Diagonal Inkasso Mahung über 108,00€ ?

Wir haben vor ein paar Tagen eine Mahnung der Diagonal Inkasso über 108,03€ erhalten die Hauptforderung beläuft sich auf grade mal 1,26€ und wir sind noch nichtmal sicher OB wir die Nummer zu dem Zeitpunkt tatsächlich benutzt haben.
Wie kann man gegen sowas vorgehen? Rechtens kann das ganze doch nicht sein,oder? D

Wir haben vor ein paar Tagen eine Mahnung der Diagonal

Inkasso

über 108,03€ erhalten die Hauptforderung beläuft sich

auf

grade mal 1,26€ und wir sind noch nichtmal sicher OB

wir die

Nummer zu dem Zeitpunkt tatsächlich benutzt haben.
Wie kann man gegen sowas vorgehen? Rechtens kann das

ganze

doch nicht sein,oder? D

Hallo,auf jeden Fall würde ich einen Einspruch erheben.
Dann würde ich da anrufen oder schriftlich und Euch den
Vollstreckbaren Titel bzw eine Fotokopie dessen aus
Händigen lassen. Dann könnt Ihr genau Einblick in den
Sachverhalt bekommen. Erst mal nicht bezahlen. Wenn Ihr
Arbeitslos seit oder Gering Verdiener Steht euch ein
Anwalt auf Staatskosten zu der kann euch das alles
abnehmen und erst mal die Akte anfordern. Gegebenfall
wird er falls zu unrecht Anzeige erstatten. Noch ein
Tipp der Anwalt der Verbraucherzentrale hilft auch und
nimmt eine Pauschale von 20 Euro einmalig und löst auch
euer Problem! Lieben Gruß und viel Glück!!

Hallo,

grundsätzlich sind die insolchen Mahnungen aufgeführten Inkassogebühren, Mahnkosten, Zinsen etc. schon rechtens. Also die Höhe der Hauptforderung - und sei es auch nur 1,26€, spielt da keine Rolle.
Wenn durch Einzelverbindungsnachweise nicht belegt werden kann, dasss die Nummer nicht benutzt wurde, hat man schlechte Karten.

Evtl. kann über die Verjährung (3 Jahre - siehe auch § 194 BGB ff) doch noch das ganze abgebogen werden.

Das müsste noch geprüft werden ansonsten noch einmal in den diversen Foren und der Verbraucherzentrale nachfragen, ob dieses Unternehmen bzw. der/die Auftraggeber schon anderweitig mit sochen Aktionen negativ aufgefallen sind.

Tschüß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es ist aber leider so. Inkassobüros dürfen fast genauso wie Anwälte abrechnen und somit entsteht ein so hoher Betrag

Lg
Sabine Stadler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gibt feste Sätze für Forderungen von…bis… Wenn der Satz von 0,01 bis 150 bsw. liegt (weiß ich nicht aus dem Kopf), seid Ihr mit einer HF von 1,26 natürlich arg gekniffen.

Wobei ich beim besten Willen nicht verstehe, warum man eine Forderung in der Höhe derart gegen die Wand fahren lässt - unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, aber 1,26 bezahlt man doch und gut ists… *?*

LG, E.

Es kam ja nie eine Rechnung,Mahnung etc. sondern gleich sowas…

Anrufen, FREUNDLICH mitteilen, dass man nie was gekriegt hat, fragen, wie man sich einigen kann, denn sie wird ja sicher verstehen, dass man 1,26 bezahlt, WENN man eine Zahlungsaufforderung bekommt, keine Negativmerkmale hat etc. Antwort abwarten. Wenn man zickig ist, wird man Dir sicher den Nachweis über die Zustellung der Mahnungen übermitteln können. Werden sie sicher nicht können. Dann biete von mir aus an, 10 Euro zu bezahlen und gut ist. Wenn der Auftraggeber das Verfahren einstellen lässt, dürfte er für die Einstellung vielleicht 20 Euro zahlen.

Ganz ehrlich: DANN würde ich die Inkasso-Gebühren gar nicht zahlen - sollen sie mich doch verklagen.

Und dann würde ich den Richter fragen, ob er meint, dass ich keine 1,26 bezahlen würde, wenn man mich dazu auffordert.

Das Netz ist ja voll mit Erfahrungsberichten, wie die so agieren.

LG, E.

Es kam ja nie eine Rechnung,Mahnung etc. sondern gleich
sowas…

kann da leider nicht helfen, sorry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]