Unfallversicherung Bedingungen
Von: , 26.06.2012 03:00 Uhr
Liebe Wer-Weiss-Was'ler!
Ich möchte meine deutsche Unfallversicherung schnellstmöglich kündigen, da ich inzwischen im Ausland arbeite und dort sowohl Berufs- als auch Privatunfälle über die Versicherung des Arbeitgebers abgedeckt sind und ich entsprechend eine nicht benötigte Doppelabsicherung habe.
Mir ist klar, dass hier Kündiungsfristen bestehen, die ich einzuhalten habe.Ich hoffe jetzt somit eher darauf, dass ich durch das Verlassen des deutschen Systems (Landes) eine Sondersituation habe, welche mich aus meinen Vertragspflichten vorzeitig entlässt (z.B., weil ich auch keinen Anspruch mehr habe). Gibt es hier generelle Gesetzesgrundlagen, welche ich anführen könnte - neben dem "Kleingedruckten" des Vertrages selbst?
Danke für eine Hilfestellung!
Nina
