Wie wird das Krankengeld berechnet, wenn man

… vorher Übergangsgeld bekommen hat?
Ich war bis vor Kurzem in einer Umschulung vom Arbeitsamt, in der Zeit der Umschulung habe ich Übergangsgeld vom Arbeitsamt bekommen. Jetzt muss ich aus Gesundheitlichengründen die Umschulung unterbrechen und muss Krankengeld beantragen. Wovon wird denn jetzt das Krankengeld berechnet?
Vom Übergangsgeld 70% oder von meinem letzten Gehalt, das ist aber schon 3 Jahre her.
Oder wird das ganz anderes berechnet?

Tut mir leid, kann ich dir leider nicht weiter helfen…

Hallo
da kann ich leider nicht helfen
mfg
Erich

Hallo,
hier die Regelung vom Arbeitsamt…
Tatbestände für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes

Auch wenn Sie nicht beziehungsweise nicht mehr an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen noch Übergangsgeld erhalten.

Das Übergangsgeld wird gegebenenfalls weiter gezahlt

bei Krankheit,
zwischen zwei Bildungsmaßnahmen ( = Zwischen-Übergangsgeld) und
nach Abschluss der Maßnahme ( = Anschluss-Übergangsgeld).

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Übergangsgeld bei Krankheit

Wenn Sie allein aus gesundheitlichen Gründen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr, aber voraussichtlich wieder in Anspruch nehmen können, wird Übergangsgeld bis zum Ende dieser Leistungen, längstens bis zu sechs Wochen weitergezahlt.

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Übergangsgeld zwischen zwei Bildungsmaßnahmen (Zwischen-Übergangsgeld)

Hat die Beratungskraft festgestellt, dass nach Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen erforderlich sind (zum Beispiel eine weitere Bildungsmaßnahme), wird das Übergangsgeld zwischen den Maßnahmen weiter gezahlt, wenn

der Anspruch auf Übergangsgeld dem Grunde nach weiter besteht,
Sie es nicht zu vertreten haben, dass die folgende Maßnahme nicht unmittelbar anschließend durchgeführt wird und
Sie arbeitsunfähig erkrankt sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder
Ihnen ein zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden kann. Dies setzt voraus, dass ein Bewerberangebot vorliegt; eine Arbeitslosmeldung ist nicht erforderlich.

Das Zwischen-Übergangsgeld wird in der Höhe des zuvor gezahlten Übergangsgeld geleistet.

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Übergangsgeld nach Abschluss der Maßnahme (Anschluss-Übergangsgeld)

Übergangsgeld wird im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel Bildungsmaßnahme, bis zur Dauer von drei Monaten weitergezahlt, wenn

Sie arbeitslos sind,
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten nicht geltend machen können.

Die Dauer des Anspruchs auf Anschluss-Übergangsgeld von drei Monaten mindert sich um die Anzahl von Tagen, für die Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ende der Maßnahme geltend machen können. Nachdem die Dauer des Anspruchs auf Anschluss-Übergangsgeld an eine starre Frist von drei Monaten gebunden ist, ist es für Ihren Anspruch wichtig, dass sie sich unmittelbar nach dem Ende der Maßnahme an die Beratungskraft wenden. Je später Sie sich melden, desto kürzer ist Ihr Anspruch auf Anschluss-Übergangsgeld.

Jetzt habe ich Sie vollgetextet, aber ich hoffe ich konnte weiter helfen, und freue mich über jeden Stern den ich bekomme.
Liebe Grüße
glaub nicht alles

Hallo,

vielen Dank. Das hilft uns erstmal.
Noch mals vielen Dank und einen schönen Abend :smile:

LG

Hier einfach mal bei der Rentenversicherung Bund respektive beim zuständigen Krankenversicherer nachfragen - ich vermag die Frage nicht zu beantworten.

MfG
CKH