Hallo
Person A hat kein Einkommen und bekommt auch kein Hartz4, demnach bekommt sie auch keine Befreiung. Nun soll sie aber dennoch GEZ bezahlen…bisher zahlte sie, vom Geld des Mannes oder Mutter jeden Monat 20€, mehr geht nicht, da sie auch sonst ums überleben kämpfen.
Nun kam ein Brief von der GEZ das sie die ganzen offenen Forderungen will, obwohl die Person A jeden Monat 20€ zahlte.
Was kann man tun?
Um hilfe wäre ich dankbar, danke.
Guten Morgen Silvy,
erstmal kann man dir nur wünschen, dass das Neue Jahr 2013 künftig besser wird für dich.
Dann zu deiner Frage:
Leider ist es so, wie bereits auch in der Vergangenheit, dass jemand, der 0 Euro Einkommen hat trotzdem an die abGEZockt Rundfunkgebühren zahlen muss - so absurd das auch klingt.
Du sagst, dass du bisher monatlich an die abGEZockt 20 Euro gezahlt hast und dieses Geld von deinem Ehemann oder deiner Mutter gegeben wurde.
Bleibt dabei die Frage, ob du mit deinem Mann und deiner Mutter in einer Wohnungsgemeinschaft lebt, oder ob du bzw. du und dein Mann zusammen in einem Haushalt leben. Weiterhin stellt sich die berechtigte Frage, wovon lebst du mit 0 Euro Einkommen?
Jedenfalls scheint es doch so, dass dein Ehemann Einkommen hat.
Wenn du, ohne eigenes Einkommen und dein Mann, mit eigenem Einkommen einen Haushalt bildet, dann hat dieser haushalt die monastlichen Rundfunkgebühren zu zahlen, unabhängig davon, ob - seit dem 01.01.2013 - in diesem Haushalt Rundfunkgeräte betrieben werden oder überhaupt auch nur vorhanden sind.
Wenn du, wovon ich anhand deineer Darstellung einmmal ausgehe, Gebühren-Altlasten an die abGEZockt in mtl. Raten von 20 Euro zahlst und diese darauf beruhen, dass du bei der abGEZockt als ehemaliger Rundfunkteilnehmer registriert warst, dann solltest du unter dem Hinweis, dass du seit dann und dann 0 einkommen hast, diese Zahlungen einstellen.
Denn wenn jemand kein Einkommen hat, da hat auch „der Kaiser sein Recht verloren“, wie es so schön heisst. Mit anderen Worten, „wo nix is kann man auch nix holen“.
Die können sich auf den Kopf stellen und auch zu vollstrecken versuchen, du hast kein Einkommen, also können die auch nicht in 0 Einkommen erfolgreich vollstrecken - das gibt für die dann genauso 0 Euro.
Allerdings könnten die versuchen, sich an deinen evl. mit dir im selben haushalt lebenden Ehemann mit ihren Fordeerungen zu halten, sofern der über der Pfändungsfreigrenze liegendes Einkommen erzielt.
Bleibt vorerst mal die Frage, welcher Art das Einkommen deines Mannes ist - Arbeitseinkommen oder Hartz IV-Bezüge.
Im letzteren Fall kann er mit einer entsprechenden Bescheinigung über den vorliegenden Gebührenbefreiungsanspruch entsprechenden Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Diese muss aber unbedingt ausdrücklich beantragt werden. Ohne Antrag keine Befreiung - diese Regel gilt auch weiterhin.
Wie gesagt, stelle deine 20-Euro-Zahlung unter Hinweis auf 0 Euro Einkommen ggf. vor der nächsten Leistung ein. Und lasse dich in keinem Fall von deren Drohungen einschüchtern, ws die dir antun werden, wenn du nicht weiter zahlst. Generell mal nur leere Drohungen - denn was die wollen und was die (nicht) kriegen ist regulär Zweierlei.
Da ab diesem Jahr nur jeweils Gebühren pro Haushalt zu zahlen sind, ohne Rücksichtr auf evl. auch nicht vorhandene Rundfunkgeräte, müsste im Zweifelsfalle derjenige zahlen (vorbehaltlich, das ereBefreiungsberechtigter ist) der in diesem Haushalt das Einkommen hat.
Abgesehen davon, da du jeden Monat bisher regelmässig 20 Euro gezahlt hast, muss sich die abGEZockt damit zufrieden geben und kann nicht wirklich von dir „die volle Restsumme“ verlangen, wie hoch die auch immer sein mag. Und selbst, wenn mtl. nur 5 Eu gezahlt worden wären müssten die sich damit asrrangieren. Die sollen froh sein, dass die überhaupt bisher mtl.20 Euro gekriegt haben.
Das ist das, was sich dir unter Berücksichtigung der von dir zur Verfügung gestellten Informationen derzeiten sagen kann.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah