Freier Tag laut §616 BGB

Hallo,
ich möchte im März heiraten. Normalerweise müsste mir dafür doch ein freier bezahlter Tag zustehen. Meine Firma sagt aber, dass dies nicht so ist. Im Internet stolpere ich immer wieder über den §616 BGB der belegen soll, dass mir ein Tag für die eigene Hochzeit zusteht. Allerdings finde ich im Paragraphen keinen Hinweis darauf.
In meinem Arbeitsvertrag ist auch vermerkt: „Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei vorübergehender Dienstverhinderung im Sinne des §616 BGB sowie Vergütung von Freizeitgewährung zur Stellensuche im Sinne des §629 BGB besteht gegenüber dem Arbeitgeber nicht“.

Daher meine Frage: Wie verhält es sich denn in meiner Situation mit einem freien Tag für meine Hochzeit? Gibt es etwas gesetzliches, womit ich bei meinem Arbeitgeber argumentieren kann, ohne für meine Hochzeit einen Urlaubstag zu nehmen?

Danke für die Hilfe.
viviorunitia

Hallo viviorunitia

Für eine Antwort benötige weiter Angaben.
Arbeitet ihr nach einem Tarifvertrag? Der beschrieben Ausschluss des § 616 / § 629 halte ich für gewagt vom Arbeitgeber.
Was sagt Euer Betriebsrat dazu?

So wie Du es bisher beschrieben hast finde ich keinen Anhaltspunkt das er Dir ein Freien Tag für die Hochzeit geben würde. Ist nicht nett aber legal…

Sorry - wenn ich mehr Infos hätte könnte ich besser antworten.

Lieber Gruss, Silver

Also den Paragraph §616 BGB lese ich so dass dieser für Erkrankungen gilt!

Ich würde die gesetzliche Vorlage für deinen Fall im Arbeitsrecht suchen!

Viel Glück!

Hallo,

was ist denn das für ein Arbeitgeber? Echt unsozial, aber nichts desto trotz, es steht wohl so im Arbeitsvertrag, da kann man nichts machen - meine Meinung.
LG

Hallo,
Danke für die Antworten.
Ob es einen Tarifvertrag gibt, weiß ich nicht. Es ist ein Unternehmen der Call Center Branche. Ich fange da in 2 Wochen auf Vollzeit an, um die Zeit zu überbrücken. Den Betriebsrat kann ich bestimmt mal sprechen, wenn ich dann dort angefangen habe.
Aber ich denke schon, dass es wenig Hoffnung gibt, wenn es so im Vertrag steht.

beste Grüße
viviorunitia

moin,
der §616 ist ja vertraglich bei ihnen ausgeschlossen,somit ist auch ein etwaiiger anspruch verloren.
Bei weiteren fragen gerne!

mfg
kaisen

Hallo vivi…
für mich ein klarer Fall: Du hast keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung - §616 BGB ist in Deinem Arbeitsvertrag „einzelvertraglich abbedungen“, d.h. ausgeschlossen worden.

http://www.vorgesetzter.de/personal/arbeitsrecht/son…

das zauberwort ist sonderurlaub nicht freistellung.

freistellungen sind freiwillig!!

Laut meiner Recherche ist ein bezahlter Urlaubstag hierfür durch einen Arbeitsvertrag abzuändern, sodass dieser nicht wirksam wird.
http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/sonder…

Kann Ihnen daher nicht helfen, ich wünsche Ihnen trotzdem eine schöne Hochzeit.

ob Sonderurlaub oder Freistellung: wenn der $616 BGB vertraglich ausgeschlossen ist, scheine ich ja keine Option zu haben. Ist zwar nicht sehr nett vom Arbeitgeber, aber so wie es aussieht vollkommen legal.

das ist sehr schade. trotzdem vielen Dank für die Recherche und die Wünsche.

das sehe ich persönlich etwas anders. es kann nicht jeder wie er will bestehende gesetze zur arbeitsverträge ausschließen. frag dich mal warum arbeitgeber in verträgen pausenregelungen oder sonstiges nicht aussschließen? weil es einfach ungesetzlich ist.

genauso wie dein problem.

es ist doch ganz einfach. poche auf dein recht und riskiere eine schlechte stimmung. oder nimm einen freien tag oder sei krank. eine kleine sehnenentzündung oder ähnliches heißt arbeitsunfähig. schließt aber eine hochzeit nicht aus.

ob Sonderurlaub oder Freistellung: wenn der $616 BGB
vertraglich ausgeschlossen ist, scheine ich ja keine Option zu
haben. Ist zwar nicht sehr nett vom Arbeitgeber, aber so wie
es aussieht vollkommen legal.

da hast du sicher recht. Aber soweit ich das sehen kann, ist der §616 ein Paragraph, der vollkommen legitim vertraglich ausgeschlossen werden kann. Ich werde mit Sicherheit mit dem Betriebsrat einmal darüber reden und hören, was der dazu zu sagen hat. Das ich an meiner eigenen Hochzeit frei haben werde, steht außer Frage. Es ging nur darum, ob ich dafür einen Extratag frei bekomme oder Urlaub nehmen muss.

Laut besagtem Paragraph steht Ihnen im Regelfall 1 Tag bezahlter Sonderurlaub zu. Ihr Arbeitgeber hat dies per Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Das ist möglich und auch erlaubt. 

Meines wissens steht Ihnen aber in diesem falle ein unbezahlter Tag Sonderurlaub zu.

Ich wünsch Ihnen bei Ihrer Hochzeit viel glück :smile:

Hallo,

Sie werden hierzu nichts im Gesetzt finden, da dabei grundsätzlich nur der gesetzliche Erholungsurlaub geregelt ist.

Von daher hätten Sie nur Anspruch auf zusätzlichen Urlaub in besonderen Fällen (Hochzeit, Todesfall, oder…), wenn dieser entweder im Arbeitsvertrag geregelt ist, oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung.

Auch ohne einen zusätzlichen Urlaubstag wünsche ich Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Schönen Gruß

Holger

Kleiner Nachtrag:

§616 BGB wurde zwar ausgeschlossen aber lediglich im Sinne des Vergütungsanspruchs. Wie oben bereits erwähnt könnte Ihnen aber ein unbezahlter Tag zustehen.

Call-Center (CC) haben im Regelfall keinen Tarifvertrag. Es gibt ausnahmen. Gerade bei großen CC bzw. CC-Gruppen sind auch meistens die Gewerkschaften vertreten und entsprechend gibt es einen Tarifvertrag. Der sollte dann aber meines Wissens im Arbeitsvertrag erwähnt sein.

Ansonsten bestünde noch die Möglichkeit mit dem Betriebsrat zu reden. Eventuell gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu. Sowas wird sehr gerne „vergessen“ zu erwähnen.

Bezüglich des Tips einfach mal Krank zu machen, gebe ich zu bedenken das es Auslegungssache des Arbeitgebers ist. Schließlich fällt es auf wenn man zufällig an dem Tag Krank ist wo man Heiraten möchte und eigentlich (Sonder-)Urlaub haben wollte.
Mir sind fälle bekannt (auch im Call-Center-Bereich) wo dann die Personalabteilung oder auch der Teamleiter/Projektleiter dazu angehalten wird den jeweiligen Mitarbeiter etwas genauer zu beobachten - zumal man ja in der Probezeit ist.

Wie man es macht ist jedem selbst überlassen, ich empfehle aber den friedlichen Weg um es sich nicht mit dem Arbeitgeber zu verderben.

Danke für den Nachtrag. Ich werde mich in jedem Fall mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen. Es ist tatsächlich ein großes CC mit mehreren internationalen Sitzen. Also lässt sich da bestimmt auch reden.
Krank machen möchte ich sicher nicht. Ich würde ja einen Tag auch Urlaub nehmen können. So ist es ja nicht. Es ging nur darum, ob mir ein Extratag zustehen würde, ohne meine Urlaubstage anzugreifen.
Natürlich wähle ich den friedlichen Weg. Zumal man ja nicht gleich in der ersten Woche auf Konfrontation mit dem neuen Arbeitgeber gehen muss. Und ich glaube auch beim Thema Hochzeit lässt sich vernünftig reden. Es ist ja keine sich ewig wiederholende Sache.
Also noch mal danke für alle Antworten. Ich kann ja nochmal das Ergebnis melden, wenn ich etwas weiß.
beste Grüße
viviorunitia

gerne :smile:

Theoretisch kann man wohl diesen Extratag nutzen. Mir ist bis jetzt noch kein Unternehmen bekannt was speziell bei einer Hochzeit Steine in den Weg legt. :smile:

Hallo viviorunitia,
ich fürchte, Du hast keinen Rechtsanspruch auf eine Freistellung. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung dazu und wenn Ihr keine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag habt, worin das geregelt ist, musst Du wohl Urlaub nehmen.
Schöne Grüße
phantomin

Hallo, der §616 BGB beinhaltet neben Freistellung bei Krankheit des Kindes auch die Freistellung bei der eigenen Hochzeit. Im Internet erscheint lediglich der reine Gesetzestext, welcher jedoch durch die Kommentierung erst umfangreich nachzuvollziehem ist. Im Normalfall fällt der freie Tag zur Hochzeit unter den Begriff Sonderurlaub.
Gruß