Abfindung und Steuererklärung

Hallo zusammen,

ich bin dieses Jahr gekündigt worden und habe eine Abfindung bekommen. Nun wurde diese halt versteuert. Nun kann/muss ich um einen Teil dieser Steuern wieder zu bekommen die Abfindung in meine Steuererklärung mit einbringen als Werbungskosten. Ich finde nur bei Elster nicht die richtigen Eintragungsspalte. Kann mir evtl jemand weiter helfen? Vielleicht muss ich es ja auch anders geltend machen und nicht als Werbungskosten.

Vielen Dank

Sebastian

Hallo Sebastian,
eine Abfindung stellt keine Werbungskosten dar, sondern steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie wird ggf. ermässigt besteuert.
Einzutragen ist die Abfindung in Elster auf der Anlage N, Seite 1, Zeile 10. Unterlagen zur Abfindung sind der Steuererklärung beizufügen.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend bei Fragen zur Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Eine Abfindung ist ja eine Einnahme - Werbungskosten sind Ausgaben. Durch die Abfindung erhöht sich das Einkommen, die Abfindung wird bestenfalls ermäßigt besteuert. Demzufolge wird sie in der Anlage N, Zeile 17 eingetragen.

Hey,

in der Anlage N sollte der passende Eintrag gemacht werden.
Gruß
Jörg