Mein Mann und ICH leben in Trennung

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus ?

hallo Daniela,
da ich ausschließlich Fragen zu Trennungs- und Scheidungsfolgen aus psychologischer Sicht beantworte, solltest Du Dich an einen Experten wenden, der Deine Fragestellung rechtssicher beantworten kann.

Lege Dir im Internet einen Nicknamen zu und nutze nicht Deinen Klarnamen. Ist eine Empfehlung von mir.

Viel Erfolg und Grüße

chicobello

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen
KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus
?

das liegt an Ihrem Einkommen und am Alter der Kinder. Das müsste ich wissen,sonst kann ich nichts dazu sagen.
Gruss
Agnes

Hallo,

für jedes Kind kann ein halber Kinderpunkt in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Barunterhalt muss von dem Elternteil bezahlt werden, bei dem die Kinder nicht leben.

Gruß

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen
KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus
?

du mußt genauso unterhalt zahlen…

Hallo,
wenn du verdienst, dann musst du Unterhalt zahlen.

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen
KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus
?

Es fehlen ein paar Angaben. Arbeiten Sie?

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen
KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus
?

Hallo

wenn sie bei ihm leben, musst du für die Kinder Unterhalt leisten. Die Höhe richtet sich nach deinem bereinigten Nettoeinkommen. Anhaltspunkt ist die Düsseldorfer Tabelle. Das Kindergeld wird je zur Hälfte aufgeteilt, wobei es ihm ausgezahlt wird und dann Anteil wird vom Unterhaltsbetrag abgezogen.

Gruss

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen
KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus
?

Hallo,
das ist einkommensabhängig.
s. hier: http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-…

LG

Du schuldest ihm Unterhaltszahlungen…

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen
KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus
?

Hallo Daniela,
ich fürchte mit Unterhalt werden Sie wenig erfolg haben. Da die Kinder bei ihrem Vater leben und Sie also diesbezüglich vollerwerbstätig sein können fällt der Trennungsunterhalt wohl weg. Sie müssten also bei einem Einkommen Kindesunterhalt an Ihren Ex zahlen.
Alles Gute

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen
KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus
?

mein Einkommen liegt bei 900 Euro…ich musste eigentlich kein Unterhalt zahlen…mache es aber freiwillig 100€ , an den Vater…bin mir aber nicht sicher ob es gut an kommt bei meiner Tochter…ich würde es ihr gerne an sparen und ihr monatlich 50€ davon geben wollen…habe aber Angst das der Vater Stress macht…meine Tochter ist 14

ich denke das wird der Vater tatsächlich machen.
Da die Tochter bei ihm lebt sind Sie tatsächlich zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
Selbst wenn Sie zur Zeit nicht zahlen können, die Unterhaltspflicht unterliegen Sie. Ihre Tochter kann mit 18 selber ständige Pfändungen gegen Sie laufen lassen. Der nicht bezahlte Unterhalt wird als Schuld weiter wachsen. Zahlungen an das Kind werden nicht als Unterhaltszahlungen angesehen, dieses muss bis zum 18. Lebensjahr an den Erziehungsberechtigten, wo das Kind lebt, gezahlt werden.
Beim Kindesunterhalt wird es nicht so gesehen, wie z.B, beim Elternunterhalt, Man hat einen Freibetrag und wenn man den nicht überschreitet fällt die Pflicht weg.
Den Mindestsatz für 14 jährige muss man allerdings immer zahlen. Wenn man auch zur Zeit nicht kann, so wird dieses nicht als „man braucht nicht“ gerechnet, sondern der Schuldenberg wäschst.

Hallo Daniela,

den Kinderfreibetrag können Sie sich beim Lonsteuerjahresausgleich
(sprich bei der „Steuererklärung“) geltend machen und zu viel gezahlte Steuer
wiederholen.

Auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hat das Fehlen keinen Einfluß.

Liebe Grüße
Andreas

du müsstest an ihn dn unterhalt zahlen.selbsterhalt 1050 euo alles drüber geht für die kinder

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen
KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus
?

hallo,

da würde ich mich am besten an eine Beratungsstelle wenden. Die können genauere Auskünft geben. ich kenne mich da leider zu wenig aus.

LG

unsere Kinder leben bei ihm …ich habe keinen
KinderFreibetrag!!!wie sieht es mit der UnterhaltsZahlung aus
?

Hallo, du bist zwar, wenn Du Geld verdienst auch unterhaltspflichtig, hast jedoch einen Selbstbehalt sowohl deinem Ex-partner als auch Deinen Kindern gegenüber. ich weiss nicht auswendig, wie hoch der ist aber ich glaube, in der Düsseldorfer Tabelle findest Du auch diese infos. desweiteren ist es sicher ratsam, einen Scheidungsanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. weitere hilfreiche Infos zum Thema Unterhalt findest Du unter http://www.online-scheidung-anwalt.de/, ich hoffe das hilft Dir weiter.