Gez will Geld obwohl die Person kein Einkommen hat

Hallo

Person A hat kein Einkommen und bekommt auch kein Hartz4, demnach bekommt sie auch keine Befreiung. Nun soll sie aber dennoch GEZ bezahlen…bisher zahlte sie, vom Geld des Mannes oder Mutter jeden Monat 20€, mehr geht nicht, da sie auch sonst ums überleben kämpfen.

Nun kam ein Brief von der GEZ das sie die ganzen offenen Forderungen will, obwohl die Person A jeden Monat 20€ zahlte.

Was kann man tun?
Um hilfe wäre ich dankbar, danke.

Hallo

Person A hat kein Einkommen und bekommt auch kein Hartz4, demnach bekommt sie auch keine Befreiung. Nun soll sie aber dennoch GEZ bezahlen…bisher zahlte sie, vom Geld des Mannes oder Mutter jeden Monat 20€, mehr geht nicht, da sie auch sonst ums überleben kämpfen.
Nun kam ein Brief von der GEZ das sie die ganzen offenen Forderungen will, obwohl die Person A jeden Monat 20€ zahlte.
Was kann man tun?
Um hilfe wäre ich dankbar, danke.


Guten Morgen Silvy,
erstmal kann man dir nur wünschen, dass das Neue Jahr 2013 künftig besser wird für dich.
Dann zu deiner Frage:
Leider ist es so, wie bereits auch in der Vergangenheit, dass jemand, der 0 Euro Einkommen hat trotzdem an die abGEZockt Rundfunkgebühren zahlen muss - so absurd das auch klingt.
Du sagst, dass du bisher monatlich an die abGEZockt 20 Euro gezahlt hast und dieses Geld von deinem Ehemann oder deiner Mutter gegeben wurde.
Bleibt dabei die Frage, ob du mit deinem Mann und deiner Mutter in einer Wohnungsgemeinschaft lebt, oder ob du bzw. du und dein Mann zusammen in einem Haushalt leben. Weiterhin stellt sich die berechtigte Frage, wovon lebst du mit 0 Euro Einkommen?
Jedenfalls scheint es doch so, dass dein Ehemann Einkommen hat.
Wenn du, ohne eigenes Einkommen und dein Mann, mit eigenem Einkommen einen Haushalt bildet, dann hat dieser haushalt die monastlichen Rundfunkgebühren zu zahlen, unabhängig davon, ob - seit dem 01.01.2013 - in diesem Haushalt Rundfunkgeräte betrieben werden oder überhaupt auch nur vorhanden sind.

Wenn du, wovon ich anhand deineer Darstellung einmmal ausgehe, Gebühren-Altlasten an die abGEZockt in mtl. Raten von 20 Euro zahlst und diese darauf beruhen, dass du bei der abGEZockt als ehemaliger Rundfunkteilnehmer registriert warst, dann solltest du unter dem Hinweis, dass du seit dann und dann 0 einkommen hast, diese Zahlungen einstellen.
Denn wenn jemand kein Einkommen hat, da hat auch „der Kaiser sein Recht verloren“, wie es so schön heisst. Mit anderen Worten, „wo nix is kann man auch nix holen“.
Die können sich auf den Kopf stellen und auch zu vollstrecken versuchen, du hast kein Einkommen, also können die auch nicht in 0 Einkommen erfolgreich vollstrecken - das gibt für die dann genauso 0 Euro.
Allerdings könnten die versuchen, sich an deinen evl. mit dir im selben haushalt lebenden Ehemann mit ihren Fordeerungen zu halten, sofern der über der Pfändungsfreigrenze liegendes Einkommen erzielt.
Bleibt vorerst mal die Frage, welcher Art das Einkommen deines Mannes ist - Arbeitseinkommen oder Hartz IV-Bezüge.
Im letzteren Fall kann er mit einer entsprechenden Bescheinigung über den vorliegenden Gebührenbefreiungsanspruch entsprechenden Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Diese muss aber unbedingt ausdrücklich beantragt werden. Ohne Antrag keine Befreiung - diese Regel gilt auch weiterhin.
Wie gesagt, stelle deine 20-Euro-Zahlung unter Hinweis auf 0 Euro Einkommen ggf. vor der nächsten Leistung ein. Und lasse dich in keinem Fall von deren Drohungen einschüchtern, ws die dir antun werden, wenn du nicht weiter zahlst. Generell mal nur leere Drohungen - denn was die wollen und was die (nicht) kriegen ist regulär Zweierlei.
Da ab diesem Jahr nur jeweils Gebühren pro Haushalt zu zahlen sind, ohne Rücksichtr auf evl. auch nicht vorhandene Rundfunkgeräte, müsste im Zweifelsfalle derjenige zahlen (vorbehaltlich, das ereBefreiungsberechtigter ist) der in diesem Haushalt das Einkommen hat.

Abgesehen davon, da du jeden Monat bisher regelmässig 20 Euro gezahlt hast, muss sich die abGEZockt damit zufrieden geben und kann nicht wirklich von dir „die volle Restsumme“ verlangen, wie hoch die auch immer sein mag. Und selbst, wenn mtl. nur 5 Eu gezahlt worden wären müssten die sich damit asrrangieren. Die sollen froh sein, dass die überhaupt bisher mtl.20 Euro gekriegt haben.

Das ist das, was sich dir unter Berücksichtigung der von dir zur Verfügung gestellten Informationen derzeiten sagen kann.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

ganz einfach - zahlen.
Klingt brutal, aber ist so.
Die GEZ ist knallhart, wer keine Befreiung hat, zahlt.
Deine Frage ist allerdings in vielen Punkten nicht schlüssig. Lebt Person A allein? bei der Mutter oder mit ihrem Mann?
Wieso bekommt sie kein HartzIV wenn sie ums überleben kämpft? Das stimmt einiges nicht so ganz.

Außerdem verstehe ich deine Frage nicht vollkommen der Monatsbeitrag liegt aktuell bei 17,98 €. Wenn du jeden Monat 20 Euro dafür ausgibt, wie kann da eine Restforderung entstehen?

Viel Erfolg

Es muss ja Belege dafür geben, dass der Betrag gezahlt wurde.
Und dann könnte diese Person auf eine 50%ige Kürzung des Betrages fragen. Das klappt allerdings nur, wenn die Vorzeichen entsprechend sind. Auf jeden Fall sind die zu zahlenden 17 Euro ungerade weniger als 20 Euro im Monat.
Aber wer einen eigenen Haushalt hat, zahlt.
Anders: sie kann doch die Zahlung einstellen - Haushaltsvorstand ist IHR MANN. An den die Rechnung schicken lassen :wink:

hallo

also ich lebe mit meinen Mann in unserem Haus, da mein Mann versucht hat ein Nebengewerbe aufzubauen und das daneben ging wir er schon vom Finanzamt gepfändet, uns bleibt nach Abzug aller RG fast nichts übrig, so dass wir von Schulden und Zuschuss von meinr Mutter (wohnt neben an) leben. Da das liebe AA auch ein korupter Verein ist, rechnen die nicht alles an, so das ich nichts bekomme.

Auch wenn die RG an meinen Mann ginge, wäre es die gleiche Situation, was mir und dann uns nichts nützt.

Da wir nach dem Umzug lange nichts hörten, sind noch 150€ offen bei der GEZ…

Hallo

Nun kam ein Brief von der GEZ das sie die ganzen offenen Forderungen will, obwohl die Person A jeden Monat 20€ zahlte.

Über die bereits geleisteten Gebühren und Zahlungszeiträume hat die Person ja sicher entsprechende Bankbelege, die sie der GEZ nennen bzw. in Kopie einreichen kann. Damit dürfte sich ein Großteil der Nachforderungen erledigt haben.

LG

Hallo silvy
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Gebühren aus 2012 und
Beiträge ab 1.1.2013
Deine Frage bezieht sich offensichtlich auf Forderungen aus 2012.
Eine Gebühr über 20 Euro kenne ich nicht
Bisher kostete es 17,98 TV + Radio monatlich. Oder weniger wenn nur das Radio angemeldet war.
Alte Forderungen sind leider eben noch zu zahlen. Die GEZ kennt da keine Gnade.
Bei Nichtzahlung wird der Betrag eingetrieben.

Ab diesem Jahr zahlt der jeweilige Wohnungsinhaber, dabei ist es egal ob Empfangsgeräte vorhanden sind.
Wenn Person A Wohnungsinhaber ist muss bezahlt werden. Wohnt Person A bei der Ehehälfte oder den Eltern oder bei einem Bekannten, so zahlt die Person nichts.
Vorausgesetzt der GEZ sind die Wohnverhältnisse bekannt.

Alles klar?

Gruss peter

Hallo,

so weit ich das verstanden habe wird ab dem 1.1.13
von jedem Haushalt Gebühr verlangt, auch wenn dieser keine Geräte hat. Ausgenommen sind ALG2-Empfänger und Studenten.
Wenn Sie jeden Monat 20,-€ bezahlt hat kommt Sie doch mit der Zahlung hin. Diese wird alle 3 Monate fällig und beträgt pro Monat 18,-€. Sie spart also pro Monat 2,-€

Gruß

Peter: das Haus gehört meinen Mann, doch auch wenn die GEZ auf ihn laufen würde, hätten wir das selbe problem das dafür kein Geld übrig wäre. Verstehe auch nicht wieso Leute das in 2 Teilen, wir sind verheiratet und da ich kein Einkommen habe, gehört sein Geld (das bischen was davon übrig ist) uns beiden. Also egal wie mans dreht, ist es scheiße.

tarnkappe: das ist ja schön, jedoch nützt es denjenigen nichts die garnix bekommen, was äußerst unlogisch ist. Und ist ja nicht so als hätten wir die 20€ jeden Monat übrig, neee die sind von den 400€ abgezweigt wo wir 2 zum Leben im Monat haben.

Hallo,

dann würde ich mal zum Amt gehen und einen Antrag auf ergänzendes ALG2 stellen.

hallo,

das haben wir schon versucht, da das korupte Amt nicht alles anrechnet was man zahlen muss (wir leben doch alle von Luft und Liebe) bekommt er laut denen immer noch zuviel. Ob dabei die Existenz bedroht ist interesiert denen nicht…und solang dieser korupte Staat existiert, wird sich dies auch nicht ändern!

Hallo,

dann würde ich mal zum Amt gehen und einen Antrag auf
ergänzendes ALG2 stellen.

Verstehe hier den Sinn nicht

Hallo,
am besten einfach abmelden und auch keine Gebühren mehr zahlen. Auch nicht einschüchtern lassen, den wo nix ist können die auch nichts holen am ende bleiben die auf den Kosten sitzen. Und noch was, ja nicht in die Wohnung lassen, dagegen können die auch nichts machen ( drohen wegen hausfriedensbruch, wenn dann brauchen die vom Gericht eine einstweilige verfügung)
du kannst dich auch im Internet noch schlau machen, da gibt es eine Seite, die heißt, wie schütze ich mich gegen GEZ Gebühren…
Also habt Mut.
Liebe Grüße
Elfie759

vielen dank.