Urlaubsgesetz

Liebe/-r Experte/-in,
habe ein PRobelm bezüglich Urlaubsabstimmung mit einer Arbeitskollegin.

Fakten: Meine Kollegen hat eine Tochter, die jetzt im Sommer eingeschult wird. Sie ist alleinerziehende Mutter. Ihre Eigene Mutter wohnt direkt in ihrer Nähe. Das Kind ist bis jetzt also noch nicht schulpflichtig.

Zu mir: Habe einen schulpflichtigen Sohn, der die 2. Klasse besucht. Mein Sohn lebt bei der Kindsmutter, von der ich seit 2005 getrennt bin (waren aer nicht verheiratet).
Mußte vor Gericht jedes bisschen Umgangsrecht regelrecht erkämpfen. Als mein Sohn in die Schule kam, wurde aus dem Kampf um die Tage an dem ich ihn sehen darf eine „Pflicht“ will heißen es gibt eine gerichtliche Umgangsregelung.
Dort steht drin, dass ich meinen Sohn in den Sommerferien immer die letzen drei Wochen bei mir habe- die Mutter verbringt die ersten drei Wochen mit ihm.

Meine neue Partnerin hat auch schulpflichtige Kinder. Auch sie teilt sich mit ihrem Exmann die Sommerferien auf. Nur Sie und ihr Exmann wechseln sich jährlich ab, bei wem die Kinder die ersten drei Wochen und die letzen drei Wochen verbringen.

Damit ich nicht alleine mit meinen Sohn Urlaub machen muss, habe ich dieses Jahr die Kindsmuter meines Sohnes gebeten, dass ich nicht wie die gerichtliche Regelung vorsieht die letzen drei Wochen mit meinem Sohn Urlaub mache, sondern mich an den jährlichen Wechsel meiner neuen Partnerin anschließen möchte und die ersten drei Wochen dieses Jahr mache. Die Kindsmuter ist damit einverstanden.
Jetzt das Problem: Meine Kollegin mit der noch nicht schulpflichtigen Tochter, hat sich die ersten zwei Wochen der Sommerferien Urlaub eingetragen.
Sie ist auch nicht bereit davon abzurücken. Eine betreibliche Regelung besteht was Urlaub betrifft soweit ich weiß nicht.
Ich weiß nur, dass meine Kollegin und ich nicht zusammen in den Urlaub gehen können, da wir uns gegenseitig vertreten.
Die LAge ist jetzt sehr schwierig, weil meine Kollegin sturr auf ihren Urlaub behart. Hat sie das REcht dazu?
Als mein Sohn noch in den Kindergarten ging, konnte er in den Ferien in den Hort gehen. Dort war er beteut. Auch heute noch geht mein Sohn nach der Schule in den Hort, da seine Mutter arbeitet. Meine Kollegin muss doch nicht zwngsläufig in den Schulferien Urlaub nehmen, solange ihre Tochter noch nicht schulpflichtig ist oder? Ferner könnte sie- wegen alleinerziehend sich um einen Hortplatz kümmern. Angeblich würde das extra Geld kosten, was sie als alleinerziehende nicht hat da sie ja nur eine 3/4 Stelle hat.
Angeblich muss sich die Kollegin nach ihren Exmann richten, der eine schulpflichte weitere Tochter hat. Und da er beide Kinder von zwei FRauen zusammen im Urlaub haben will (er wohnt aber in einem andren Bundesland mit anderen Ferien) geht es bei ihr angeblich nicht anders. Muss ich auf den Ex von ihr und seiner Kinder nun Rücksicht nehmen?

Welche Möglichkeiten gibt es in meinen Fall, wenn ich nicht auf den mir sehr kostbaren Umgang und Urlaub mit meinem Sohn verzichten will?
Inwieweit kann die Betreibsleitung hier Vorschriften geben bzw. Druck ausüben?
Habe bei Einstellung die gerichtliche Umgangsregelung direkt auf den Tisch gelegt und somit mit offnene Karten gespielt. Nur steht dort leider drin, dass ich immer die ersten drei Wochen der Sommerferien nehme, was ja jetzt nicht zutrifft.

Bin für jeden Kommentar dankbar.
Ralf
Wie kann dieser Interessenkonflikt gelöst werden?