Alleine ein Zweitbettzimmer im Hotel buchen

Kurz gefragt, wenn ich in einer Stadt in einem Hotel alleine ein Zweibettzimmer buche und alleine anreise und einchecke und ich dann beim fortgehen jemand kennenlerne, steht es mir dann a.) frei diese Person bei mir im Hotelzimmer übernachten zu lassen. b.) muss diese Person auch einchecken oder interessiert sich das Hotel nicht dafür wer bei mir übernachtet wenn ich ohnehin ein Zimmer für 2 Personen gebucht habe.

Also, über die rechtliche Grundlage weiß ich nicht Bescheid. Bei uns ist es so: Wenn Du ein Doppelzimmer alleine buchst, zahlst Du einen geringeren Preis. Wenn Du allerdings ein Doppelzimmer buchst - für Dich alleine - und Du den vollen Preis bezahlst, ist es eigentlich egal, wenn Du dann eine 2. Person mitbringst. Natürlich ist es immer gut, wenn Du das Hotel dann darüber informierst - auch wenn es erst zur Abreise ist. Also - wenn Du sowieso für 2 Personen bezahlst, spielt es keine Rolle - wenn Du aber einen reduzierten Preis für nur 1 Person zahlst, musst Du es melden, um Ärger zu vermeiden. Es ist dann eine Frage des Anstands und der Ehrlichkeit.

Hallo Hosta,

grundsätzlich ist natürlich ein Gastgeber daran interessiert, zu wissen, wer in seinem Haus wohnt, das gilt auch, bzw. besonders für Hotels und andere Vermieter. Darüber hinaus gibt es in allen Bundesländern auch eine Meldepflicht, deshalb muß man eine Anmeldung mit den persönlichen Daten, Vorname, Nachname,Geburtsdatum und Adresse, ausfüllen. Die Person die, die Reservierung in einem Hotel vorgenommen hat, ist diejenige, die sich eintragen muß, denn die Person erfüllt damit den Reservierungsvertrag. Die Begleitpersonen sind mindestens namentlich bekannt zu geben, das heißt, Vorname, Nachname und möglichst das Geburtsdatum.

In dem in der Frage beschriebenen Fall ist es noch wichtig, ob das Zweibettzimmer auch tatsächlich für zwei Personen gebucht wurde. Man kann nämlich auch als Einzelperson ein Doppelzimmer buchen, weil man zum Beispiel gern in einem größeren Raum wohnen möchte. Oder aber auch, weil man eventuell vorher noch nicht weiß, ob man eine Begleitung bekommt. Die Preise werden entsprechend angepaßt, deshalb ist es dem Vermieter bekannt zu geben, das eine zweite Person das Zimmer mit benutzt und auch wer diese Person ist.

Die Anmeldepflicht hat ihren Grundsatz hauptsächlich wegen der Versicherung, sowohl für den Vermieter, als auch für den Gast.
So kann der Vermieter in einem Schadensfall, egal welcher Art, nachweisen, wer von dem Fall betroffen ist, oder eben nicht betroffen ist, bzw. damit zu tun hat. Das dient beiden.

Zusätzlich ist die Information über den zweiten Gast nützlich für den Vermieter, denn einmal weiß dieser dann, wieviele Personen zu Frühstück erwartet werden können, da dies ja meist im Preis inklusiv ist. Außerdem gibt es auch noch weitere organisatorische Dinge, für die die Vermieter wissen müssen, wie viele Personen das Zimmer benutzen.
Die Preise für die Übernachtungen werden grundsätzlich pro Person berechnet. Ist in diesem Fall das Zweibettzimmer auch für zwei Personen berechnet, steht der reservierenden Person frei, wen sie als Beleitung mitbringt. Wie geschrieben, muß aber diese Person auch namentlich bekanntgegeben werden, bzw. darüber informiert werden, das sie da ist.
Als einfaches Beispiel, warum ein Vermieter wissen sollte, wieviele Personen in dem Zimmer wohnen, mal dieses. Sollte es zu irgendeinem Unglück im Haus kommen und die Gäste müssen die Zimmer verlassen, ist es wichtig, das der Vermieter sicher sei kann, das alle Gäste die Zimmer geräumt haben, um entsprechend handeln zu können, bzw. die Versicherungspflicht erfüllt zu haben.

So, das beantwortet hoffentlich die Frage.

Hallo Hosta 7!!!
Das ist eine rechtliche Frage, zu der, juristisch einwandfrei, nur ein entsprechender Fachanwalt eine bealstbare Aussage treffen kann. -
In der Praxis wird ein solcher Fall von Haus zu Haus unterschiedlich gehandhabt.
Beste Grüße,
Thomas

Hallo Hosta 7,

es gibt eine theoretische und eine praktische Antwort.
Theoretisch ist das Hotel gesetzlich verpflichtet, sich die Personalausweis bzw. Reisepassnr der eincheckenden Gäste zu notieren. Also die Identität derjenigen festzustellen, die das Zimmer belegen. Das tun die meisten auch.

Praktisch ist es aber so, dass wenn Du beim Check-In Deinen Perso vorlegst, den Koffer aufs Zimmer bringst, in die Stadt taumelst und eine hübsche Frau mit zurück bringst, keiner noch einmal überprüft, wer da in wessen Bettchen schläft.

Ich hoffe, Deine Frage ist ausreichend beantwortet.

Lieben Gruß

Hallo

Der Preis eines Zimmers richtet sich in der Regel nach der Anzahl übernachtender Personen. Eine zweite Garnitur Bettwäsche, Handtücher, etc. wird benutzt, auch will die zweite Person in der Regel frühstücken, sofern das Frühstück im Preis inbegriffen ist. Des Weiteren ist es eine Frage der Sicherheit zu wissen, wieviele Personen sich im Hotel aufhalten. Im Falle eines Brandes bspw. sucht die Feuerwehr grundsätzlich nach der Anzahl gemeldeter Gäste. Wenn Du also Deine Begleitung in einer Gefahrensituation nicht ihrem Schicksal überlassen willst, gib sie besser an.

Der Preis für das Zimmer kann sich jedoch ändern, das sollte man wissen.

Was der Hotelier nicht weiss, macht ihn nicht heiss. Wenn Du also sparen willst, das Frühstück für Deine Begleitung nicht in Frage kommt, schmuggle sie einfach rein. Kein Hotelier wird das Zimmer kontrollieren, während Du Dich darin aufhältst.

Gruss, Tobi

Hallo,
natürlich ist es möglich ein Doppelzimmer zur Alleinnutzung zu buchen. Sollte eine Person bei Ihnen übernachten, müssen Sie zumindest die Rezeption darüber informieren , daß eine 2. Person bei Ihnen übernachtet oder „nur zu Besuch“ ist. Den Zuschlag für die 2. Person müssen Sie auf jedenfall bezahlen. Ein Einchecken ist zumindest bei uns im Hotel nicht nötig.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.