Matratzenkauf Rückgabe nach 5 Matratzen ?

Hallo zusammen,
nach langem herumprobieren habe ich vor fast 3 Monaten eine Matratze in einem „Fachgeschäft“ gekauft.
Zuvor musste ich 3 andere Matratzen und ein anderes Lattenrose zurück bringen da sie mir nach einer/einigen Nächten überhaupt nicht zugesagt haben.
Nach 3 Monaten komme ich damit aber garnicht mehr klar, ich habe angerufen und die Matratze vorbei gebracht. Es wurde gesagt, dass die Matratze kaputt sei. Von den X Jahren Garantie habe ich aber nix, da es angeblich ein Restposten war. Also habe ich mir andere Matratzen angeguckt aber die bequemen kosteten immer mindestens 100 EUR mehr, noch nichtmal eine gute Federkernmatratze im Wert meiner alten Kaltschaum (400 Eur!). Ich habe dann aus drei sehr harten Matratzen (trotz Härtegrad weich…) die weichste ausgesucht und die mitgenommen, muss ja auch irgendwie/-wo schlafen (also Matratze Nr. 5 in meinem Bett) aber nach zwei Nächsten kann ich sagen, dass diese auch zu hart ist.
Ich war mitlerweile auch in anderen Läden und werde da besser beraten und ich finde Matrazen mit Modellnamen, Produktbeschreibungen, Stiftung Warentest, finde direkt gemütliche und das in einer normalen Preisklasse.Was sind nun meine Rechte bei dem Laden wo ich gekauft habe? Ich habe von der Matratze die ich ganz am Anfang gekauft habe eine Rechnung, dann die Korrekturrechnung von Matratze Nr. 4, Nr. 4 war kaputt. Nr. 5 ist wieder zu hart. Muss ich sie nochmal nachbessern lassen? Oder reicht die Tatsache das ich bereits 5 von denen hatte aus mein Geld zurück zu fordern? Denn noch mehr möchte ich da nicht testen, werde immer skeptischer was Material, Preisgestaltung und Seriösität betrifft.
Danke vorab für alle Kommentare und Tips!

Hallo!

Bitte seien Sie mir nicht böse, aber bei aller gebotenen Zurückhaltung bleibt mir angesichts eines solchen Maßes an Dekadenz der Atem weg. Ich möchte daher keine Zeit für die Lösung Ihres „Problems“ aufwenden und bitte dafür um Verständnis. (…) Ihrem Bettenhändler wünsche ich gute Nerven.

[Team] Netiquette

Hallo,

dass betrifft das Kaufrecht im Allgemeinen, da gibt es Wandlung, arglistige Täuschung z.B. Anspruch auf Schadenersatz usw. Hier denke ich, liegt ein sog. Sachmangel vor, der sich innerhalb von 6 Mon. zeigen muss gemäss BGB, meines Erachtens.
Auch könnte man gegebenenfalls auch mit der sogenannten Falschberatung im Laden argumentieren und das Geld zurückfordern.
Allerdings kann ich hier leider nur vage Angaben machen. Wenn es hart auf hart kommt, müsste man hier auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Ich wünsche viel Erfolg.
Viele Grüsse

Tut mir leid, aber auf dem Gebiet kenne ich mich zu wenig aus. Da würde ich selber bei Konsumentenschutz oder Arbeiterkammer nachfragen.

LG
Friede7

Hallo,

war kaputt. Nr. 5 ist wieder zu hart. Muss ich sie nochmal
nachbessern lassen? Oder reicht die Tatsache das ich bereits 5
von denen hatte aus mein Geld zurück zu fordern? Denn noch
mehr möchte ich da nicht testen, werde immer skeptischer was
Material, Preisgestaltung und Seriösität betrifft.
Danke vorab für alle Kommentare und Tips!

das kommt immer darauf an, was beim Vertrag vereinbart wurde. Wenn es immer ein Testrecht für die Matratzen gibt, kann man sie bei Nichtgefallen zurückbringen, wenn nichts vereinbart ist, geht das so ohne weiteres nicht. Die ersten Umtausche waren Kulanz? Und nur der letzte war wegen eines Mangels?

„Zu hart“ oder „zu weich“ ist ja immer subjektiv, ein Mangel ist das mE nicht in jedem Fall, es sei denn, das „gut schlafen des Kunden“ ist vereinbart worden.

Man kann in so einem Fall probieren, die Matratze gegen Geld zurückzugeben, falls der Laden nicht mitmacht, sollte man sich anwaltliche Hilfe holen, der kann dann die Aussichten im Fall konkret klären und entsprechend vorgehen.

Gruß
cosis

Hallo,
ich glaube nicht, dass Du Rückgeld bekommst, weil Dir die Matratze Nr. 5 zu hart ist. Wenn kein Fehler vorliegt, braucht das Geschäft den Kauf nicht Rückabwickeln, ist ja kein Testkauf. Wäre eine Kulanzregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Marga1065

Hallo,
das ist ja eine sehr verworrene Geschichte, ich hätte nicht gedacht, dass man solche Sachen so oft ausprobieren darf… Da hilft dann schlussendlich wohl nur ein Anwalt, wenn man’s drauf ankommen lassen will. Mit Aussagen über die Seriösität wäre ich allerdings vorsichtig, wenn man keine wirklichen Beweise, sondern nur ein subjektives Gefühl hat, denn sonst hat man schnell eine Verleumnungsklaga am Hals…

Hallo christian543532,
ich kenne mich damit nicht so gut aus, aber maßgeblich ist, was in den Vertragsbedingungen steht.
Wenn dort ein Rückgaberecht vereinbart wurde, sollte das kein Problem sein.
Gruß florestino

Hi,
also nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit einer Wandlung nach 3 Versuchen, des Geschäftes, einen Mangel zu beheben, da aber bei Matraze 5 aber kein Mangel in dem Sinne vorliegt dürfte es schwierig werden diese erneut zu tauschen und auf eine Rückerstattung zubestehen. Dies würde das Geschäft wenn auf Kulanz durchführen. Wurde schon Kontakt aufgenommen und der Sachverhalt geschildert?

MfG Stefan

.
Hallo Christian543532,
alles Geschreibe gut und schön, nur am Ende solltest Du das Problem mit dem „Fachgeschäft“ klären und eine Lösung einleiten. „Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“, also Geld zurück fordern oder Presse einschalten. Noch ein Tipp: Nimm wieder eine Kaltschaum-Matratze (da gehen keine Hausstaubmilben rein!!), die ist besser als eine Federkern und lege auf das Lattenrost ein hartes Brett. Probier das harte Brett mal mit Deiner bisherigen Matratze aus.

Gutes Gelingen!
.

Man muß unterscheiden: Ist die Matratze mangelhaft, d.h. weist einen Fehler oder eine Beschädigung auf, greift die sogenannte Gewährleistung. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers kann man Ersatz verlangen und unter bestimmten Bedingungen vom Kauf insgesamt Abstand nehmen und sein Geld zurückverlangen.

Ist die Matratze hingegen nur für einen persönlich nicht geeignet aber grundsätzlich nicht fehlerhaft, hängt es vom Händler ab, ob er sie nochmals austauscht oder vielleicht sogar das Geld zurückgibt. Man ist also auf seine Kulanz angewiesen. Auch hier ist wieder ein Blick in die AGB (meist auf der Rückseite der Rechnung) sinnvoll.

Möglicherweise kann aber der neue Händler einen praktischen Tip geben, wie man die Matratze doch noch umgetauscht bekommt.

Hallo zusammen,
nach langem herumprobieren habe ich vor fast 3 Monaten eine Matratze in einem „Fachgeschäft“ gekauft.
Zuvor musste ich 3 andere Matratzen und ein anderes Lattenrose zurück bringen da sie mir nach einer/einigen Nächten überhaupt
nicht zugesagt haben.

Nach 3 Monaten komme ich damit aber garnicht mehr klar, ich habe angerufen und die Matratze vorbei gebracht. Es wurde

gesagt, dass die Matratze kaputt sei. Von den X Jahren Garantie habe ich aber nix, da es angeblich ein Restposten war. Also habe ich mir andere Matratzen angeguckt aber die
bequemen kosteten immer mindestens 100 EUR mehr, noch nichtmal eine gute Federkernmatratze im Wert meiner alten Kaltschaum (400 Eur!). Ich habe dann aus drei sehr harten Matratzen(trotz Härtegrad weich…) die weichste ausgesucht und die

mitgenommen, muss ja auch irgendwie/-wo schlafen (also
Matratze Nr. 5 in meinem Bett) aber nach zwei Nächsten kann
ich sagen, dass diese auch zu hart ist.
Ich war mitlerweile auch in anderen Läden und werde da besser
beraten und ich finde Matrazen mit Modellnamen,
Produktbeschreibungen, Stiftung Warentest, finde direkt
gemütliche und das in einer normalen Preisklasse.Was sind nun
meine Rechte bei dem Laden wo ich gekauft habe? Ich habe von
der Matratze die ich ganz am Anfang gekauft habe eine
Rechnung, dann die Korrekturrechnung von Matratze Nr. 4, Nr. 4
war kaputt. Nr. 5 ist wieder zu hart. Muss ich sie nochmal
nachbessern lassen? Oder reicht die Tatsache das ich bereits 5
von denen hatte aus mein Geld zurück zu fordern? Denn noch mehr möchte ich da nicht testen, werde immer skeptischer was Material, Preisgestaltung und Seriösität betrifft.

Danke vorab für alle Kommentare und Tips!

Hallo,
also ich bin der festen Meinung, dass der Markt recht undurchsichtig ist, ausserdem muß noch viel Marge im Spiel sein, denn es gibt (zumindest bei uns in der Nähe noch viele Geschäfte in dem Metier).
Wenn man weiß welchen Härtegrad (Körpergewicht)und Matratzen-Grösse man braucht, welche Technische Form und Ausstattung einem reicht ((Taschen)-Federkern, Kaltschaum,…)welche Zusätze nötig sind, dann kann man auch online beim Hersteller (Lieferung direkt vor Haustüre)oder evtl.auch Discount-Ware in Betracht ziehen. M.E.wichtig ist noch die Raumgrösse (Matratzenhöhe)und die Hülle.
Tipps: http://www.haushaltundwohnen.de/index.php/tipps-zum-… und http://www.tipps-vom-experten.de/index.php?id=tipp_n… sowie http://www.helpster.de/worauf-achten-beim-matratzenk…
Was die wirtschaftlichen Belange anbelangt, muß ich leider auf die Verbraucherberatung (Email oder Fax, nicht tel.)verweisen oder evtl. an die IHK bzw. Handwerkskammer.Sry, aber da bin ich nicht up to date.
Insofern viel Erfolg.

Solche schwachen Charakter sollten sich nicht bei Wer-weiss-was als Experten anmelden! Sie verschwenden meine Zeit! Bewertung folgt.

Oh, ich erzittere. An Ihrer Stelle würde ich meine Zeit auch eher mit dem Erwerb einer neuen Matratze verbringen, das kann erfahrungsgemäß sehr zeitaufwendig sein.

Sorry, ich habe keine Zeit für so einen Kindergarten. Viel Spaß noch in Ihrer virtuellen Welt.

Stimmt, Sie müssen bestimmt Matratzen kaufen gehen. Nun aber hurtig!

Sorry, dass ich mir zu wirr. Da kann ich nicht weiter helfen. Trotzdem viele Grüße