Strafbebefehl nicht zustellbar

Strafbefehl ist nicht zustellbar. Wie regelt das strafgesetz das weitere Vorgehen?

Öffentliche Zustellung durch Aushang im Gericht.Siehe dazu ZPO §185 ff.Nach dieser Veröffentlichung wird die Einspruchsfrist abgewartet und dann Haftbefehl erlassen.Dieser Haftbefehl wird in die
Fandungsdateien von Polizei und Zoll aufgenommen und sobald man in eine Kontrolle kommt,wird er vollstreckt.

Grundlage für Haftbefehl

Öffentliche Zustellung durch Aushang im Gericht.Siehe dazu ZPO
§185 ff.Nach dieser Veröffentlichung wird die Einspruchsfrist
abgewartet und dann Haftbefehl erlassen.

Auf welcher Grundlage soll hier ein Haftbefehl erlassen werden?

Gruß
Paul

Insbesondere in den Fällen der Kleinkriminalität, wenn darüber hinaus
die Sach- und Beweislage einfach oder der Beschuldigte geständig ist,
wird die Staatsanwaltschaft, wenn sie eine Hauptverhandlung nicht für
erforderlich hält, nicht Anklage beim zuständigen Gericht erheben,
sondern den Erlass eines Strafbefehls beantragen, eine für den
Beschuldigten kostengünstige und - weil es nicht zur Hauptverhandlung
kommen muss - verhältnismäßig diskrete Erledigung des Strafverfahrens

Der Strafbefehl ist so gut wie ein Urteil und hat auch die gleichen Rechtsfolgen.Lautet ein Urteil oder der Strafbefehl zum B. auf 500 € Geldstrafe,so muß der Angeklagte diese auch innerhalb der Frist bezahlen.
Tut er dieses nicht,so ergeht Haftbefehl und die Geldstrafe wird in Hafttage „umgerechnet“.Der Angeklagte kann diese Haft dann nur noch durch das vollständige Bezahlen der Geldstrafe (keine Ratenzahlung)abwenden.