Arbeitgeber pfändet rechtswidirg trotz Urteil

Hallo erst mal und schon mal vielen Dank im Voraus.

Ich versuche es so kurz wie möglich zu erklären und hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann wie man sich gegen ein solches Verhalten zu Wehr setzen kann.

Im Oktober 2010 habe ich einen Arbeitsvertrag bei der Bundesverwaltung unterschrieben (Probezeit ist inzwischen vorbei, das Dienstverhältnis ist unbefristet).

Kurze Zeit später schoss ich einen Mietkaufvertrag, von welchem ich die Option des Rücktritts zog, da sich herausstellte, dass der Eigentümer betrügerische Absichten hat und Vereinbarungen nicht einhielt (tut aber eigentlich nichts zur Sache).

Einen Monat nachdem ich vom Kaufvertrag zurückgetreten war änderte der Notar den Kaufvertrag und machte aus „Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht“ dann „Der Verkäufer hat ein Rücktrittsrecht“ und man erklärte mir, deswegen sei mein Rücktritt nicht wirksam (tut auch noch nichts zur Sache).

Auf einen Kauf wollte ich jedoch keine Zahlungen mehr leisten um den „Kaufvertrag“ nicht zu bedienen, erklärte aber ich würde die Wohnung zu gleichen Konditionen weiter mieten.

Daraufhin löste der Verkäufer beim Notar einen Titel aus und trug eine Zwangshypothek auf meine Eigentumswohnung ein, schickte den Gerichtsvollzieher ins Haus und beantragte eine Lohnpfändung bei meinem Arbeitgeber.

Am nächsten Tag war ich bei Gericht um Erinnerung einzulegen und eine Vollstreckungsabwehrklage einzureichen.

Beim Amtsgericht bekam ich dann auch Recht und man erklärte die Pfändung als rechtswidrig und somit unzulässig und das Urteil war vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kündigte an in Berufung gehen zu wollen, was er später begründen wollte.

Alles verzögerte sich monatelang bis das Landgericht schrieb, dass man beabsichtigt die Berufung mit dieser Begründung zurückzuweisen.

Bis dahin stimmte ich der Pfändung zu, weil ja noch keine Rechtskraft vorlag.

Ich legte meinem Arbeitgeber aber das Urteil des Amtsgerichtes und das Schreiben des Landgerichtes vor und erklärte, man solle doch bitte die Pfändung einstellen.

Man pfändete weiter mit der Erklärung „Das Urteil sei nicht rechtskräftig.“.

Nun kam das Schreiben vom Landgericht, dass die Berufung zurück genommen wurde und somit der Beklagte seine Rechtsmittel weggeworfen habe und das Urteil des AG rechtskräftig sei.

Ich informierte erneut meinen Arbeitgeber, dieses Mal mit der Erklärung des Landgerichtes.

Man pfändete weiter, nun jedoch ohne Erklärung.

Ich bat meine Anwältin sich darum zu kümmern und sie bekam telefonisch die Erklärung, dass im September nicht mehr gepfändet wird.

Na ja und alles kommt wie es kommen muss – man pfändet weiter.

Und nun meine Frage:

Was kann ich gegen dieses Vorgehen unternehmen?

  • Einstweilige Verfügung
  • Unterlassungsklage
  • Fach- oder Rechtsaufsichtsbeschwerde

Ist das Willkür oder Verfolgung unschuldiger?

Kann ich den Arbeitgeber für kausale Schäden (Eintragung der Pfändung in den Gehaltsabrechnungen) haftbar machen, da sich diese Eintragung negativ in der Finanzierung beim Hauskauf ca. 245.000,-€ Darlehn auswirkt? Die zu erwartende negative Veränderung des Zinssatzes soll ca. 1,00% ausmachen, was bei 30 Jahren Finanzierungsdauer knapp 34.000,00€ Mehrkosten ausmacht?

Hallo,

das übersteigt meinen Horizont leider. Da Sie aber ohnehin schon eine Anwältin kontaktiert haben, wäre es sicher sinnvoller, diese um Rat zu fragen.

Viel Erfolg.

Ohne Anwalt wirst Du hier keine Antwort finden. Ist hochkompliziert. Tut mir leid, ich kann da nicht helfen.