Wiedererteilung des führerscheins

Guten morgen! Vollgende Frage stellt sich mir. die wiedererteilung eines führerscheins wurde beantragt. Vor vier jahren wurde jemanden dieser entzogen weil die person unter den einfluss von Batäubungsmitteln (amphvitamin) gefahren ist. ZU dem zeitpunkt hatte Die person den führerschein 11 monate. Damals bekam Sie ein bußgeld und den entzug der fahrerlaubniss. Es wurde direkt mit den drogen screenings angefangen für die mpu. Leider hat sich das alles etwas hin gezogen so das es circa 3 jahre screenings lücken los hatte bis sie vor drei monaten die mpu positiv bestanden habe. Die personging mit der positiven mpu zum strassenverkehrsamt weil es hieß es reicht wenn Sie die mpu macht und bekommt den führerschein dann zurück. Dann hieß es auf einmal sie solle noch das besondere aufbau seminar für fahranfänger in der probezeit, die mit Drogen aufgefallen sind machen müsste. Mir wurd wieder gesagt das das ausreichend ist damit sie den führerschein wieder bekomnme. Denkste jetzt sagen die leute vom amt sie soll muss die theorie und praxis prüfung nochmal neu ablegen damit sie ihn wiederbekomme obwohl davon nie die rede war. Die meinen halt sie person hätte nicht genügend fahrpraxis-. Aber fahrpraxis bekomme sie ja dann auch nicht wenn sie nur die prüfung ablege das ist doch schwachsinn. jetzt die frage ist das so richtig oder müsste ich die prüfung garnicht neu machen. unterm strich ich habe die mpu und das aufbau seminar gemacht!!Muss Die person die theorie und praxis prüfung nochmal machen und gibt es dazu einen gesetzes text oder so etwas??

Hallo !

Schon das man anscheinend nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) innerhalb der ersten 2 Jahre der Probezeit eine MPU anordnet ist mir nicht bekannt.

Aufbauseminar ja und Bußgeld und Sperrzeit auch,sowie Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

Das Straßenverkehrsamt muss doch eine Rechtsgrundlage angegeben haben,gegen die man ggf. auch Einspruch einlegen könnte.
Das bekommt man aber nur,wenn man auch schriftlich den Führerschein zurückfordert.

MfG
duck313

also es wurden der peron nur gesagt das er zu wenig fahrpraxis hätte und sie deshalb die prüfungen neu machen muss. es wurden ihr weder § noch sonst irgendwelche verordnungen genannt!!

Hallo !

Das glaube ich nicht !
Da stimmt etwas nicht,so eine Ablehnung gibts nicht.

Schon im Bußgeldbescheid/Urteil stand doch etwas drin über die FS-Sperre und was man machen muss,um ihn wieder zu erlangen.

MfG
duck313

also es wurden der peron nur gesagt das er zu wenig fahrpraxis
hätte und sie deshalb die prüfungen neu machen muss. es wurden
ihr weder § noch sonst irgendwelche verordnungen genannt!!

Hallo,

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html

Das ist die Grundlage auf welche die Fahrerlaubnisbehörde die Prüfung verlangen kann. Mit der Fahrschule abklären was gemacht werden muss.

Zum Rest, wer durch Drogenkonsum auffällt muss eine MPU machen, und wer in der Probezeit mit Alkohol/Drogen auffällt muss das besondere Seminar für
§ 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__36.html
besuchen. Ist also auch richtig.

Gruß

Nostra

ja mpu und aufbauseminar hat die person schon fertig und ist ja auch nachvollziehbar. mir stellt dich die frage ob der person nicht mehr damit geholfen wäre, wenn es um die fahrpraxis geht, das man vieleicht mit dem amt spricht und dennen vorschlägt anstatt, das man die prüfungen neu macht, die person macht freiwillig zehn fahrstunden und wenn der fahrleher sein ok gibt bekommt die person den führerschein wieder. da durch erhält die person mehr praxis als wenn stumpf die prüfungen gemacht wertden. Wie schätzt ihr die chancen ein das amt auf diesen vorschlag eingeht??? und wäre so etwas möglich??

Wie schätzt ihr die chancen ein
das amt auf diesen vorschlag eingeht??? und wäre so etwas
möglich??

Hallo,

kommt auf die Menschen auf dem Amt an. Die kennen wir nicht und können sie deshalb auch nicht einschätzen.

Entweder mal persönlich vorbeigehen, so direkt gegenüber spricht es sich leichter, oder eben die Prüfung machen, sollte auch kein Problem sein wenn jemand schon 11 Monate Praxis hat.

Gruß

Nostra

ja mpu und aufbauseminar hat die person schon fertig und ist ja auch nachvollziehbar. blos von der neuabgabe der prüfungen war nie die rede wurde erst gesagt als die person die unterlagen abgab.mir stellt dich die frage ob der person nicht mehr damit geholfen wäre, wenn es um die fahrpraxis geht, das man vieleicht mit dem amt spricht und dennen vorschlägt anstatt, das man die prüfungen neu macht, die person macht freiwillig zehn fahrstunden und wenn der fahrleher sein ok gibt bekommt die person den führerschein wieder. da durch erhält die person mehr praxis als wenn stumpf die prüfungen gemacht wertden. Wie schätzt ihr die chancen ein das amt auf diesen vorschlag eingeht??? und wäre so etwas möglich??

Ohne Punkt, Komma, Enter und Großschreibung. Das ist ja belastend …

Wurde der Person denn der Führerschein oder die Fahrerlaubnis entzogen? Ich gehe von 2. aus. In dem Fall muss die FE neu beantragt und auch neu erworben werden - sprich Prüfungen mit allem was dazu gehört.
Wurde „nur“ der Führerschein entzogen, so sollte man ihn ohne größere Probleme wieder bekommen, denn das heißt meines Wissens nach dann Führerscheinsperre für x Monate. Bei der FS-Sperre bin ich mir aber nicht zu 100% sicher.

Wurde der Person denn der Führerschein oder die Fahrerlaubnis
entzogen? Ich gehe von 2. aus.

Hallo,

der Führerschein ist nur der Ausweis das der Inhaber eine Fahrerlaubnis hat.

In dem Fall muss die FE neu
beantragt und auch neu erworben werden - sprich Prüfungen mit
allem was dazu gehört.

Neue Fahrerlaubnis erwerben ja, Prüfung nicht unbedingt, ist eher die Ausnahme das die Führerscheinstelle das will.

Wurde „nur“ der Führerschein entzogen, so sollte man ihn ohne
größere Probleme wieder bekommen, denn das heißt meines

Meinst Du jetzt ein Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis? Beim Fahrverbot ( bis 3Monate ) wird der Führerschein hinterlegt und automatisch kurz vor Ende des Fahrverbost wieder ausgehändigt oder zugeschickt.

Wissens nach dann Führerscheinsperre für x Monate. Bei der
FS-Sperre bin ich mir aber nicht zu 100% sicher.

Das ist Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monate bis eine neue Fahrerlaubnis neu erteilt werden darf. Da gibt es den alten Führerschein nicht mehr zurück.

Gruß

Nostra

der Führerschein ist nur der Ausweis das der Inhaber eine
Fahrerlaubnis hat.

Ja, das ist klar.

Neue Fahrerlaubnis erwerben ja, Prüfung nicht unbedingt, ist
eher die Ausnahme das die Führerscheinstelle das will.

Achso? Wieder etwas dazugelernt. Ich war immer der Annahme, dass das Hand in Hand geht.

Meinst Du jetzt ein Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?
Beim Fahrverbot ( bis 3Monate ) wird der Führerschein
hinterlegt und automatisch kurz vor Ende des Fahrverbost
wieder ausgehändigt oder zugeschickt.

Ich meinte das Fahrverbot.

Wissens nach dann Führerscheinsperre für x Monate. Bei der
FS-Sperre bin ich mir aber nicht zu 100% sicher.

Das ist Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von
mindestens 6 Monate bis eine neue Fahrerlaubnis neu erteilt
werden darf. Da gibt es den alten Führerschein nicht mehr
zurück.

Achso, ok.
Und worauf ich hinaus wollte ist, dass es sich sicherlich hierum handelt - Also Entzug der Fahrerlaubnis inkl. Sperrfrist.

ist das ok wenn ich hier das schriftstück posten wenn alle daten die namen/amt geschwärtzt sind???

Moin!

Meiner bescheidenen Meinung nach sollten zumindest rudimentäre Rechtschreibkenntnisse eine Voraussetzung für die Erteilung eines Führerscheines sein…

Gruß,
M.