Gastherme 2KW unter dem Dach, Schornsteinfeger

Hallo, wer kann mir weiterhelfen?
ich habe in einem Passivhaus eine 2 >KW Gastherme unter dem Dach der Schorsteinfeger kommt alle 2 Jahre und möchte nun einen Wartungsvertrag!

Wer kann mir sagen wass ich wirklich machen muss und was Pflicht ist. Die Innung tut sich hier offensichtlich schwer. Dem Schornsteinfeger glaube ich nicht.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Die Anlage muß alle 2 Jahre durch einen Schornsteinfeger geprüft werden. Ein Vertrag ist dazu nicht notwendig. (Allerdings sind sie dafür verantwortlich das die Prüfung durchgeführt wird, siehe Feuerstätenbescheid.) Normalerweise kümmert sich der Schornsteinfeger darum und meldet sich alle 2 Jahre automatisch. Jährlich sollte zusätzlich unbedingt eine Wartung durch einen Heizungsfachmann stattfinden. Ich nehme an das ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde?

VIELEN DANK FÜR DIE AUSKUNFT;
jedoch wo finde ich die zeiträume? oft lese ich 2 x in 7 jahren ist die 2 kw gasterme prüfungsplichtig? wo kann ich diese information erhalten? dann lese ich auch wenn das abgasrohr weniger als 2 meter ist … wo finde ich diese info? hydraulischer ausgleich was ist das?

Hallo Horst,

schließen Sie keinen Vertrag ab.

Bei uns kostet Ihre Therme nur 10€.

Könnten Sie uns helfen mehr Kunden zu gewinnen?

Weitere Infos unter:

http://www.freieschornsteinfegerwahl.de/

LG aus Berlin

Roman Heit

Sie sollten einen Feuerstättenbescheid bekommen haben (spätestens aber zum 31.12.2012, dort stehen die Zeiträume drin. Wahrscheinlich alle 2 Jahre eine Abgaswegeprüfung und 2 mal in 7 Jahren eine Feuerstättenschau. Das hört sich schräg an, steht aber so im Gesetz. In der Praxis, alle 2 Jahre 1 Besuch und die Feuerstättenschau wird eben im 2 und 6 Jahr gemacht. Beim Hydraulischen Abgleich geht es darum das die Pumpleistung und die Durchfluss Mengen in den Heizkörpern/Wärmtauschern dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Einsparungen von 20% sind möglich, bei höherem Komfort. Gerade bei Brennwertheizungen. Ausführlich auf http://www.hydraulischerabgleich.de Bitte die Seite für Endverbraucher und Einsteiger auswählen. Sehr schwer zu verstehen, einfach glauben.

Moin,

der Schornsteinfeger möchte bestimmt kein Wartungsvertrag, er möchte eine Bestätigung des Auftrages, der alle 2 Jahre im Rahmen der Abgaswegeüberprüfung fällig wird. Da kann man machen, muss man aber nicht.

Die Wartungsarbeiten würde ich auch nur von einem Heizungmonteur durchführen lassen. Der Schornsteinfeger darf diese Arbeiten per Gesetz nicht durchführen.

Grüße vom Schornsteinfegermeister :wink:

Vielen Dank Jelle,
so etwas dachte ich mir schon.
Kanst du mir bitte sagen was der Schornsteinfeger bei uns alle zwei jahre machen muss?
Ein Kamin zum fegen ist nicht vorhanden, es ist lediglich ein Abgasrohr von ca 1,70m unter dem Dach welches aber nie schmutzig ist.
Welche überprüfung muss der Schorsteinfeger machen wir haben eine 2KW Gastheme von Fiessmann bj 1999 unter dem Dach.

Danke für die liebe Info
Horst

danke für die Info ich hoffe das können andere auch gebrauchen.

Danke, das sehe ich auch so. wo lese ich die Bestimmungen für eine 2 KW Gastherme nach?

Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen KÜO (Ausschnitt)

Kehr- oder überprüfungspflichtig sind folgende Anlagen

  1. Abgasanlagen,
  2. Heizgaswege der Feuerstätten,

Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen

3.3 raumluftabhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck einmal in jedem zweiten
Kalenderjahr

3.5 Anlage nach 3.2 oder 3.3 mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesse einmal in jedem dritten Kalenderjahr

Welche das sind? Beim Hersteller nachfragen.

Hallo wenn Sie dem Schornsteinfeger nicht glauben, werden Sie mir wahrscheinlich auch nicht glauben wollen, oder?

Mit dem Wartungsvertrag ist wahrscheinlich der Auftrag als Anhang zum Feuerstättenbescheid gemeint. Dieser umfasst die Arbeiten die im Feuerstättenbescheid benannt sind.
Eine 2 kw Gastherme kenne ich nicht. Ob es die gibt… wer weiss es schon heutzutage.
Die Abgaswegeprüfung ist über die KÜO vorgeschrieben, die Intervale richten sich nach der Art der Anlage.
http://www.schornsteinfeger-innung-koeln.de/bilder_n…

Ich würde Ihnen immer raten Ihrem zuständigen bevollmächtigten BS die Arbeiten zu übertragen. Dies ist in jedem Fall die kostengünstigste und für Sie einfachste Lösung.

LG
Jörg Heinemann

Hallo Horst,

einen „Wartungsvertrag“ musst Du nicht unterschreiben. Du kannst auch immer, wenn die Arbeiten nach Feuerstättenbescheid, anstehen einen, zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb zur Durchführung der Arbeiten beauftragen. Es ist allerdings fraglich ob das dann die kostengünstigere Variante ist. Danach musst Du die Durchführung der Arbeiten per Formblatt fristgerecht bei Deinem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nachweisen. Der „Wartungsvertrag“ (besser Auftrag) mit Deinem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erleichtert Dir das Verfahren und Du läufst nicht Gefahr die Durchführung zu vergessen.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß Stefan

Hallo

Pflicht zu einer Wartung besteht nicht nur je nach Anlagenaufbau die Abgaswertkontrolle durch den Schornsteinfeger.
Wenn eine Wartung, empfehlenswert 1x jährlich, würde ich einen Fachbetrieb kommen lassen, ist auf jeden Fall sinnvoll.

MfG
Nelsont

Hallo Horst,

Sie sind nicht verpflichtet, einen Vertrag zu unterschreiben. Dieser Vertrag gilt ab 1.1.2012 und bindet sie für eine gewisse Zeit an den Schornsteinfeger. Ab 1.1.13 kann man für Kehrung und Messung den Schornsteinfeger aussuchen. Da natürlich jeder Bez.-Schornsteinfeger ein Interesse daran hat,die bisherigen Kunden zu behalten, schicken einige Schornsteinfeger diese Wartungsverträge mit.

MfG.

Storteper