Lohnpfändung

Von: , 05.08.2009 19:44 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
es geht um folgendes. Mein Mann und ich haben Schulen. Er hat schon seit Jahren eine Lohnpfändung von ca. 250 EUr montl. ... Den Restlohn von 1650 EUR bekommt er jeden Monat überwiesen.
Jetzt meine Frage.. Darf man meinem Mann das Konto pfänden??? Denn eigentlich sind die 1650 EUR doch schon der Pfändungsfreie Lohn... (auch laut Pfändunstabelle)
Danke für Ihre Antwort

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
    Re: Lohnpfändung

    Wie hoch ist der tatsächliche Lohn?
    gegeüber wen ist Ihr Mann Unterhaltspflichtig?
    Bestehen noch andere Schulden?
    Gruss
    Bruno [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
      Re^2: Lohnpfändung

      Netto verdient er eigentlich 1900 EUR... aber da die Lohnpfändung von 250 EUR direkt beim Arbeitgeber abgezogen wird, bekommt er 1650 EUR überwiesen. Er ist gegenüber mir (also seiner Frau) Unterhaltspflichtig... und ja wir haben noch andere Schulden... deshalb frage ich ja, ob man den Lohn den mein mann verdient trotzdem noch Pfänden darf... da er ja eigentlich schon gepfändet wurde.
      Dankeschön [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 11 Tagen 1 hilfreich
        Re^3: Lohnpfändung

        wenn ioch noch nicht geantwortet habe, bitte nochmal bei mir melden [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 11 Tagen 3 hilfreich
          Re^4: Lohnpfändung

          Hallo, nein sie hatten mir noch nicht geantwortet. Hier nochmal die fakten nach Ihrer letzten Frage:
          Wie hoch ist der tatsächliche Lohn?
          gegeüber wen ist Ihr Mann Unterhaltspflichtig?
          Bestehen noch andere Schulden?
          Gruss
          Bruno



          Netto verdient er eigentlich 1900 EUR... aber da die
          Lohnpfändung von 250 EUR direkt beim Arbeitgeber abgezogen
          wird, bekommt er 1650 EUR überwiesen. Er ist gegenüber mir
          (also seiner Frau) Unterhaltspflichtig... und ja wir haben
          noch andere Schulden... deshalb frage ich ja, ob man den Lohn
          den mein mann verdient trotzdem noch Pfänden darf... da er ja
          eigentlich schon gepfändet wurde.
          Dankeschön


          Danke für die schnelle antwort :-) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 13 Tagen 1 hilfreich
            Re^5: Lohnpfändung

            mit entsprechende Gerichtstitel sind insesamt bei 1.900 netto monatl. 272,05 pfändbar, wenn die Ehefrau nicht mehr als nen 400€ Job hat. Bei 1900,00 genau sind die zweite Pfändung max. 22,05 möglich.
            Überlegt mal ob ihr nicht nen professionellen Schuldenberater (zugelassen selbstverständlich) einschaltet, der die Schulden reduziert und nicht unbedingt eine Insolvenz einleiten will.
            Gruss Bruno Wiechert [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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