgibst, aber das wäre nicht sinnvoll, wenn Du insgesamt unter 17.500 Euro bleibst.

  1. Kann es Probleme geben, wenn ich für das eine Unternehmen
    eine Rechnung nach Kleinunternehmerregleung nach § 19 Abs. 1
    UStG austelle und
    für das andere eine mit Umsatzsteuer?

Ja, da würde es Probleme geben, weil Du als Person nur entweder oder sein kannst. Du mußt Dir das so vorstellen. Du bist die „kleien Firma“, die nun zwei Auftraggeber hat. Und da mußt du alle deine Umsätze (von Auftraggeber A und von Auftraggeber B) zusammenzählen. In der Summe darfst Du die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreiten. Dann bist Du Kleinunternehmer. - Insgesamt!

  1. Muss ich am Ende vom Jahr, irgendwelche Steuern bezahlen?

Als Kleinunternehmer zahlst du keien Umsatzsteuer. Aber natürlich mußt du eine Gewinnermittlung wegen der Einkommensteuer beim Finanzamt einreichen. Wenn du keinen Verlust machst, dann zahlst du Einkommensteuer.

  1. Muss ich nun 2 verschiedene Steuerklärungen machen, oder
    kann ich beide Jobs zusammen addieren?

Nein, Du machst nur eine Steuererklärung und da mußt du alles zusammenfassen.

Ich hoffe, es ist nun etwas klarer für dich.

Viele Grüße, Moni

Hallo,

  1. Kann ich nicht gleich eine Rechnung am Monatsende austellenohne die Umsatzsteuer?

nein, kannst du nicht
denn dein Auftraggeber ist umsatzsteuerpflichtig und
will die Vorsteuer geltend machen.

  1. Kann ich die Umsatzsteuer am Ende vom Jahr geltend machen,bzw. bekomme die dann ausbezahlt?

du kannst die Umsatzsteuer, die du selbst eingenommen hast gegen die Umsatzsteuer, die du für deine geschäftl. AUsgaben ausgegeben hast gegenrechnen.
Und zwar im 1 oder 3 Monatsrhythmus.

  1. Kann es Probleme geben, wenn ich für das eine Unternehmen eine Rechnung nach Kleinunternehmerregleung nach § 19 Abs. 1 UStG austelle und für das andere eine mit Umsatzsteuer?

ich glaube schon. denn entweder bist du umsatzsteuerpflichtig oder nicht.

  1. Muss ich am Ende vom Jahr, irgendwelche Steuern bezahlen?

höchstens Einkommensteuer, wenn du mehr verdienst

  1. Muss ich nun 2 verschiedene Steuerklärungen machen, oder kann ich beide Jobs zusammen addieren?

nur 1 Steuererklärung.

Mein Rat:
stelle all deine Fragen direkt beim zuständigen Finanzamt. Damit ersparst du dir böse Überraschungen. Und das FA kostet nichts im Gegensatz zum Steuerberater.

Viel Erfolg
Kath

Vorsicht ! Lass dich als Kleinunternehmer nicht auf eine abrechnung mit umsatzsteuer ein. wenn du den gutschriften nicht widersprichst gibts ärger. das ist unberechtigter steuerausweis. rede mit dem unternehmen und weise die ausdrücklich (!) darauf hin, dass du keine steuer ausweisen darfst, bzw. die keine gutschriften mit steuer erstellen dürfen. früher oder später gibt das ärger. das kann ich dir garantieren.

Wie du abrechnest (DU eine Rechnung, oder DIE eine Gutschrift) ist egal.

frage nr. 2 verstehe ich nicht. du rechnest ohne USt ab. da gibt es nix wieder.wenn du die gutschrift akzeptierst wirds nur teuer für dich. mach das bitte nicht.

zu 3. : habe ich ja nun ausführlich beschrieben. aber eines noch: du hast mehrere unternehmensteile, aber nur EIN unternehmen. das ist wichtig.

  1. und 5. wenn du dauerhaft unter 17.500 euro umsatz bleibst nicht. überschreitest du die 17.500 ist das im jahr der überschreitung meist auch egal. nur im neuen jahr musst du dann zum amt und sagen „habt die 17.500 überschritten, ihr müsst mich mit umsatzsteuer aufnehmen“ heißt: du bist kein kleinunternehmer mehr, sondern regelbesteuerer. das soweit zur UMSATZSTEUER.

Ob du Einkommensteuer zahlen musst hängt von vielen Faktoren ab. Da lehne ich mich nicht aus dem Fenster. Aber du machst nur EINE Einkommensteuererklärung.

hoffe ich konnte helfen.

sorry - steuerberater fragen ist ratsam :smile: