Teilzeit in Elternzeit - ist Ablehnung rechtens?

Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir am 24.12 ein ganz besonderes Geschenk gemacht, er hat meinen Teilzeitantrag in Elternzeit für ab Ende März 2013 abgelehnt.
Hintergrund: Mein Sohn kam am 20.03.12 auf die Welt. Am 27.03.12 habe ich der Firma nach Beratung bei ProFamilia mitgeteilt, das ich zwei Jahre Elternzeit beantrage, hiervon ein Jahr zuhause und im zweiten Jahr in Teilzeit zwischen 24-30 Stunden arbeiten möchte.
Mein Arbeitgeber sagte mir damals am Telefon, das er dieser Teilzeit in Elternzeit nicht zustimmen müsste.
Daraufhin habe ich der Firma per Email den Gesetzauszug dazu gesendet. Ich erhielt darauf ein Schreiben mit dem Eingang des Elternzeitantrags und Teilzeit und das ich mich bis spätestens 3 Monate vorher melden soll wegen der genauen Absprache. Ist dies keine Zustimmung?

Von einem Kollegen weiß ich das in meiner Abteilung im Sommer (ich glaube Juni) jemand eingestellt wurde.

Im November diesen Jahres habe ich mich also mit der Firma in Verbindung gesetzt um zu besprechen wie die Teilzeit geregelt wird und wann ich genau anfangen soll.
Bei dem Telefongespräch mit der Personalleiterin fiel bereits von ihr der Satz: „mal sehen was bzw. OB wir etwas für dich haben.“
Danach war mir schon klar, das sie den Antrag ablehnen werden.

Und dies taten sie. Mit Schreiben vom 21.12.12 was sie mir persönlich am 24.12.12 in den Briefkasten wurfen.
Begründung, es wären keine freien Stellen vorhanden und meine Stelle wäre für den Zeitraum der Elternzeit besetzt und es wäre Ihnen nicht möglich diese doppelt zu besetzen.

Meine Fragen sind nun, durften sie jemand einstellen obwohl ihnen das klar war das ich zurückkommen möchte?

Wenn ja, sie haben in dem Schreiben keine Zustimmung erteilt, das ich woanders arbeiten darf, steht mir nun zumindest ALG1 nach Berechnung Teilzeit zu?

Wir haben mit dem Gehalt gerechnet.
Mein Mann ist Amerikaner und seit 5 Jahren in Deutschland, er wird erst Ende des Jahres eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Er ist selbständiger Kleinunternehmer. Unsere Miete etc. habe ich mit meinem Elterngeld finanziert.
Ich habe nun Angst, das wir unsere Whg. aufgeben müssen und ich mittellos dastehe mit meinem Kind.
Da das Einkommen von meinem Mann immer unterschiedlich ist und er ja auch noch seine Krankenkasse selbst zahlen muß.

Ich möchte die Firma ungern so davon kommen lassen. Ich denke die möchten mich loswerden, da Mütter in dem Betrieb eh nicht gern gesehen sind. Mir ist klar das ich wohl nie wieder ruhig da arbeiten kann, aber dann wäre mir lieber die bieten mir eine Abfindung an und ich gehe und kann mir für das nächste Jahr einen neuen Job woanders suchen.

Achso, interessant ist vielleicht auch das sie mich gefragt haben am Telefon ob ich eine bestimmte Stelle möchte - das habe ich verneint. Ich weiß z.B. auch das wir eine Freiberufliche Empfangsdame haben…die gut verdient. Müßte so jemand dann nicht gehen damit ich arbeiten kann? Sie arbeitet Teilzeit?

Ich wäre Ihnen für jegliche Hilfe dankbar.

Viele Grüße

Hallo,
in ihrem, sehr speziellen Fall kann ich nur empfehlen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzu zuziehen und gegebenenfalls bei ihrer finanziellen Lage Prozesskostenhilfe beantragen.

Guten Rutsch und Gruß

Kenn mich da leider nicht so aus, aber weißt du was ich machen würde? Ich würde nach der Elternzeit (1Jahr) wieder Vollzeit hingehn, dass können sie nicht ablehnen, und dann mit meinem Arzt sprechen…Kind ist krank, musst du zuhaus bleiben, dann bist du krank usw.
und das Geld is volles Gehalt…in der Zeit, kannst dir ne neue Stelle suchen.
Greetz
Nordi

Hallo, Ninjalaluna und Prost Neu Jahr!!!
und alles Gute.

Zu deinen Fragen:

  1. Der Gesetzgeber hat dich als Mutter unterbesonderen Schutz gestellt. Da kann es manchmal so aussehen, dass dein Job durch einen anderen Arbeitnehmer ersetz- besetz wurde. Diese Ungereimheit wird sich meinstens mit der Beendingung des Mutterschutz von selber auflösen.

  2. Der Arbeitgeber kann eine Elternzeit nicht ablehnen! In deinem Fall wende dich noch einmal an den Arbeitgeber um die Bedingungen der Elternzeit neu zu regeln ( Es schein da noch einiges zu regeln zu geben, darum, dass sperriges Verhalten deines Arbeitgebers. )

  3. Deinem Mann steht leider keine Elternzeit zu.
    Nicht weil der US Bürger ist, sondern weil er Kleinunternehmer ist.

  4. Es steht dir nach einer Kündigung des Arbeitgebers, 1 Jahr lang ALG I zu, nach Beendigung des Mutterschutz und der Elternzeit. Das heißt in deinem Fall kann das bis zu 5 Jahren andauern? Dies kannst du besser bei deinem zuständigen Ordungsamt oder Arbeitsagentur befragen.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen!

Hallo,

der AG kann die Teilzeitarbeit während der Elternzeit ablehnen. Er muss dies aber begründen, denn nur wenn keine Teilzeitatellen oder erheblicher Aufwand für den AG entstehen, sind dies Gründe zur Ablehnung. Für die Ablehnungsgründe bzw. deren Formulierung sollte man sich beim Anwalt erkundigen.
Bei einer Ablehnung der Teilzeitarbeit beim bisherigen AG muss der AG aber eine Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem anderen AG erteilen.
Die bereits kurz nach der Geburt genehmigte Elternzeit für 2 Jahre kann der AG nicht mehr ablehnen.
Der AG darf immer eine Ersatzkraft für die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit einstellen.
Mein Tip:
Dem AG mitteilen, das während des 2. Elternzeitjahres bei einem anderen AG eine Beschäftigung aufgenommen wird.
Es macht keinen Sinn, jetzt während der Elternzeit mit dem AG eine Abfindung (per sofort) auszuhandeln, denn du genießt bei 3 Monate nach der Gesamtelternzeit KÜNDIGUNGDSSCHUTZ. D.h. dein AG kann dich nicht kündigen! Und solange bleibt Zeit ggf. eine feste Stelle bei einem anderen AG zu suchen.
Ich hoffe ich konnte dir ein bischen helfen.
Alles gute für 2013, gruß Svalroph

Hallo
es tut mir sehr leid, aber leider kann ich dazu keine Aussage treffen.
MFG
Marcjue

Hallo,
das Sie deine Stelle wieder besetzen ist denke ich rechtens, zumindest für die 2Jahre.
Ob dir ALG zusteht kann ich dir nicht sagen.
Nun weiß ich nicht in welchem Bundesland du wohnst, aber in Thüringen zu Beispiel gibt es Landeserziehungsgeld vom vollendeten 1. bis zum 2. Lebensjahr, vielleicht bei dir ja auch.

Und mit deiner Firma hilft kann dir nur ein Rechtsanwalt helfen, aber ich denke du hast gute chancen.

Hallo,

Ich muss Dir leider mitteilen das ich mich bei Elternzeit nicht auskenne. Wenn es Dir Recht ist, werde ich mal eine Kollegin fragen. Ich melde mich wenn ich eine passende Antwort gefunden habe.

Empfehlen kann ich Dir diese Seite:

http://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html

unter „Bürgertelefon“ müsstest Du einen Ansprechpartner finden der Dir weiterhelfen kann oder der Dir sagen wo Du Dich mit Deinen Fragen hinwenden kannst.

Lieber Gruss, Silver

Kann hier leider nicht helfen