Wer bezahlt das Honorar für den amtlichen

… Betreuer?
Musste für den Vater beim Amtsgericht einen Betreuer bestellen, da dieser die Tochter nicht für voll nimmt.Wer bezahlt die Tätigkeiten des gesetzlichen Betreuers? Das Amtsgericht? Der zu Betreuende?
Gruß Karin

Zunächst muss der Betreute den Betreuer bezahlen. Nur wenn er weniger als 2.600,-€ (plus die Vergütung) an Vermögen hat, zahlt die Staatskasse die Kosten.

z.B. hat ein Betreuter 3000,- € Vermögen, der Betreuer stellt 750,- € in Rechnung, muss der Betreute NICHT zahlen, denn nach Abzug der 750,-€ bleiben ihm weniger als 2.600 €. Hat er 3.500€ Vermögen muss er zahlen, da er nach Abzug der Betreuerkosten immer noch über 2.600€ Schonvermögen hat.
Es gibt aber auch eine Regelung, bei sehr hohem Einkommen. Das muss aber schon sehr hoch sein (einige Tausend €) bevor ein Betreuter die Betreuerkosten aus seinem Einkommen zahlen muss. Die genauen Grenzen kenne ich da nicht.

Das ist i.d.R ein Amtsdiener und wird von den Steuergeldern gezahlt.

LG

Hallo,
750 Euro ist das ein Pauschalbetrag?
Wie wird dieser berechnet?
Monatlich, Jährlich oder insgesamt?
Karin

Hallo!
Die 750 € waren eine rein fiktive Summe.
Hier ist ein Link, wo alles genau erklärt ist.

http://wiki.btprax.de/Betreuervergütung

Die Seite ist insgesamt zu empfehlen, da sie im Prinzip das gesamte Betreuungsrecht erklärt.

Hallo Karin,
solang der Betreute Vater noch eigenes Einkommen oder vermögen hat, muß er die Kosten selbst übernehmen. Es fallen doppelte Kosten an, eine Gebühr an die Gerichtskasse, und das Honorar für den amtlichen Betreuer.
Das Gericht übernimmt garnichts, sondern verursacht eher Kosten.

Gruß Mischek

Wer

bezahlt die Tätigkeiten des gesetzlichen Betreuers?