Schadensersatzanspruch nach Abschleppen

Schadensersatzanspruch nach beglichenen Abschleppkosten

schonen guten Tag,

Mein Fahrzeug wurde letztens abgeschleppt. Ich stand im Halteverbot einer Baustelle für eine Wohnungsgesellschaft. Das auch zurecht, muss ich zugeben. ich war 30min abwesend und sah auf dem Weg zum Auto wie es verschwand.

Daraufhin hatte ich sofort das Abschleppunternehmen angerufen (welches ich zum glück noch beim vorbeifahren erkennen konnte) und war eine Stunde später dort um es abzuholen. Ich habe also 187€ gezahlt und die vom Abschleppdienst meinten das damit alles beglichen sei.

Gestern bekam ein Schreiben vom Anwalt:

"wir zeigen an, dass uns die ***** Wohnungsgesellschaft mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Abschleppen Ihres Fahrzeuges beauftragt hat…


Da sie nicht vor dem eigentlichen Abschleppen an Ihrem Fahrzeug eintrafen, haben wir sie durch entsprechende Anfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle als Halter des Fahrzeigs ermittelt. Sie haben als Halter die für die Anfahrt des Abschleppunternehmens
entstandene Kosten zu erstatten, da Sie als Halter für den Standort des Fahrzeuges und die von dem Fahrzeug verursachte Besitzstörung als Zustandsstörer verantwortlich sind. Der Aufwendungsersatzanspruch hat seine Rechtgrundlage in §§ 859 Abs. 3. 683 BGB. Es entspricht auch dem mutmaßlichen Willen des Halters eines Fahrzeuges, dass die von dem Fahrzeug ausgehende Besitzstörung beseitigt wird. Rechtsprechungen…

… Die in diesem Zusammenhang enstandenen Kosten und Auslagen in Höhe von 109€."

Muss ich das wirklich zahlen? ich habe doch dir Ordnungswidrigkeit und die Abschleppkosten schon gezahlt.

faq:1129 (owt)