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Re: Erbrecht, Bruder verstorben
Hallo,
das ist so, wenn kein Testament vorliegt und keine Gütertrennung besteht, erbt die Ehefrau Ihres Bruders
1/2 (einhalb) des Vermögens und bekommt darüber hinaus 1/4 (einviertel) als Zugewinn, sie erbt mithin insgesamt 3/4 Anteil am Vermögen (nur des Bruders, nicht der Eheleute). Das andere Viertel erben die Eltern Ihres Bruders.
Ein Erbschein beim Nachlassgericht muss beantragt werden, die Eltern, oder ein Elternteil kann auch zu einem Notar gehen, der bekommt nur 19 % Mehrwertsteuer auf die Gebühren, sonst kostet es bei Gericht und beim Notar das Selbe.
Eigentlich müsste aber die Ehefrau schon einen Erbschein beantragt haben, was Sie beim Nachlassgericht (die Abteilung ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbenen Bruder gewohnt hat) erfragen.
können. Also, einklagen müssen Sie nichts, aber eine Erbschein haben. Der Erbanspruch verjährt auch nicht.
MfG
PB