Verpflegungsmehraufwand Dienstreise Arbeitgeber Beleghafte Erstattung

Hallo,

mein Arbeitgeber erstattet bei Dienstreisen die Fahrtkosten nach km und Hotel/Essen/Getränke/Telefon nach Belegen.

Kann man trotzdem in seiner privaten Steuererklärung die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand ansetzen?

Schonmal danke für Eure Antworten!

Hallo,
man kann Pauschale und Aufwände ansetzen,muss allerdings die vom Arbeitgeber bezahlten Erstattungen wieder abziehen. In Saldo ergibt sich ein absetzbarer Betrag nur dann, wenn der Arbeitgeber weniger erstattet als der Gesetzgeber als abziehbar gestattet. Das ist - wenn es überhaupt vorkommt - sehr selten.
MfG
Marcus Antonius

Hallo,seidriver,

wenn Dir Dein Arbeitgeber 0,30 €/km erstattet, bist Du schon mal gut dran und kannst nichts mehr abrechnen, weil Du dann doppelt abrechnen würdest. Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass Deine Aufwendungen höher waren als die Pauschale von 0,30 €. Dazu musst Du ein Fahrtenbuch führen und genau die Autokosten aufschlüsseln.Du musst die Gesamtkosten des Fahrzeugs ermitteln und den Anteil der Kosten für die dienstlichen Fahrten prozentual errechnen, dabei aber noch die Abschreibungen beachten, also komplizierte Angelegenheit. Kannst Du aber sehr gut nachlesen in der Zeitschrift Finanztest Spezial, kommt jedes Jahr bezüglich der Steuerklärung Anfang des Jahres raus.
Bei den Verpflegungsmehraufwendungen gibt es immer eine Pauschale für die Abwesenheit von mehr als 8 Std gibts 6€, mehr als 14 Std 12 €, mehr als 24 Std 24 €, die das Finanzamt steuermindern anerkennt, wenn Du keine Erstattung von Deinem Arbeitgeber bekommst.
Wenn Dir aber Dein Chef die vollen Kosten erstattet, kannst Du nur abrechnen, was unter der Pauschale liegt und Dir Dein Chef nicht erstattet hat.
Anbei sende ich Dir einen Link, wo Du noch mal nachlesen kannst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

Gruß
gukri

mein Arbeitgeber erstattet bei Dienstreisen die Fahrtkosten
nach km und Hotel/Essen/Getränke/Telefon nach Belegen.

Kann man trotzdem in seiner privaten Steuererklärung die
Pauschale für Verpflegungsmehraufwand ansetzen?

Schonmal danke für Eure Antworten!

Schonmal danke für die Antworten.

Die Erstattungen fürs Essen laufen immer über Geschäftsessen wo ich Geschäftspartner/Kollegen Einlade, oder eingeladen werde. Muss ich das auch von der Pauschale abziehen, oder ist der Abzug nur vom Frühstück mit 4,80€ dann ausreichend?

Hallo, da bin ich jetzt ein bißchen überfordert. Wenn Du eingeladen wirst, geht schon mal gar nichts, weil Du hast ja keine Kosten !
Wenn Du andere einlädst (Geschäftspartner Deines Chefs) wird sicherlich Dein Chef diese Dinge in der Bilanz schon mal selbst als Bwirtungsaufwendungen von Geschäftsfreunden ansetzen, nehme ich an. Auf wen läuft denn die Rechnung ? auf Deinen Namen oder Firma ?
Und den Bezug zum Frühstück krieg ich jetzt nicht … ??
Und liegen diese Aufwendungen, nämlich Deine eigenen nur für Dein Essen, dann wirklich noch unter der Pauschale ?
Gruß Gukri

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, da man bei einer Ersattung keinen Aufwand mehr hat, alle Kosten wurden vom Arbeitgeber ersetzt.

Hallo Seidriver,
soweit, wie ich weiß gibt es bei den Verpflegungskosten
keine Erstattung bei Einzelnachweis durch den
Arbeitgeber, sondern man kann nur die gesetzlichen
Verpflegungspauschalen die vorgegeben sind erstatten
(also Einzelnachweis Speisen/Getränke ist nicht
möglich).
Die Verpflegungspauschalen, kannst Du dann entweder in
Deiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben ODER
Dein Arbeitgeber zahlt Dir die Verpflegungspauschalen.
Beides ist meiner Ansicht nach nicht möglich.
Grüsse Peggy

Hallo,

wenn der Arbeitgeber alle Kosten schon erstattet, dann lässt sich da für Sie nicht mehr viel machen. Wenn es aber Diskrepanzen zwischen privatem Aufwand und erstatteten Kosten gibt, dann „springt der Staat wohl in gewissem Rahmen“ noch ein.

Hier ist ein guter Beitrag dazu:
http://verwaltungs-dschungel.de/questions/11/verpfle…

Hoffe das hilft!
JP