Wohne seit 14 Jahren in dieser Wohnung, jetzt ist der Kachelofen kaputt und der Preis für den neuen Offen liegt so bei 2000Euro.(wir hätten den Offen kaputt geheißt)
Jetzt möchte der Vermieter das ich 500Euro dazu zahlen soll.
Gibt es da ein Gerichtsurteil oder ähnliches.
Vielen Dank für eure Mühe
Ich gehe davon aus, dass du auch den Kachelofen seit 14 Jahren nutzt. Nehmen wir an, dass er zum Zeitpunkt des Einzugs neu war und ebenfalls 2000 Euro gekostet habe. Das entspräche knapp 11 Euro monatlich an Mietanteil.
In dem Sinne ist also ein Anteil für den Ersatz eher unangemessen.
Außerdem: Du hast den Ofen in einem funktionstüchtigen Zustand gemietet und er ist Bestandteil der angemieteten Wohnung. Entsprechend hast DU ein ANRECHT darauf, dass dieser in gleicher Qualität erhalten bleibt. Sonst liegt eher ein Mietminderungsgrund vor, da deine Wohnung ohne Ofen einen Wertverlust erfährt und die alte Miete nicht mehr gerechtfertigt wäre. Pauschal würde ich dann diese 11 Euro nehmen.
ABER: Wenn der neue Ofen eine Verbesserung darstellt, also effizienter ist etc., dann ist dies eine Werterhöhung, die zu einer Mietpreiserhöhung berechtigt. Auch hier ist eine Zuzahlung nicht zwingend. Man könnte sich aber auf eine Zuzahlung einigen, wenn dann von einer Mietpreiserhöhung abgesehen wird. Dann würden die 500 Euro sozusagen den Wertzuwachs darstellen. Aber nur dann.
Allgemein muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität erdulden und die Kosten können nach einem bestimmten Schlüssel (soviel ich weiß, höchstens 11% der Gesamtkosten pro Jahr) auf die Miete umschlagen.
Du hast den Ofen, gehe ich von aus, sachgemäß genutzt. Damit bist du nicht verantwortlich.
Also:
Grundsätzlich muss er dir den Ofen funktionsfähig hinstellen. Eher hast du einen Mietminderungsgrund als er einen Anspruch auf eine Teilzahlung. Nur bei einer faktischen Verbesserung, die auch dir Nutzen bringen würde, kann er die Kosten anteilig über die Miete oder im gegenseitigen Einverständnis über eine Extrazahlung vom Mieter zurückholen.
Bei einem Ersatz eines uralten Ofens gegen einen nagelneuen könntest du davon ausgehen, dass es eine Verbesserung sein wird. Aber das musst du nicht von selbst ansprechen.
Ich würde die Zahlung verweigern und daraufhinweisen, dass du den Ofen mitgemietet und sachgemäß behandelt hast und deswegen wieder einen funktionierenden gleichwertigen bekommen möchtest, sonst wäre die Miete zu mindern.
Gesetzestexte kenne ich nicht, aber die kannste sicherlich googlen. Gerichtsurteile sind stets Einzelentscheidungen, geben also nur eine Richtung vor, ist keine Recht (wie in Amerika zB)
lg
Ich gehe davon aus, dass du auch den Kachelofen seit
14 Jahren
nutzt. Nehmen wir an, dass er zum Zeitpunkt des
Einzugs neu
war und ebenfalls 2000 Euro gekostet habe. Das
entspräche
knapp 11 Euro monatlich an Mietanteil.
In dem Sinne ist also ein Anteil für den Ersatz eher
unangemessen.
Außerdem: Du hast den Ofen in einem funktionstüchtigen
Zustand
gemietet und er ist Bestandteil der angemieteten
Wohnung.
Entsprechend hast DU ein ANRECHT darauf, dass dieser
in
gleicher Qualität erhalten bleibt. Sonst liegt eher
ein
Mietminderungsgrund vor, da deine Wohnung ohne Ofen
einen
Wertverlust erfährt und die alte Miete nicht mehr
gerechtfertigt wäre. Pauschal würde ich dann diese 11
Euro
nehmen.
ABER: Wenn der neue Ofen eine Verbesserung darstellt,
also
effizienter ist etc., dann ist dies eine Werterhöhung,
die zu
einer Mietpreiserhöhung berechtigt. Auch hier ist eine
Zuzahlung nicht zwingend. Man könnte sich aber auf
eine
Zuzahlung einigen, wenn dann von einer
Mietpreiserhöhung
abgesehen wird. Dann würden die 500 Euro sozusagen den
Wertzuwachs darstellen. Aber nur dann.
Allgemein muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung
der
Wohnqualität erdulden und die Kosten können nach einem
bestimmten Schlüssel (soviel ich weiß, höchstens 11%
der
Gesamtkosten pro Jahr) auf die Miete umschlagen.
Du hast den Ofen, gehe ich von aus, sachgemäß genutzt.
Damit
bist du nicht verantwortlich.
Also:
Grundsätzlich muss er dir den Ofen funktionsfähig
hinstellen.
Eher hast du einen Mietminderungsgrund als er einen
Anspruch
auf eine Teilzahlung. Nur bei einer faktischen
Verbesserung,
die auch dir Nutzen bringen würde, kann er die Kosten
anteilig
über die Miete oder im gegenseitigen Einverständnis
über eine
Extrazahlung vom Mieter zurückholen.
Bei einem Ersatz eines uralten Ofens gegen einen
nagelneuen
könntest du davon ausgehen, dass es eine Verbesserung
sein
wird. Aber das musst du nicht von selbst ansprechen.
Ich würde die Zahlung verweigern und daraufhinweisen,
dass du
den Ofen mitgemietet und sachgemäß behandelt hast und
deswegen
wieder einen funktionierenden gleichwertigen bekommen
möchtest, sonst wäre die Miete zu mindern.
Gesetzestexte kenne ich nicht, aber die kannste
sicherlich
googlen. Gerichtsurteile sind stets
Einzelentscheidungen,
geben also nur eine Richtung vor, ist keine Recht (wie
in
Amerika zB)
lg
Der Ofen ist nicht nagelneu übernommen worden. Er ist
von 1991 also gebraucht.(ehmaligen DDR Ofen)
Und nach 19 Jahren kann man schon mal ausgehen, dass
der nicht Ewig hält.Isolierung am Haus gleich null
Ich heize Morgens den Ofen um7.30 Uhr bis 14.00 Uhr,
dann habe ich gerade mal 22 Grad in der Wohnung.
Ich heize Morgens den Ofen um7.30 Uhr bis 14.00 Uhr,
dann habe ich gerade mal 22 Grad in der Wohnung.
Das wirft einen anderen Blick darauf: Ich dachte, du hättest einen Kachelofen als zusätzliche „behagliche“ Wärmequelle. Es scheint jetzt aber so zu sein, dass es deine alleinige Heizung ist. Dann muss er erst recht die Heizung selbstständig bezahlen. AUSSER: Du hast eine Wohnung OHNE Heizung gemietet. Der Kachelofen ist also sozusagen ein Geschenk oder ein Überbleibsel vom Vormieter oder so. Wenn der Vermieter eine Wohnung ohne Heizung vermietet, muss er auch keine ersetzen. Dann ist diese Regelung kulant.
Ansonsten empinde ich 22° als warm und mehr als ausreichend, aber das ist ja nicht deine Frage gewesen.