5000 Euro Afindung als Entschädigung, steuerpflich

Ich habe Anfang 2011 eine Abfindung von 5000 Euro als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust durch den Arbeitgeber erhalten. Die Abfindung wurde beim Arbeitsgericht „frei“ verhandelt. Ich war nur einige Wochen beschäftigt und zwar nur in 2010. Ab 1. Januar 2011 habe ich Arbeitslosengeld 2 bezogen. Dann kam der Zufluss der Abfindung und ich bekam eine Sperre von 4 Monaten beim Arbeitsamt. Dann wieder Arbeitslodengeld 2 bis 31.12.2011. Ich muss jetzt eine Steuererklärung für 2011 machen. Ist die Abfindung steuerpflichtig? Ich musste ja davon leben und hatte keine anderen Einkünfte. Im Abrechnungsbogen des Arbeitgebers steht lediglich die Summe der Abfindung als Bruttobetrag, keine Abzüge. 1/5 Regelung greift bei mir doch auch nicht oder? Vorher in 2010 habe ich selbständig gearbeitet und musste für 2010 keine Steuern zahlen, da ich zu wenig verdient hatte.
Das Arbeitslosengeld 2 wird doch nicht berücksichtigt, ist steuerfrei, oder? Ich denke, dass ich mit den 5000,- weit unter dem Jahressteuersatz sein werde. Ich darf nicht etwas zahlen müssen bei meiner finaziellen Lage. Wer weiß, wie ich genau die Steuererklärung machen muss? Danke im Voraus.

hallo,
wenn ich das richtig verstehe, war die abfindung in 2011. das ist die zeit der alg-zahlung.
somit liegst du weit unter den ca. 8000euro steuerfreies einkommen p.a.
daher: in st-erklärung angeben und keine großen sorgen machen, wenn deine st-erklärung eine recht normale ist.
saludos, borito

Die Abfindung ist steuerpflichtig - richtig. Alg 2 ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (siehe http://www.gesetze-ganz-einfach.de/estg/estg32b.htm).

Da hier mehrere Einkünfte zu berücksichtigen sind empfehle ich, lass Dir beim Lohnsteuerhilfeverein helfen, wenn Du nicht selbstständig bist, oder quäle Dich durch ein gutes EDV-Programm, wie z. B. Wiso (mehr unter http://www.gesetze-ganz-einfach.de/steuershop.htm)
Eine genauere Auskunft ist anhand Deiner Angaben hier nicht möglich.

Auf das Arbeitslosengeld II wird der Progressionsvorbehalt nicht angewendet! Diese Leistungen muss ich auch nicht in der Steuererklärung angeben. Lediglich die Zeiträume der Nichtbeschäftigung.

Hallo Krassimir,
das arbeitlosengeld ist steuerfrei, da bekommst ja eine Jahresabrechnung vom arbeitsamt über die geleisteten Zahlungen. Die Abfindung jedoch muß versteuert werden, aber da du ja 4 Monate Sperre hattes und kein Alg 2 bekamst, wird das auf die Jahressteuer angerechnet und es dürfte kaum was zu zahlen sein.

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola