Hallo,was kann man bei einer vermieteten Wohnung als allgemeine Kosten bei der Steuererklärung gelte

Hallo,was kann man bei einer vermieteten Wohnung als allgemeine Kosten bei der Steuererklärung geltent machen?

Zunächst muss man ALLE MietEINnahmen in der Steuererklärung angeben.
Das ist nicht nur die Grundmiete, sondern auch alle im Steuerjahr vom Mieter erhaltenen Betriebs- und Nebenkosten incl. Nachzahlungen!

Als Ausgaben gibt es

  • die Abschreibung (nur Gebäudeanteil); hierzu werden - vereinfacht ausgedrückt! - alle sehr großen Renovierungskosten honzugerechnet
  • alle sonstigen nachgewiesen Ausgaben, die für die Erzielung und Erhaltung der Mieteinnahmen erforderlich sind

Der Fragesteller sollte für die Ausgaben eine Liste mit Bezeichnungen für das was er meint erstellen, die man zeilenweise mit Ja oder Nein beantworten kann.

Hallo Hirtenfranky,
was meinst Du mit allgemeinen Kosten?
Du kannst alle die Kosten mit entsprechenden Belegen absetzen, die du in Bezug auf deine vermietete Wohnung hast?
Gruss Hermann

Hallo,was kann man bei einer vermieteten Wohnung als
allgemeine Kosten bei der Steuererklärung geltent machen?

Das hängt vom Mietvertrag ab.
Was nicht vom Mieter in den Nebenkosten verlangt hat, kann man absetzen.
Grundsteuer, Feuer-Pflicht-Versicherung, Feuerlöscher, usw.

Auf jeden Fall kann man Schuldzinsen, die mit der Herstellung der vermieteten Fläche entstanden sind absetzen. Die Renovierungskosten bei Mieterwechsel, Moderniesierungskosten oder Energiesparinvestitionen.
Die Abschreibung des Gebäudes. Es gibt genügend Bücher zu kaufen über dieses Thema, diese Kosten kann man auch absetzen.
Was verstehhst du unter allgemeine Kosten? Im Finanzamt gibt es das Formular: "Anlage V " dort kann man auch einen Überblick bekommen über dieses Thema.
Wer erstmals eine Wohnung vermietet, kauft oder baut sollte immer einen Steuerberater zuhilfe nehmen!!!
Mit freundlichem Gruß

Hallo,

die gute Nachricht zuerst, fast ALLES wo Du Belege hast. Leider habe ich gerade wenig Zeit. Lies bitte hier http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5284

Viel ERFOLG wünscht

Wolfgang Witt aus Oberbayern

Hallo,was kann man bei einer vermieteten Wohnung als
allgemeine Kosten bei der Steuererklärung geltent machen?

Hallo,was kann man bei einer vermieteten Wohnung als
allgemeine Kosten bei der Steuererklärung geltent machen?

Was verstehst Du unter „allgemeine Kosten“? Grundsätzlich können in der Anlage V
alle Kosten angegeben werden, die als „Werbungskosten“ im Zusammenhang mit
Vermietung entstehen. Auch Heizungskosten und Betriebskosten, die aus
Leerständen entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Ansonsten
solltest Du die Kostenart benennen und dann könnte ich genaueres sagen.

Hallo,was kann man bei einer vermieteten Wohnung als
allgemeine Kosten bei der Steuererklärung geltent machen?

Was verstehst Du unter „allgemeine Kosten“? Grundsätzlich können in der Anlage V
alle Kosten angegeben werden, die als „Werbungskosten“ im Zusammenhang mit
Vermietung entstehen. Auch Heizungskosten und Betriebskosten, die aus
Leerständen entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Ansonsten
solltest Du die Kostenart benennen und dann könnte ich genaueres sagen…

Besitze ein 3-Familienhaus zusammen mit meinem Bruder.Die dritte Wohnung ist vermietet.Wir machen sämtliche allgemeine Arbeiten selbst.Wie zum Beispiel Verwalter,Hausmeister (Heizung reinigen,Kehrwoche,Garten arbeiten,sämtliche Reparaturarbeiten usw…)Da ich für diese Arbeiten keine Rechnungen habe,ist meine Frage ob es vielleicht einen Pauschalbetrag gibt den man in der Steuererklärung eintragen kann.
Da mein ehemaliger Steuerberater den ich aus privaten Gründen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte unter allgemeinen Kosten für die vermietete Wohnung immer einen Betrag von ca 300 Euro in der Steuererklärung eingetragen hat.Und ich nicht weis wie sich dieser Betrag zusammen setzt.
Mir ist bekannt das ich als Einnahmen die Miete+Nebenkosten (-/+ Erstattungen/Nachzahlungen) angeben muss.
Und Abschreibung+Schuldzinsen+verursachte Kosten des Mieters (Heizung,Wasser,Allgemeinstrom,Versicherungen,Grundsteuer…gegen rechnen kann.)

Mit freundlichen Grüssen

Franky

Besitze ein 3-Familienhaus zusammen mit meinem Bruder.Die dritte Wohnung ist vermietet.Wir machen sämtliche allgemeine Arbeiten selbst.Wie zum Beispiel Verwalter,Hausmeister (Heizung reinigen,Kehrwoche,Garten arbeiten,sämtliche Reparaturarbeiten usw…)Da ich für diese Arbeiten keine Rechnungen habe,ist meine Frage ob es vielleicht einen Pauschalbetrag gibt den man in der Steuererklärung eintragen kann.
Da mein ehemaliger Steuerberater den ich aus privaten Gründen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte unter allgemeinen Kosten für die vermietete Wohnung immer einen Betrag von ca 300 Euro in der Steuererklärung eingetragen hat.Und ich nicht weis wie sich dieser Betrag zusammen setzt.
Mir ist bekannt das ich als Einnahmen die Miete+Nebenkosten (-/+ Erstattungen/Nachzahlungen) angeben muss.
Und Abschreibung+Schuldzinsen+verursachte Kosten des Mieters (Heizung,Wasser,Allgemeinstrom,Versicherungen,Grundsteuer…gegen rechnen kann.)

Mit freundlichen Grüssen

Franky.