Nötigung im Straßenverkehr und deren Folgen

Hallo

Folgender Sachverhalt:

Ich war heute auf der Autobahn unterwegs mit meinem Mann und meinen zwei kleinen Kindern.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung war aufgehoben und ich bin ca 130kmh gefahren.
Von hinten kam ein Auto angeschossen und fuhr so dicht auf mein Auto auf, dass ich die Scheinwerfer nicht mehr sehen konnte.
Ich hab mich so sehr erschrocken, dass ich beinahe in den rechts von mir fahrenden LKW gefahren bin.

Konnte das gerade noch verhindern und schon gab es die Lichthupe.
Mir war es gar nicht möglich, die Spur frei zu machen,weil neben mir mehrere LKWs fuhren und ich somit mit 130kmh weiter fuhr und sobald es mir möglich war, sofort wechselte.

So, nun meine Frage

Ist dieses Verhalten schon Nötigung und wenn ich den Fahrer anzeige, was droht ihm dann?

Freue mich auf Antworten

Hallo,
JA mit solch einem Sachverhalt können sie zur Polizei gehen.

Zur zweiten Frage: Ist das Nötigung?
Im § 240 StGB heißt es: Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Ein PKW-Fahrer fuhr gegen alle Regeln der StVO verkehrend (Abstand, Geschwindigkeit, Vorsicht) so dicht auf, dass er so mit Gewalt (sein Fahrzeug) oder durch Drohung (Lichthupe, aggressives Fahrverhalten) sie nötigte.

Somit sehen sie selbst, dass der Tatbestand der Nötigung gegeben ist. Über das Maß der Rechtsprechung kann ich Ihnen nichts sagen, dies ist Sache eines Richters. Er wird jedoch Recht sprechen über die Ermittlung der Polizei. Dies bedeutet, je besser sie ihre Anzeige mit Beweisen unterlegen können um so schneller und sicherer wird dieser Prozess vorüber sein.

Ich hoffe ihnen geholfen zu haben. Guten Rutsch.

Hallo deutscher engel,
es ist Nötigung und Verkehrsgefährdung. Zu einer Anzeige sollte es kommen, wenn Du die Autonummer hast und den Fahrer beschreiben kannst. Auch mit Zeugen verläuft eine Anzeige im Sande, wenn keiner den Fahrer beschreiben kann. Der Fahrzeughalter braucht der Polizei nur zu sagen, er wisse nicht wer gefahren ist, der Fahrzeugschlüssel liegt zu Hause auf dem Tisch; oder er gibt eine Person im Ausland als Fahrer an.
Damit sind diese Idioten meist immer auf der sicheren Seite.
Ärgere dich nicht, ich erlebe dies jeden Tag als Fernfahrer. Würde ich alles von einer Woche zur Anzeige bringen, säße ich das gesamte Wochenende bei der Polizei.
Einen guten Rutsch ins neue Jahr und liebe Grüße aus Hamburg, dem Tor zur Welt

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort.
Ich fahre selber lkw, kenne das also auch zur genüge und eigentlich schaue ich da immer drüber hinweg, aber wenn meine kinder in Gefahr gebracht werden, nur weil irgendwer es eilig hat, dann hört der spaß auf.

Werde mein Glùck einfach mal versuchen.

Lg und einen guten rutsch ins neue jahr