Steuer - Getrennt Veranlagung - Mann Ausland

Liebe/-r Experte/-in,

Mein Mann arbeitet in Luxemburg und ich bin selbsständig in Deutschland. Wir würden gerne getrennt veranlagen.
Muss ich Angaben zu seinem Einkommen auf meiner Steuererklärung angeben. Muss er als Angestellter in Luxemburg dann noch eine Erklärung in Deutschland abgeben?

Es ist immer schwierig auf die Entfernung und ohne genaue Kenntnis etwas dazu zu sagen. Ihr Mann sollte sich an einen Steuerberater in Luxemburg oder Deutschland wenden, der sich in beiden Ländern auskennt.
Sie selbst können sich auch an einen Steuerberater wenden oder an eine Infostelle bei zuständigen Finanzamt. Lt. Konz und anderen Textstellen sind die Einkünfte des anderen bei der getrennten Veranlagung nicht anzugeben. Darum ja die getrennte Veranlagung. Aber bitte: Fragen Sie beim Stb oder FA nach.

Bei einer getrennten Veranlagung müssen keine Angaben des Ehegatten angegeben werden.
Bei einer getrennten Veranlagung muss aber der Ehegatte ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Liebe/-r Experte/-in,

Mein Mann arbeitet in Luxemburg und ich bin selbsständig in
Deutschland. Wir würden gerne getrennt veranlagen.
Muss ich Angaben zu seinem Einkommen auf meiner
Steuererklärung angeben.

Nein.

Muss er als Angestellter in Luxemburg

dann noch eine Erklärung in Deutschland abgeben?

Wo ist sein Wohnsitz?

Grüße, AoG, Björn