Hallo,seidriver,
wenn Dir Dein Arbeitgeber 0,30 €/km erstattet, bist Du schon mal gut dran und kannst nichts mehr abrechnen, weil Du dann doppelt abrechnen würdest. Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass Deine Aufwendungen höher waren als die Pauschale von 0,30 €. Dazu musst Du ein Fahrtenbuch führen und genau die Autokosten aufschlüsseln.Du musst die Gesamtkosten des Fahrzeugs ermitteln und den Anteil der Kosten für die dienstlichen Fahrten prozentual errechnen, dabei aber noch die Abschreibungen beachten, also komplizierte Angelegenheit. Kannst Du aber sehr gut nachlesen in der Zeitschrift Finanztest Spezial, kommt jedes Jahr bezüglich der Steuerklärung Anfang des Jahres raus.
Bei den Verpflegungsmehraufwendungen gibt es immer eine Pauschale für die Abwesenheit von mehr als 8 Std gibts 6€, mehr als 14 Std 12 €, mehr als 24 Std 24 €, die das Finanzamt steuermindern anerkennt, wenn Du keine Erstattung von Deinem Arbeitgeber bekommst.
Wenn Dir aber Dein Chef die vollen Kosten erstattet, kannst Du nur abrechnen, was unter der Pauschale liegt und Dir Dein Chef nicht erstattet hat.
Anbei sende ich Dir einen Link, wo Du noch mal nachlesen kannst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
Gruß
gukri
mein Arbeitgeber erstattet bei Dienstreisen die Fahrtkosten
nach km und Hotel/Essen/Getränke/Telefon nach Belegen.
Kann man trotzdem in seiner privaten Steuererklärung die
Pauschale für Verpflegungsmehraufwand ansetzen?
Schonmal danke für Eure Antworten!