Balkonreinigung

Wer muss den Schwalbendreck vom Balkon wegputzen ?
Vermieter oder Mieter ?

Der, dem die Nutzung und Pflege dieses Teils der Mietsache obliegt! Ob Schwalben, Eulen- oder Adlerschiß - das ist Mieters Sache, ganz gewiß! Der Vermieter dürfte wohl kaum als Nutzer des veremiteten Balkons in Frage kommen!?!

der Mieter, Sie können aber den Vermieter bitten, wenn die Möglichkeit gegeben ist, Abhilfe (Auffanggitter) zu schaffen

Wer muss den Schwalbendreck vom Balkon wegputzen ?
Vermieter oder Mieter ?