Hallo,
ich weiß nicht, wann sie das Darlehen abgeschlossen haben, aber 4,7% für 10 Jahre Zinsbindung entspricht nicht dem AKTUELLEN Zinsniveau… Hieruas müßte ich schließen, dass das DArlehen bereits vor längerer Zeit vereinbart wurde… und wohl bis heute nicht ausgezahlt wurde, korrekt ?
Fehler sind hier bereits im Vorfeld gemacht worden. Bei Immo-Kauf sollte man die Bank immer vorher um eine Vereinbarung bitten, dass man vom Darlehensvertrag zurücktreten kann, falls das Haus doch nicht erworben wird. Bei meiner Bank wird dies über eine so genannte Abstandsprovion (1% des Darlehensbetrages) geregelt.
Fehlt dieses ist es leider ein Problem. Denn die Bank MUSS den Kunden NICHT aus dem Vertrag entlassen (in einem solchem Fall greifen die gesetzlichen Regelungen nicht). Insofern greifen auch die gesetzlichen Vorschriften zur Berechnung des Aufhebungsentgeltes nicht. WENN die Bank Sie rausläßt, dann ist es reine Kulanz und ein Preis kann frei verhandelt werden.
Ich würde aber bei der Bank auf diese Abstandsprovision (auch Nichtabnahmeentschädigung genannt) hinweisen. Das wäre die günstigste Lösung.
Aber die Bank muss dem nicht zustimmen…
Steht im VERTRAG tatsächlich nichts dazu drin ?
Gruß tolle_wolle