Hallo,ich möchte gerne wissen,ob eine

… Haftpflichtversicherung einen Schaden bezahlt wenn man jemanden Schmerzensgeld für eine gefährliche Körperverletzung schuldet!
Vielen Dank im voraus!
MfG
M.Barth

Hallo Herr Barth,

leider muss ich Sie enttäuschen. Ich gehe davon aus, dass die gefährliche KV aktenkundig ist, und keine Versicherung zahlt, wenn etwas vorsätzlich begangen wurde.
M.f.G.

Moin,

nach verurteilung zum schmerzensgeld kommt die Haftpflicht dafür auf wenn nachgewiesen ist,dass die verletzungen oder beeinträchtigungen direkt aus dem Unfall resultieren. U.u. ist dafür jedoch ein prozess gegen die Versicherung zu führen.

wenn noch rückfragen sind…

mfg
Kaisen

Oh, entschuldigung, aus einer straftat heraus haftet natürlich keine Versicherung,da es auch kein Unfall war.

Mit Versicherungsrecht kenne ich mich zwar an sich nicht aus, aber die Antwort dürfte trotzdem klar sein: NEIN!
Die Haftpflicht zahlt keine Schmerzensgelder aus vorsätzlich begangenen Straftaten.

Viele Grüße
OpiWahn

Ich weiß nicht genau, wie du das meinst.
Wenn der Schaden vorsätzlich entstanden ist - bei einer vorsätzlichen Körperverletzung, dann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

einfach mal in die versicherungspolice schauen hilft meistens weiter. aber ich denke zu 99,9 % : nein
das wäre ja noch schöner.

Kurz und knapp: Nein. Fahrlässig begangene Straftaten können entschädigt werden. Bei Vorsatz wüsste ich keine Versicherung, die zahlen könnte…

Hallo M. Barth.

Schadensregulierung, Schmerzensgeld u.s.w. sind alles Gebiete des Zivilrechts (BGB…) und haben mit dem Strafrecht (StGB) nichts zu tun.
Deshalb kann ich dazu auch keine fundierte Aussage treffen.
Aber jetzt mal rein vom gesunden Menschenverstand aus gesehen: Wenn Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit Leistungen ausschließen, was würden sie wohl dann bei einer vorsätzlichen Straftat tun? Ich denke, die Frage können Sie sich selbst beantworten…

Grüße,

Steffen

Hallo,
nehme an, dass die Körperverletzung mit Vorsatz geführt wurde (siehe strafrechtliche Verfolgung) und damit entfällt natorlich die Leistungspflicht der Haftpflichtvers…
Ciao

Sehr geehrter Herr Barth,
im Versicherungsrecht habe Ich keine Ahnung.
Aber, warum sollte man nicht ein Stück Kuchen essen können, wenn man noch keinen Kaffee in der Tasse hat ???

Nein, da der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Sehr geehrte Frau/Herr Barth,
das ist abhängig vom Versicherungsvertrag und insbesondere davon, aufgrund welcher Handlung das Schmerzensgeld geschuldet wird. Wenn die Handlung vorsätzlich begangen worden ist, dürfte eine Eintrittspflicht der Versicherung nicht bestehen, ebensowenig bei grober Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit hingegen schon.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Seysen

Hallo Leuchtturm33,
darüber kann ich keine Auskunft geben, weil ich kein Versicherunds-Mensch und somit keine Tipps dafür geben kann.
MfG
PS: Richtigen Ansprechpartner suchen.

Hallo,

da bin ich nicht der Fachmann für, aber nach erstem Googeln mit https://www.google.de/search?q=haftpflichtversicheru… bin ich überzeugt, dass sie nicht zahlt.

Gruß
polos

Nein, eine Haftpflichtversicherung zahlt kein Schmerzensgeld. Gruß - Ernst

Grundsätzlich nein. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (hängt vom Vertrag ab, was konkret gilt) schließen grundsätlich vorsätzliche Straftaten vom Haftungsumfang aus.

Hallo,
ich schließe die Zahlung mal aus. Für Vorsatz und Verurteilung zahlt eine Versicherung nicht. Aber die Antwort bekommst Du sehr leicht, wenn Du bei der Versicherung einfach mal nachfragst.

Gruß
Jörg F.

Hallo,

also bei vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung sicher nicht… da wär die Versicherungsgesellschaft ja schön blöde sowas abzusichern. Wer sein Haus vorsätzlich in Brand setzt bekommt auch kein Geld von der Vers…

Schadensersatzansprüche nach Unfällen im Straßenverkehr werden allerdings in den meisten Fällen von der Kfz.-Haftpflicht getragen soweit ich weiß.