Wie erstatte ich Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt

Mein Neffe hat gearbeitet und keinen Lohn erhalten
es war angeblich Schwarzarbeit

Hallo,

wenn es darum geht, den ausstehenden Lohn einzuklagen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit zu beauftragen. Das Gewerbeamt kann hier nichts machen.

In welcher Branche hat der Neffe gearbeitet und was waren seine konkreten Tätigkeiten?

In welchem Zeitraum hat er wie viele Stunden gearbeitet?

Wurden mit dem Arbeitgeber Absprachen hinsichtlich des Lohnes getroffen? Wenn ja: Wie sahen diese Absprachen aus?

Kann der Neffe Zeugen beibringen (z. B. andere Mitarbeiter)?

Viele Grüße!

Mein Neffe hat gearbeitet und keinen Lohn erhalten
es war angeblich Schwarzarbeit

Die Situation ist diese mein Neffeist polnischer Staatsbürger und wohnhaft in Polen . Er hat über Internet ein Angebot bekommen in Deutschland zu arbeiten.Es wurde ihm zugesagt das diese Arbeit legal ist und er schon arbeiten kann,die Papiere würden erstellt. er ist dann nachDeutschland gekommen und hat diese Arbeit aufgenommen und drei Wochen gearbeitet als er seinen Lohn haben wollte hat man ihn weggeschickt und aus der Wohnung gewiesen . Frage was kann ich unternehmen um meinem Neffen zu seinem Geld und Recht zu verhelfen

Den Lohn einzuklagen, ist eine Sache des Zivilrechts. Geht zu einem Anwalt. Dieser leitet dann alle weiteren Schritte ein.

Es sei noch angemerkt, dass dieser Fall auch strafrechtliche Relevanz haben könnte; nämlich dann, wenn der Neffe beispielsweise im Baugewerbe tätig war. Hierfür hätte der Neffe eine Arbeitsgenehmigung von der Bundesagentur für Arbeit benötigt. Liegt diese nicht vor, läge eine Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis vor. Dies wäre dann eine Ordnungswidrigkeit, die sowohl dem Neffen, als auch dem Arbeitgeber angelastet werden könnte. Ferner gehe ich davon aus (Beschäftigung im mindestlohnpflichtigen Baugewerbe vorausgesetzt), dass der Arbeitgeber für den Neffen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt hat. Dies wäre sogar eine Straftat, die dem Arbeitgeber anzulasten wäre.

Daher nochmals mein Rat: Geht zu einem Anwalt.

Gruß!

Danke für die Information . Die Sache hat sich schon geregelt ,der Arbeitgeber hat bezahlt.
Gruss