Hallo liebe Experten,
ich habe folgende Fragen zum Thema Kündigungsfrist bei Untervermietung.
Es handelt sich dabei um diese Situation:
Der Hauptmieter hat vor 2 Jahren einen Untermietvertrag (unmöbliertes Zimmer) mit seinem Mitbewohner geschlossen. Nun plant der Hauptmieter umzuziehen und möchte seine Wohnung kündigen.
Mit welcher Frist muss er dem Untermieter Bescheid sagen bzw. kündigen? Gelten hier die „normalen“ 3 Monate oder sind es 6 Monate?
Oder die „Alternativ-Situation“:
Der Hauptmieter benötigt das Zimmer selbst (Verlobung) und möchte dem Untermieter wegen Eigenbedarf kündigen. Welche Fristen sind hier vorgesehen?
Über jede Antwort freue ich mich sehr!
Mit besten Grüßen
Andrea alias deadeh