Was bezahle ich beim Hausverkauf?

Ich möchte mein Haus verkaufen und habe schon viel gelernt. Ich sollte den Notar nicht beauftragen, falls der Käufer noch abspringt. Ich muss den Notar normalerweise nicht bezahlen, sondern der Käufer. Wer aber bezahlt den Eintrag des Eigentümerwechsels im Grundbuch und kommen noch andere Kosten auf mich zu?
Vielen Dank!

hallo, üblich ist die Kostenklausel: „Der Käufer trägt die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung. Die Kosten der Pfandfreimachung zahlt Verkäufer.“–

Sind also Belastungen eingetragen, die der Käufer nicht übernimmt, müssen Sie in der Regel die Kosten dafür zahlen, wenn die obige Klausel so oder ähnlich Vertragstext wird. Der Notar muss Ihnen die Kosten vorher ausrechnen/abschätzen, wenn Sie es wünschen. Hinweis nebenbei: Falls Sie ein Darlehn aus diesem Grunde vor Laufzeitende zurück zahlen müssen, erkundigen Sie sich am besten vorher bei der Bank, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist (falls der Käufer das D. nicht übernehmen will).

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann

Vielen Dank!
Das Grundstück und Haus sind schuldenfrei, also bezahle ich an das Grundbuchamt keine Kosten mehr für den Voreintrag und den Eigentümerwechsel?
Freundl. Gruß Conny

hallo Conny,
bei dem Vertragstext, wie ich ihn mitteilte, sind keine Grundbuchamts-Kosten vom Verkäufer zu zahlen, es sei denn, es sind noch ungewöhnliche Voreintragungen notwendig, die nichts Unmittelbares mit dem Verkauf zu tun haben z.B. Voreintragung des Erben des noch eingetragenen verstorbenen Eigentümers. Der durchführende Notar gibt Ihnen kostenlose Auskunft, wenn er das Grundbuch eingesehen hat (was er ohnehin tun muss!!). Haben Sie Kontaktprobleme mit ihm? Fragen Sie ihn einfach…
Sollte der Käufer inzwischen pleite gehen, dann haften Sie bekanntlich neben diesem für die meisten Kostenarten (Gericht, Notar, Steuer)!
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Vielen Dank!
Das Grundstück und Haus sind schuldenfrei, also bezahle ich an
das Grundbuchamt keine Kosten mehr für den Voreintrag und den
Eigentümerwechsel?
Freundl. Gruß Conny

Vielen Dank das war sehr hilfsreich! Conny

Hi, leider liegt mein Hausverkauf zu lange zurück und ich kann leider keine Auskunft geben. Sorry.
Gruß