überfahrtsrechte und Schneeräumpflicht

Bin Mieter in einem Mehrfamielienhaus
Überfahren ein Grundstück mit langer Zufahrt!
Diese Eigentümer kümmert der Winterdienst nicht!
Ist das Recht so???

Bin Mieter in einem Mehrfamielienhaus
Überfahren ein Grundstück mit langer Zufahrt!
Diese Eigentümer kümmert der Winterdienst nicht!
Ist das Recht so???

Guten Tag,

ich bin kein Jurist. Hat es einen besonderen Grund, warum Sie gerade mich als Experten für Ihr Anliegen gewählt haben?

Sausewind.

Bin Mieter in einem Mehrfamielienhaus
Überfahren ein Grundstück mit langer Zufahrt!
Diese Eigentümer kümmert der Winterdienst nicht!
Ist das Recht so???

NEIN - Der Eigentümer ist zum durchführen des Winterdienst verpflichtet. Hierzu kann er jedoch auch die Mieter verpflichten.
Ähnlich wie bei der Flurwoche muß der Reinigungstermin für jeden Mieter aushängen (Reinigungsplan).
Sollte dieses nicht geschehen sein, und auch keine Aufforderung zur Durchführung des Winterdienstes durch die Mieter erfolgt sein, so hat der Eigentümer für das Räumen zu sorgen. Tut er dieses nicht, so ist er für alle entstehenden Schäden haftbar.

Gruß
Patrick

Überfahren ein Grundstück mit langer Zufahrt!

Wenn es sich hierbei um ein anderes Grundstück handelt, muss dies nicht so sein! Bei Privatweg, Nutzung auf eigener Gefahr, könnte dies entfallen.
Dann kann aber Ihr Vermieter verpflichtet werden, für die Zufahrtsräumung zu sorgen, wenn dies die einzige Möglichkeit ist.
Gehwege müssen Grundsätzlich geräumt werden!