Ausbildung ohne laufendes Gewerbe

Hallo.
Ich stecke etwas in Schwierigkeiten. Ich bin ADTV Tanzlehrer Azubi im 2. Lehrjahr.
Mein Chef musste mich jetzt leider kündigen, weil er aus finanziellen Gründen die Tanzschule schließen musste. Jetzt habe ich erfahren, dass er das eigentliche Gewerbe schon seit mindestens 3 Monaten abgemeldet hat. Als ich ihn darauf angesprochen habe meinte er, das wäre kein Problem, er hätte mich auf ein anderes laufendes Gewerbe (KEINE tanzschule!) umgemeldet. Gehaltsabrechnungen würde ich nachgereicht bekommen.
Hier also meine Frage: ist es überhaupt möglich ohne laufendes Gewerbe einen Auszubildenden zu beschäftigen? oder habe ich schon seit Monaten keine Ausbildung / keinen Job mehr ohne es zu wissen? kann das für mich Konsequenzen?

Würde mich ja auch an den ADTV wenden, habe aber Angst, die auf irgendetwas zu stoßen, was sie sonst nicht merken würden…
Danke im Vorraus!

Hallo,

das ist in der Tat eine heikle Angelegenheit und juristisch nicht unproblematisch.
Welche rechtlichen Konsequenzen in diesem Fall der Tanzlehrer zu befürchten oder zu erwarten hat, kann ich nicht beurteilen.
Geht ein Ausbildungsunternehmen in Konkurs, kann die Ausbildung in diesem Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden. Normalerweise kümmert sich dann die Handwerkskammer oder IHK um die Fortführung der Ausbildung in einem anderen Unternehmen.
Wie das bei der Tanzlehrerausbildung geregelt ist, weiß ich nicht, aber im folgenden gibt es einige grundlegende Informationen zur Ausbildung zum Tanzlehrer:

Ausbildungsordnung zur Qualifizierung im Bereich des Deutschen Tanzsportverbandes
http://www.tanzsport.de/download/lehre_trallgemein.pdf

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsausbildung zum/zur ADTV Tanzlehrer/in
http://deucom.org/adtv-tla/infos/ADTV-TLA-TL-AO-PO-2…

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Tanzlehrer des Berufsverbandes deutscher Tanzlehrer e.V.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot/r1…

Ich hoffe, diese Rechtsquellen helfen weiter.

nordon

Keine Ahnung

Hallo kleinanni…
ich würde mich auf jedem Fall an den ADTV wenden.Wovor hast Du denn Angst?
Wenn ich Dir eines raten kann.Auch wenn Du Deinen Tanzlehrer gern hast oder ein gutes Verhältniss hast,Du bist wichtig und Du wirst am Ende mit den Problemen darstehen die viel größer sein können als Du bisher ahnst.Ich kenne mich da nicht genau aus da ich zuwenig Infos über Dich und Deine Arbeit habe aber vergesse nicht,daß es Sachen gibt wie Arbeitlosenversicherung was Du einzahlen musst,Rentenversicherung,Krankenversicherung usw
Also wo Du richtig Ärger bekommen kannst außerdem wenn Du nicht offiziell beschäftigt bist,bekommst Du vor keinem Gericht der WElt Dein Geld falls Du noch Geld bekommen solltest.Man merkt es eigentlich schnell wenn etwas nicht in Ordnung ist.Wenn Du das Gefühl hast,daß Dein Tanzlehrer rumdrückt und nicht ehrlich ist oder nicht alles Dir genau erkärt stimmt wohl etwas nicht und wieso solltest Du unter anderen Fehlern leiden müssen.Auch wenn Du Deine Ausbildungsstelle wechseln musst wird Dir die evtl nicht angerechnet usw Ich würde genau nachfragen und wenn er Dir ausweicht oder Du das GEfühl hast,daß er nicht die ganze Wahrheit sagt,würde ich beim diesem ATV… anfragen.Sichere Dich ab.LG baziboss

Hallo,

mit den evtl. Sonderreglungen für Tanzlehrer kenne icxh mich nicht aus. In anderen Berufen (z.B. Hauswirtschafterin) können auch Privatpersonen Azubis einstellen und die Ausbildung durchführen.

Evtl. helfen diese Links:

http://www.tanzen-in-muenchen.de/pdf/Ausbildungsordn…

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Gruß

RHW

Besser, sie merken es jetzt als später. Wende Dich an die IHK, aber wende Dich irgendwohin.

Mehr kann ich Dir leider nicht sagen. Viel Erfolg!

Guten Tag kleinanni93,

nicht Du hast das Problem, sondern Dein pleitegegangener Ausbildungsbetrieb.

Hier gibt es nur eine Lösung: Wende Dich vertrauensvoll an den ADTV und da insbesondere an den Sprecher der angestellten Tanzlehrer und Auszubildenden. Das ist sein originäres Aufgabengebiet, Dir bei solch einem Problem zu helfen.

Seine Kontaktdaten erhälst Du durch die Internetseite des ADTV, das Verbandsmagazin oder ggf. auch durch Anruf in der Geschäftsstelle.

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Nur Mut und alles Gute!

Hallo,

das ist eine schwierige arbeitsrechtliche Frage, auf die ich im Moment keine Antwort habe. Da müsstest Du Dich mal beim Arbeitsgericht erkundigen. Dort gibt es eine kostenlose Erstberatung, die für beide Seiten
noch keine rechtlichen Konzequenzen hat.
Was klar ist, ist dass Du keinen Ausbildungsplatz mehr
hast und keine Prüfung ablegen kannst.
Kümmere Dich ganz schnell um einen neuen Ausbildungsplatz. Da kann Dir der ADTV bestimmt
behilflich sein.
Auf jeden Fall musst Du Dich um ein Arbeitszeugnis von Deinem früheren Chef kümmern. Der ist verpflichtet Dir eins auszustellen. Da steht ja drin von wann bis wann Dein Ausbildungsvertrag gelaufen ist, bevor er pleite
gemacht hat.
An Deiner Stelle würde ich erst das Arbeitszeugnis abwarten. Sollten da die 3 Monate mit aufgeführt sein,
Schwamm drüber. Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.
Die 3 fehlenden Monate könnten sich negativ auf Deinen
Prüfungstermin auswirken. D. h. Du könntest erst 1/2 Jahr später die Prüfung machen. D. h. wiederum, Dir geht für 1/2 Jahr der Lohn eines Tanzlehrers flöten.

Viel Erfolg

Hallo,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. An deiner Stelle würde ich einfach bei der IHK nachfragen, die helfen meistens in solchen Fällen weiter.

solche sachen habe ich schon gehoert: in 40J bemerken sie dass keine rente gezahlt wurde und daher ein paar monate laenger arbeiten muessten.
also: klären sie mit ihm die zahlungen an die kassen. Und mit dem verband wie es geht mit der ausbildung.
angst? brauchen sie KEINE. sie werden viel schlimmere sachen erleben in ihrem leben und viele schwierige fälle treffen