Jobcenter Wiedereingliederungsvertrag

Ich habe (leider) beim Jobcenter einen Vertrag auf Wiedereingliederung unterschrieben der nun unter anderen Bedingungen statt findet, als ursprünglich vereinbart - kann ich hier etwas dagegen tun - muss ich mir das gefallen lassen ?? Kann ich diesen Vertrag kündigen oder davon zurück treten aus wichtigem Grunde oder ähnliches - ohne Sanktionen hierzu ??

Z.B. wurde mit dem SB extra besprochen, das ich NUR an Vormittagen an der Wiedereingliederung teilnehmen kann, da ich ein schulpflichtiges Kind und keine Betreuung habe. Mein SB meinte hierzu, die Zeiten würden dann mit dem Bildungswerk abgesprochen werden/ können auch - zu meiner nebenberuflichen Selbständigkeit AABBEERR-

  • im Vertrag steht leider nur … an 4 Stunden täglich teilnimmt …
  • Im Bildungswerk ist man nun so unverschämt und meint, die Stundenpläne wären für alle und
  • die Zeiten werden einem immer erst am Do/Fr für die nächste Woche mitgeteilt und zwar OHNE JEDE RÜCKSICHTNAHME

da ich hierdurch nun also nicht an den Nachmittagsterminen teilnehmen kann, wurde ich bereits auf angeblich unentschuldigtes fehlen hingewiesen obwohl ich die Umstände bereits versuchte zu klären.

Weiterhin habe ich auf drängen des SBs hin ca. Anfang März diesen Antrag unterschrieben - obwohl ich die letzten Monate ständig immer wieder viel und auch länger krank war. Mitte März habe ich dann nun eine Reha-Maßnahme meine Arztes bescheinigt bekommen - kein Grund zum „Abbruch“ ohne Sanktion ??

Ich fühle mich hier ziemlich veralbert vom System bzw. der Handhabungen der Ämter - kann darf das denn so sein bzw. was kann ich hier denn nun tun ???

Also, mit Wiedereingliederungsvertrag meinen Sie sicherlich die Eingliederungsvereinbarung :smile:)

In der Regel wird alles, was Sie mit dem zuständigen Arbeitsvermittler besprechen und verbindlich festlegen, zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten. So sollten Sie natürlich die Vereinbarung vorher lessen und Fragen stellen, bevor Sie unterschreiben.

Darin ist auch festgelegt, zu welchen konkreten Pflichten Sie verpflichtet werden usw. Wenn Ihnen nun eine Sanktion angedroht wurde, sollten Sie die Anhörung abwarten und in jedem Fall reagieren, denn nichts ist müssiger (für beide Seiten), alles erst im Widerspruchverfahren zu klären.

Wenn Sie Fragen haben, mit Sachen nicht einverstanden sind, dann sprechen Sie mit dem zuständigen Arbeitsvermittler, denn persönlich und im Gespräch lassen sich viele Dinge besprechen und klären.

Sollten Sie nicht weiterkommen, können Sie natürlich den Vorgesetzten sprechen.

Tja, war bei uns wohl leider etwas anders … Bei uns gibt es scheinbar nur einen Standardvertrag und dieser, wurde auch weder -großartig- besprochen, noch vorgelesen oder so. In der Vereinbarung steht nur, das ich mich verpflichte für 4 Stunden am Tag an diesem Kurs teilzunehmen -ohne Angabe von Zeiten. Mein SB meinte hierzu, die Zeiten müssen dann mit dem BW abgesprochen werden aber dort sagt man nun, der Stundenplan ist für alle … Zu allem Übel ist mein SB nun dann auch noch für 6 Wochen nicht da und die Vertretung scheint wohl ein RA übernommen zu haben der nur auf Verpflichtungen hinweist und mit Sanktionen droht …- ganz toll, wozu habe ich denn überhaupt mit meinem SB gesprochen ??
Wiedersprüche sind hier auch so eine Sache -die werden bei uns erst gar nicht bearbeitet. Habe leider schon gegen mehrere Bescheide Wiedersprüche einlegen müssen aber -keinerlei Resonanz hierzu - auch auf Erinnerungen hin nicht … man wird hier einfach missachtet …

Meine Mutter ist noch bis mindestens Mitte Juni im Krankenhaus bitte die Frage an einen anderen stellen!