Nebenjob mit 16?

Kann ich mit 16 einen nebenjob machen außer zeitung austragen o.ä?

Können Sie jederzeit machen. Das wirkt sich aber immer aus auf:

Hauptjob
Arbeitslsoengeld
Versicherungspflicht
STeuern
Arbeitszeitgesetze
Schutzgesetze+
Jugensschutzgesetz.
etc. etc.

so ohne weiteres ist die Frage nicht zub eantwroten, das fehlen noch ein paar Angaben: Nebenob zu was???

Kann ich mit 16 einen nebenjob machen außer zeitung austragen
o.ä?

Ich meinte irgendetwas im einzelhandel oder so …

Wie viel, wie lange und zu welchen Zeiten Sie arbeiten dürfen, ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JugArbSchG) geregelt. Die §§-Angaben beziehen sich alle auf dieses Gesetz.
Schule geht vor

Im JugArbSchG ist zunächst festgelegt, dass Sie ab dem 15. Lebensjahr „Jugendlicher“ sind (§ 2) - wenn Sie nicht mehr der Vollzeitschulpflicht (nicht Berufsschulpflicht) unterliegen. Sonst sind Sie weiterhin als „Kind“ anzusehen.1
Ob die Vollzeitschulpflicht für Sie noch gilt, hängt vom Bundesland und dem Datum Ihrer Einschulung ab - die Mindestdauer der Schulpflicht ist unterschiedlich geregelt, beträgt in der Regel aber 9 oder 10 Jahre.

„Kinder“ im Sinne des Gesetzes - und das können Sie mit 16 Jahren eben auch noch sein - dürfen nicht arbeiten. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist, die Schule nicht darunter leidet und Sie nur zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten, dann ist es erlaubt. ( § 5 Abs. 3). Außerdem dürfen Sie bis zu 4 Wochen im Jahr in den Ferien arbeiten. 3
Typische Tätigkeiten, die Sie auch als Kind ausführen dürfen, sind das Austragen von Zeitungen, Aushelfen im Supermarkt oder das Rasenmähen beim Nachbarn.4

Wenn die Schulpflicht erfüllt ist, wird’s leichter

Wenn Sie nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gibt es eine Reihe von Regelungen, die bezüglich der Arbeitszeiten zu beachten sind. Meistens wird dies bei einer betrieblichen Berufsausbildung interessant sein.1
Sie dürfen nicht mehr als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wird an manchen Tagen in der Woche weniger als 8 Stunden gearbeitet, dürfen es bis zu 8,5 Stunden sein. (§ 8)2
Auch bei den Pausenzeiten haben Sie einen Bonus zu den erwachsenen Arbeitnehmern: Arbeiten Sie weniger als 6 Stunden, müssen 30min Pause gemacht werden, bei mehr als 6 Stunden sogar 60min Pause. Maximal dürfen Sie 4,5 Stunden hintereinander arbeiten. (§ 11)3
Mit 16 Jahren dürfen Sie nur von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Dabei müssen zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen. (§ 14)4
Zwei Tage müssen in der Woche frei sein - und zwar möglichst zusammenhängende Tage und in der Regel am Wochenende. Nur in bestimmten Berufszweigen ( §§ 16 und 17) dürfen die freien Tage auch außerhalb des Wochenendes liegen.5
Sie haben mindestens 27 Tage Urlaub. Sind Sie noch in dem Jahr, in dem Sie 16 geworden sind, beträgt Ihr Urlaubsanspruch sogar 30 Tage.6

Sie können sich glücklich schätzen, als 16-Jährige oder 16-Jähriger noch diesen Schonraum zu haben und sich langsam an die Arbeitszeiten der Erwachsenen gewöhnen zu können. Genießen Sie es! Ab dem 18. Geburtstag fallen viele dieser Regelungen weg.

Kann ich mit 16 einen nebenjob machen außer zeitung austragen
o.ä?

Hi, ich denke schon, kann aber leider keine Aussage zu den Bedingungen machen.
Ich denke einen 400€ Job kann jeder machen aber wahrscheinlich benötigst du eine Lohnsteuerkarte.
Sorry, mehr weiss ich nicht.
Viele Grüße, Uwe

Kann ich mit 16 einen nebenjob machen außer zeitung austragen
o.ä?

Hallo City girl

leider kann ich dir darauf keine antwort geben…davon hab ich leider keine ahnung.

Sorry

Kann ich mit 16 einen nebenjob machen außer zeitung austragen
o.ä?