Fast keine Heizung in der Wohnung

hallo, was kann ich machen, wenn ich fast keine Heizung in der Wohnung habe? obwohl ich für die Heizung und Wasser bezahle? Ich in Deutschland seit 8 Monaten, bin Studentin und wohne in einem 2 familienhaus, und das Apparat von der Heizung ist bei dem anderen Mieter, er macht was er will, er dreht die Heizung ab wann er will, und jetzt habe ich fast keine Heizung, weil er vor 2 Tagen in Urlaub ist, was kann ich machen?, ah außerdem kann man nicht mit dem anderen Mieter, weil er sehr sehr sehr unfreundlich ist.

Sorry wenn mein Deutsch nicht gut ist, aber ich bin noch am lernen.

Hallo Cinthya,
schau mal in Deinen Mietvertrag. Da müßte eigentlich drinstehen, dass der Vermieter eine bestimmte Temperatur in der Wohnung garantieren muß. Tut er das nicht, dann kannst Du die Miete, aber erst nach Ankündigung, kürzen. Dabei solltest Du ankündigen, dass Du die Mehrkosten für elektrisches Zuheizen ebenfalls einfordern wirst.
Auf jeden Fall mußt Du aber, wie gesagt, in Deinen Mietvertrag schauen und dann mit Deinem Vermieter reden.
Meistens hilft ja ein solches Gespräch.
Viel Glück bei dieser Sache und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

wenden Sie sich an ihren Vermieter. Er hat dafür zu sorgen, daß eine gleich bleibende Raumtemperatur von 22°C zur Verfügung gestellt wird.

MfG.

Hallo,
das teilen Sie bitte Ihrem Vermieter mit und fordern ihn auf, dies unverzüglich zu ändern. Setzen Sie eine Frist von ca. 14 Tagen und drohen mit Mietminderung.
Gruß
Melodie

Sie müssen diesen Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen. Am besten ist es, wenn Sie ihm einen Brief schreiben und diesen mit Einschreiben zustellen lassen. Führen Sie ein Tagebuch, welche Temperaturen in welchem Raum vorhanden sind. Dies teilen Sie ihm mit. Setzen Sie ihm eine Frist von 3 Tagen und eine Nachfrist von weiteren 3 Tagen, den Mangel zu beseitigen. Teilen Sie ihm weiterhin in diesem Schreiben mit, dass sie andernfalls eine Ersatzvornahme durchführen werden. Das bedeutet, dass Sie sich andere Heizmöglichkeiten beschaffen wie beispielsweise Elektroheizer. Die Kosten dieser Elektroheizer und deren Stromverbrauch muss der Vermieter bezahlen. Ziehen Sie die Kosten dafür von der Miete ab.

Außerdem sollten Sie eine Mietminderung durchführen. Für jeden Tag, an dem nicht in allen Räumen mindestens 18° sind, im Wohnzimmer 20° und im Bad 22°, brauchen Sie für diesen Raum keine Miete bezahlen. Ermitteln Sie deshalb genau die Temperaturen in den einzelnen Räumen und schreiben Sie das auf, wie oben genannt. Daraus ermitteln Sie dann die Mietminderung, die Sie ab dem Zeitpunkt durchführen können, ab dem der Vermieter Kenntnis von diesem Mangel hat.

Hallo Cinthya,

so etwas habe ich noch nie gehört, dass sich die Heizungsregelung in der Nachbarwohnung befindet.
Die Raumtempeartur muss in ihrer Wohnung mindestens 20-22 Grad, je nach Raum, betragen. Befindet sie sich darunter, können Sie die Miete mindern.

Hallo!

Der andere Mieter ist hoffentlich nicht der Vermieter, also Hauseigentümer? Denn an diesen, bzw. die Hausverwaltung solltest Du Dich als erstes wenden und Dein Anliegen vorbringen.
Viel mehr kann ich dazu leider nicht beitragen, da dieses eher eine rechtliche und keine technische Frage ist. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg in dieser Angelegenheit und (eine hoffentlich bald) „warme Bude“!
Gruss Walter

Hallo Cinthya
Wenn ich deiner Sprache , nach 8 Monaten , so mächtig wäre , dann hätte ich guten Grund
stolz zu sein.
Nun zu Deinem Problem ! Wenn es nicht warm genug ist , dann Wende dich an deinen Vermieter ! Der muss Abhilfe schaffen.
MfG
Icepik

Heizperiode gibt es nicht. Der Mietvertrag kann Regelungen über die Heizperiode enthalten, was grundsätzlich zulässig, aber ohne große Bedeutung ist. Der Vermieter muss auch außerhalb der Heizperiode heizen, und zwar wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die Kälteperiode länger als einen Tag anhält. Sinkt die Temperatur unter 16° C muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier sei die Grenze einer Gesundheitsgefährdung überschritten (Urteil des LG Kassel WM 64, 71) Das Amtsgericht Uelzen stellt auf Außentemperaturen ab. Beträgt die Außentemperatur 3 Tage lang weniger als 12° C muss geheizt werden (Urteil des AG Uelzen WM 86, 212).

Hallo,
sowie ich das sehe, kann hier nur der Vermieter helfen,
viel Erfolg

Hallo , in welchen Bereich Deutschlands bist du denn
hast du einen Vermieter normal sollte mann das mit dem Vermieter regeln wenn du das nicht kannst oder Bedenken hast sollte dies einander für dich tun .
Gruss
Mike

hallo cynthia,
du kannst die mietzahlung komplett einstellen!
ich rate aber zu einem mietrechtsanwalt - in deutschland kannst du als studentin einen anwalt aufsuchen und musst für die beratung maximal 10,- als studentin zahlen.
oder aber du gehst zu einer verbraucherzentrale, lässt dich dort beraten. oder zum nächsten mieterschutzbund. auch der asta (allgemeine-studenten-ausschuss) an deiner uni wird dir weiterhelfen können.
viel glück,
udo

Das ist keine Frage zur Heizung, sondern eine Frage des Mietrechts. Darauf kann verbindlich nur ein Anwalt antworten.
Gibt es denn keine Studentenhilfe die vor Ort vermittel kann ?

Hallo,

als erstes solltest du deinen Vermieter darüber informieren und ihn auffordern, dafür Sorge zu tragen, daß die Solltemperaturen erreicht werden.
Sollte er nichts machen können oder wollen, dann geh zum Mieterschutzbund.

Gruß

Hallo cinthya,

ich kann hierbei leider nicht weiter helfen.

Man kann diese Frage aber mal hier: http://www.haustechnikdialog.de/ im Forum stellen.

Hallo Cinthya,

wende Dich sofort an den Vermieter, Du hast ein Recht
darauf dass die Heizung funktioniert und wenn den
anderen Mieter das nicht interessiert, sollte Dein
Vermieter ihm sagen, das es so nicht geht.

Grüße

Hallo cinthya,

  1. mit Vermieter reden !
  2. Heizung so abstellen,dass Du diese nachweislich auch nicht aufdrehen kannst und selbst separat heizen.
  3. Heizkosten aus der Miete rausrechnen und Miete um den Betrag kürzen. Normal brauchst Du überhaupt keine Miete
    bezahlen,wenn Du in der kalten Zeit nicht heizen kannst.
    MfG Filtermemon

Cinthya,
bitte umgehend an den Vermieter wenden und mit 100% Mietminderung (ist bei totalem Heizungsausfall gerecht)drohen.
Der Vermieter MUSS sich darum kümmern, nicht Sie.

MfG

Maximilian123

Hallo! Das beste wäre eine andere Wohnung zu suchen. Sie werden das sowieso irgendwann tun. Warum wollen Sie sich noch rumstreiten.

Danke für deine Antwort, ich suche schon gerade eine andere Wohnung :smile: