Fahrerflucht Kurzzeitkennzeichen!

Vor ca. 2 Wochen ist mir jemand mit einem VW Bulli (Kurzzeitkennzeichen) rückwärts in meinen PKW und in den hinter mir parkenden PKW gebrettert und hat sich aus dem Staub gemacht. Ich selbst habe nur einen lauten Knall mitbekommen und bin dann raus. Die Polizei wurde gerufen, es wurden Fotos gemacht und es wurde alles aufgenommen. Das Kennzeichen von dem VW wurde auch erkannt und der Polizei gemeldet. Ich war dann bei meiner Werkstatt und habe nun einen Kostenvoranschlag- der Schaden beläuft sich auf etwas mehr als 1.400,00€. Wir haben alles der Versicherung gemeldet aber bis jetzt ist die Dame unter ihrer gemeldeten Adresse in Deutschland nicht aufzufinden. Es gibt wohl noch eine Adresse in Bulgarien wo sie gemeldet ist. Meine Frage ist nun ob die Versicherung der Dame meinen Schaden zahlt oder soll ich da schon mal meinen Anwalt aktivieren und mich auf ne längere Geschichte einstellen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich in solchen Fällen fast immer. Den Schaden können Sie direkt mit der Versicherung abrechnen, auch wenn die junge Frau sich nicht melden wird. Es gibt eine polizeiliche Aufnahme, womit der Schadenshergang genau dargestellt wurde.

MfG

Stephan Brückner

wer weis das schon so genau…

Schaden der Versicherung einreichen und abwarten!!

wenn man nicht weiter kommt kann man sich ja einen ANwalt nehmen wenn man Rechtschutz versichert ist oder nen guten Freund hat…