Kindergeld noch Ansprüche?

Wenn jemand ein Studium abbrechen musste wegen Fachproblemen, sich dann beworben hat und innerhalb von 90 Tagen eine schriftliche Zusage hatte welche dann leider nichts erbrachte wegen fehlerhaften Checks. Und jetzt wieder Studiert hat bis Februar und jetzt kindergeld beantragen möchte und nebenbei jobben. Ohne sich in der Studiumspause von anfang März bis Anfang September nicht arbeitssuchend gemeldet wegen eben dieser Schriftlichen Zusage. Gibt es da noch Ansprüche?
Danke für die Hilfen.

Hallo Oroweyn,
was hindert denn jemanden sich arbeitsuchend zu melden? Ist jemand dann auch krankenversichert?
Verstehs nicht…
Grüße
Almut

Ja er hat das nicht gewusst und hatte ja dann in der zeit von März bis Juli die schriftliche zusage wo er sich nicht beim Arbeitsamt gemeldet hat als arbeitssuchend, laut aussage des Amtes grund für die einstellung wäre der zahlung wäre. Wobei ja eine Ausbildungszusage da war und als diese im Juli abgesagt wurde. Hatte er die zusage alternativ ein zweites studium anzufangen.
Laut seiner aussauge haben die das Kindergeld nach den 90Tagen vom erststudium eingestellt. Bringt da eine neubantragung etwas oder wie könnte man das noch erhalten? Er ist 22

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