Hallo,
ich möchte im März heiraten. Normalerweise müsste mir dafür doch ein freier bezahlter Tag zustehen. Meine Firma sagt aber, dass dies nicht so ist. Im Internet stolpere ich immer wieder über den §616 BGB der belegen soll, dass mir ein Tag für die eigene Hochzeit zusteht. Allerdings finde ich im Paragraphen keinen Hinweis darauf.
In meinem Arbeitsvertrag ist auch vermerkt: „Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei vorübergehender Dienstverhinderung im Sinne des §616 BGB sowie Vergütung von Freizeitgewährung zur Stellensuche im Sinne des §629 BGB besteht gegenüber dem Arbeitgeber nicht“.
Daher meine Frage: Wie verhält es sich denn in meiner Situation mit einem freien Tag für meine Hochzeit? Gibt es etwas gesetzliches, womit ich bei meinem Arbeitgeber argumentieren kann, ohne für meine Hochzeit einen Urlaubstag zu nehmen?
Danke für die Hilfe.
viviorunitia