Kündigungsfrist - Wann kann ich frühestens

aus meinem Arbeitsvertrag raus?

Ich bin seit etwas mehr als einem Jahr im Unternehmen, habe eine befristete Stelle.

In meinem Vertrag steht:

„Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende…“

Ist das überhaupt rechtlich zulässig, bin ich also an die 8 Wochen gebunden? Oder habe ich ein Recht auf eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, könnte ich also bei einem möglichen Stellenwechsel 4 Wochen vorher kündigen?

Danke im Voraus!

Diese Frage ist erst einmal anhand deiner Informationen nicht eindeutig zu beantworten.

Grundsätzlich sieht BGB §622 ein Grundgerüst an Kündigungsfristen vor.

Von den dort beschriebenen Fristen kann zugunsten des Mitarbeiters abgewichen werden, sie können somit verlängert werden.

Sofern diese Kündigungsfrist für beide Seiten gilt, sehe ich für meine Seite dort keine unzulässige Kündigungsfrist gegeben.

Vielleicht hilft dir für das Verständnis der folgende Link weiter:

http://www.xing.com/net/agarbeitsrecht/grundsatzlich…

8 Wochen sind zulässig, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber mindestens auch so lange ist.

Die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Jeder Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag natürlich eine längere Frist vereinbaren, eine kürzere allerdings nicht.

Zu den acht Wochen, kann ich nicht ohne genaue Kenntnis des Vertrags Stellung nehmen. Wende dich dazu am besten an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft.
Aber wenn du aus dem Unternehmen raus willst. Dann mache einfach einen Auflösungsvertrag. Das ist meist einfacher als eine Kündigung unddu hast noch Gestaltungsmöglichkeiten die dir bei einer Kündigung nicht gegeben sind. Die meisten Arbeitgeber machen bei Auflösungsverträgen mit, weil sie wissen, dass du im Zweifelsfall einfach den Rest der Vertragslaufzeit sehr unmotiviert oder garnicht arbeiten wirst.

Hallo,

ich bin Experte für Arbeitsschutz, nicht Arbeitssrecht.
Bitte konsultiere einen Rechtsanwalt.

cu
sil

hallo,
der vertrag ist bindend, aber es lohnt sich im Einzelfall ein Gespraech ueber individuelle Vereinbarungen.
Viel Erfolg