Ausbildung zur Verkäuferin

Hallo Leute,

ich habe eine Frage: Und zwar hat mir eine Freundin gesagt, dass man die Prüfung für die Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel ablegen kann, wenn man ungefähr 4 Jahre Erfahrung gesammelt hat (z. B., wenn man als Vollzeitkraft arbeitet), ohne eine Ausbildung anzufangen.

Meine Fragen sind jetzt:
Kann man das wirklich machen?
Wenn ja: An welche Behörde (bzw. IHK glaube ich) kann ich mich wenden?
Und wie kann ich das machen?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe.

Yudy Magaly

Hi!

Welche Prüfung meinst Du nun? Die zur Verkäuferin (wie Du im Titel schreibst) oder die zur Kauffrau im Einzelhandel (wie im Text steht)?

Verstehe ich das richtig, dass die Person bis dahin noch gar keine Ausbildung gemacht bzw. beendet hat – zumindest nicht im Einzelhandel?

Gruß
Liza

hi liza

ich meine die prüfung zur kauffrau im einzelhandel!!
ja genau ich habe meinen realschulabschluss und mache grade per fernschule meinen abitur.
ich arbeite zeit ich 15 bzw 16 im einzelhandel als verkäuferin und zurzeit arbeite ich als teilzeitkraft. ich wollte eine ausbildung anfangen doch meine chefin gibte mir diesen tipp, das ich nur noch ein oder zwei jahre arbeiten soll und dann die prüfung bei der ihk präsentiren kann. aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher und weiss auch nicht wo ich mich am besten informieren kann.

danke nochmals liza
liebe grüße

yudy

Hallo yudy,

die Sache mit der Prüfung ist im § 45 Berufsbildungsgesetz festgelegt:

"(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann
ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit
erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. … "

Am Besten fragst Du bei der IHK nach.

Das ist das Eine. Das Andere ist, dass Du ohne Berufschule usw. fit für die Abschlussprüfung werden musst. Ich stelle mir das nicht so einfach vor. Aber vielleicht kann Dir auch in dieser Sache die IHK ein paar Tipps geben.

Gruß
Jörg Zabel