Ich habe (leider) beim Jobcenter einen Vertrag auf Wiedereingliederung unterschrieben der nun unter anderen Bedingungen statt findet, als ursprünglich vereinbart - kann ich hier etwas dagegen tun - muss ich mir das gefallen lassen ?? Kann ich diesen Vertrag kündigen oder davon zurück treten aus wichtigem Grunde oder ähnliches - ohne Sanktionen hierzu ??
Z.B. wurde mit dem SB extra besprochen, das ich NUR an Vormittagen an der Wiedereingliederung teilnehmen kann, da ich ein schulpflichtiges Kind und keine Betreuung habe. Mein SB meinte hierzu, die Zeiten würden dann mit dem Bildungswerk abgesprochen werden/ können auch - zu meiner nebenberuflichen Selbständigkeit AABBEERR-
- im Vertrag steht leider nur … an 4 Stunden täglich teilnimmt …
- Im Bildungswerk ist man nun so unverschämt und meint, die Stundenpläne wären für alle und
- die Zeiten werden einem immer erst am Do/Fr für die nächste Woche mitgeteilt und zwar OHNE JEDE RÜCKSICHTNAHME
da ich hierdurch nun also nicht an den Nachmittagsterminen teilnehmen kann, wurde ich bereits auf angeblich unentschuldigtes fehlen hingewiesen obwohl ich die Umstände bereits versuchte zu klären.
Weiterhin habe ich auf drängen des SBs hin ca. Anfang März diesen Antrag unterschrieben - obwohl ich die letzten Monate ständig immer wieder viel und auch länger krank war. Mitte März habe ich dann nun eine Reha-Maßnahme meine Arztes bescheinigt bekommen - kein Grund zum „Abbruch“ ohne Sanktion ??
Ich fühle mich hier ziemlich veralbert vom System bzw. der Handhabungen der Ämter - kann darf das denn so sein bzw. was kann ich hier denn nun tun ???