Antwort
von
nach 145 Tagen
0
hilfreich
Re: überschreibung eines hauses zu lebzeiten
ich muss widersprechen:
Gütertrennung oder Zugewinn bezieht sich nicht auf Erbe, das ist eine unpräzise Antwort. Zugewinn, von dem Dir die Hälfte gehört, sind alle Wertzuwächse des gemeinsamen Besitzes während der Ehe also Einkommen im eigentlichen Sinn- Erbfälle sind da aber ausgenommen, da der Vererbenden ja einen eindeutigen Willen eine eindeutige Person in sein Erbe einzubeziehen formuliert hat, diese werden dem Anfangsvermögen zu gerechnet, also so, als hätte der Erbe das geerbte schon vor der Ehe gehabt:
BGB § 1374 Abs. 2
Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.