Guten Tag
Ich benötige guten Rat in einem Rechtsfall. Es geht um eine Vereinbarung im Rahmen eines Mietvertrages.
Beim Abschluss des Mietvertrages wurde mit der Hausverwaltung vereinbart, dass die Malerarbeiten an einer bestimmten Wand von dem Vormieter übernommen werden müssen. Die Vereinbarung (nach Vorschlag der Hausverwaltung) war wie folgt:
Ich müsse einen Kostenvoranschlag eines Malerbetriebs einreichen, dann würde mir dieser Betrag erstattet werden. Dann sei es mir überlassen ob ich die Arbeiten jetzt oder später durchführen lasse bzw. die Arbeiten selber ausführe.
Nach mehrmaliger Fristsetzung für die Kostenerstattung habe ich das Geld von der Miete abgezogen. (etwa ein viertel Jahr später)
Nach etwa einem Jahr (seit Einzug) möchte die Hausverwaltung nun das abgezogene Geld überwiesen haben und dann eine ordentliche Abrechnung machen.
Diese soll aber - entgegen der damaligen Vereinbarung - nur die Materialkosten plus 3h Arbeitszeit (Zeit wie in dem Angebot angegeben, Materialkosten nach Rechnungsvorlage) erfolgen.
Grund ist wohl, dass die Vereinbarung der Hausverwaltung mit der Vormieterin (Anwältin) eine andere ist und Sie das Geld für nicht durchgeführte Arbeit nicht bekommt.
Dies widerspricht meiner Meinung nach ganz klar der Vereinbarung welche einen mündlichen Vertrag darstellt und Teil des Mietvertrages ist. Die Vereinbarung von Hausverwaltung mit Vormieter hat mit meiner nichts zu tun, richtig?
=> Wie ist hier die rechtliche Lage?
Update:
Heute habe ich erfahren, dass das ganze momentan von dem Anwalt der Hausverwaltung geprüft wird. So wie ich das verstanden habe, ist sie wohl doch gewillt den Betrag anzuerkennen, ABER offenbar darf ich die Mehrwertsteuer nicht berechnen.
=> Ist das so rechtlich korrekt?
Vielen Dank schonmal für die Mühe das durchzulesen. Würde mich über kompetenten Rat sehr, sehr freuen.