Hausverwalter - Vergütung des Hausmeiters

Hallo liebes Team,
Unser Hausmeister (Minijob 400,€-Basis) möchte eine Gehaltserhöhung. ca. 10 % , Kann der Hausverwalter diese eigenmächtig zustimmen ?
Oder ist hierfür ein Beschluss der WEG notwendig
Allerdings kann dann die Erhöhung der Vergütung erst zu einem sehr späten Zeitpunkt (1 Jahr) erfolgen. Bitte mal um eine Info.
M.f,G.

Die Erhöhung steht ihm nach neuem Gesetz ab Januar 2013 sowieso zu. Ab dann gibt es für Minijobs 450 € statt den gewohnten 400 €. Von daher muss keiner zustimmen, da das Gesetz schon von ganz oben verabschiedet wurde.

Hallo

Die Erhöhung steht ihm nach neuem Gesetz ab Januar 2013
sowieso zu. Ab dann gibt es für Minijobs 450 € statt den
gewohnten 400 €. Von daher muss keiner zustimmen, da das
Gesetz schon von ganz oben verabschiedet wurde.

jetzt würde ich gerne wissen, warum eine Erhöhung der Grenze auf 450€ (soweit richtig) auch automatisch eine Gehaltserhöhung der AN um 12,5% nach sich zieht. Da freuen sich Milionen von Minijobern aber richtig…

Gruss, Harry

Na wenn die Mini-Job-Verdienstgrenze nach oben gegangen ist, wieso sollten dann die armen Schweine nicht ihre 50 € mehr einfordern dürfen? Wozu ist das Gesetz denn sonst gut? Sie meinen jetzt sicherlich, dass es dem Arbeitgeber frei steht, ob er seinen eigenen Haussklaven 50 € mehr im Monat gibt? Gut, das habe ich nicht bedacht und das weiss ich nicht. Ich dachte durch eine Gesetzesverabschiedung sind Arbeitgeber „verpflichtet“, 50 € mehr zu berappen. Tut mir leid.

Das gesetz regelt einen maximalwert, bis zu dem dieser minijob möglich ist. die wie du sie nennst armen schweine sind dem staat egal, die haben keine lobby.