Heizung-Zählerstand steigt von alleine

Hallo Leute,

ich habe folgendes Anliegen an euch:

Im April bin ich in eine eigene Wohnung eingezogen. Das ganze Jahr über habe ich beobachtet, dass der Zählerstand im Bad steigt, ohne dass ich die Heizung anmache. Als ich bei der Hausverwaltung nachgefragt habe, hat die Dame gemeint, dass der Zähler automatisch irgendwie die Heizung anmacht, sobald die Temperatur im Bad unter 15°C beträgt. Ich kann es mit echt nicht vorstellen, dass es bei mir im Bad weniger als 15°C sind. In der Wohnung sind es immer 18-20 °C. Nun meine Fragen an euch:

  1. Musste die Hausverwaltung mich beim Einzug nicht darüber informieren, dass die Heizkörper so funktionieren?
  2. Ist es wirklich so, dass wenn jetzt der Kundendienst kommt und nichts feststellen kann, ich die Kosten übernehmen muss?
  3. Und weiß jemand, wie es überhaupt so funktionieren kann, dass der Zähler am Heizkörper den Heizkörper aktiviert, wenn die Temperatur unter 15°C ist?
  4. Darf allgemein der Zählerstand steigen, ohne dass ich die Heizung anmache??

Für eure Antworten wäre ich euch echt dankbar.

Viele Grüße

Anastacia

moin,moin,
1.+3. das ist dann was gaaaaanz neues, wenn der zähler die temp. im raum misst und dann noch heizt!!!
2.ja
4.jein es gibt systeme (verdunster), bei denen sinkt der flüssigkeitsstand im röhrchen, das ist physikalisch bedingt.
wenn du zahlen abliest, ist das eine elektr. zählung (batterie drin), da dürfte meines erachtens die zahl nicht steigen. aber: die zeigen viele parameter an. prüfe erst mal, ob das wirklich die richtige zahl ist die steigt!
ruf am besten mal den messdienst an und frage dort. die geben bestimmt gern auskunft am telefon–kostet auch nix und fachlich korrekt.
mfg
jk

Hallo Anastacia,
es ist tatsächlich so, ohne den Quatsch zu beachten, den man Dir erzählt hat, dass ein Verdunstungszähler, den Du bestimmt hast, vor allem im Sommer oder bei einem heissen Vollbad, von alleine steigt, es ist ein gewisser, geringer, prozentualer Anteil, der aber und das ist wichtig in deiner Heizkostenabrechnung mit berücksichtigt werden ‚muss‘.
Wenn es der Verd.-Zähler ist, kann der garnicht das Ventil beeinflussen, wie den auch. Oder hast Du eine neue Generation Zähler, die am Ventil angebracht ist? Dann ist da etwas an mir vorbei gegangen:wink:.
Nehmen wir an du hast ein normales Thermostatventil, dann kann sein, dass am Griffstück ein kleines Plasikteil sitzt, welches verhindert, dass Du auf null stellen kannst. Wenn das so ist, Ziehst Du es zurück, zu Dir, notfall’s einen kleinen Schraubenzieher zur hilfe nehmen und dann kannst du auf null oder zumindest auf Frostschutz stellen.
Ja und die Hausverwaltung muss Dich informieren, dass die Heizkörper so funktionieren. Wenn der Verdunstungszähler mehr steigt als der gewisse geringe Anteil, ist er Defekt und muss ausgetauscht werden. Das ist aber das Problem des Vermieters. Lege Widerspruch in der Heizkostenabrechnung ein, wenn Du Nachteile siehst. Kündige eine Einbehaltung der Miete an, um den Betrag, um Den Du Dich betrogen fühlst.
Und Sie werden reagieren und Dir ein neuen Thermostatkopf und Verdunster anbauen.
Ich hoffe ich konnte helfen, M.f.G. Jens

Hi ich kann nur sagen, dass die älteren Regler die Raumwärme mitmessen und z.B. bei einem Kachelofen in der Wohnung der Thermostat diese Wärmegewinnung mitmisst.
Die neue Digitalen Regler sollten den wahren Verbrauch messen, sind aber recht teuer.

Und es gibt den sogenannten Frostschutz aber der ist nicht bei 15 Grad sondern geringer. Dies hat aber mit der Raumtemperatur durch Fremdheizkörper nix zu tun.

Dies weiss ich nur von meiner vorherigen Wohnung …

Gruß Frank

Hallo,

der Thermostatkopf eines Heizkörpers öffnet bei etwa 15°C, dies kann abe auch bereits etwas früher oder später sein. Dies geschieht um den Raum vor Nässebildung, Schimmel und Kälte zu schützen.

Die Kosten müssen immer vom Wohnungsnutzer getragen werden.

Die Aussage der Hausverwaltung ist somit richtig.

MfG.

Hallo Leute,

Hallo auch

Das ganze Jahr über habe ich beobachtet, dass der Zählerstand im Bad steigt, ohne dass ich die Heizung anmache.

Hmm, du hast regelmäßig abgelesen und darüber Buch geführt ?
und wieviele Einheiten sind das monatlich gewesen?

Als ich bei der Hausverwaltung nachgefragt habe, hat die Dame gemeint, dass der Zähler automatisch irgendwie die Heizung anmacht, sobald die Temperatur im Bad unter 15°C beträgt.

Das ist nicht richtig. Es gibt Thermostatköpfe mit und ohne Frostschutz! (kannst du bis zur Null runterdrehen, ist kein Frostschutz vorhanden), im anderen Fall kannst du nur bis zum Stern runterdrehen, dann öffnet der Kopf das Ventil bei ca 5-8°C (und nicht bei 15)

Ich kann es mit echt nicht vorstellen, dass es bei mir im Bad weniger als 15°C sind. In der Wohnung sind es immer 18-20 °C.

‚Vorstellen‘ hilft da nix, wenn das überprüft wird, dann wird gemessen! Das solltest du auch machen, besorg dir ein elektronisches Thermometer.

Nun meine Fragen an euch:

  1. Musste die Hausverwaltung mich beim Einzug nicht darüber
    informieren, dass die Heizkörper so funktionieren?

Gegenfrage! Woher sollte die Hausverwaltung wissen ,daß dir die Funktion nicht bekannt ist ?

  1. Ist es wirklich so, dass wenn jetzt der Kundendienst kommt und nichts feststellen kann, ich die Kosten übernehmen muss?

Ja, die Kosten können in dem Fall nicht auf alle Mieter umgelegt werden. Dir würde es auch nicht passen, wenn andere umsonst Handwerker rufen und du müsstest dafür bezahlen !

  1. Und weiß jemand, wie es überhaupt so funktionieren kann, dass der Zähler am Heizkörper den Heizkörper aktiviert, wenn die Temperatur unter 15°C ist?

siehe oben, ab 8 Grad wird geöffnet, damit ein Einfrieren der Leitung und des Heizkörpers verhindert wird.

  1. Darf allgemein der Zählerstand steigen, ohne dass ich die Heizung anmache??

Darf eigentlich nicht, aber bist du dir auch sicher, daß du nicht mal kurz bei Frost das Fenster geöffnet hast, sowas reicht schon aus.

Wenn am anderen Rohr vom Heizkörper noch ein ähnliches Teil mit ner Kappe ist, dann kann dort der Heizkörper abgesperrt werden. Sollte die Zählung nicht aufhören, so ist die Meßeinheit defekt, andernfalls ist irgendwas mit dem Ventil oder Kopf.
Alternativ kannst du auch die Temperaturen an beiden Rohren vom Heizkörper messen. Wenn die absolut gleich sind, darf nicht gezählt werden.

Hallo KB
Das ist mir alles etwas zu wage ! Da sollten wir schon konkretere Angaben haben !!
Da sind viele Fragen von meiner Seite offen !!
Ich stell jetzt mal eine ganz simple Frage , die du dir selber erst einmal beantworten solltest !
Wie kann deine Whg. denn ca. 20 Grad haben , wenn du garnicht heizt ??
Drausen wochenlang 0 bis -10 Grade und drinnen + 20 sind ! ???
Lass Dir das ganze mal von jemanden kompetenten erklären vielleicht findet Ihr dann den „Fehler“ !
Gruß Icepik

Hallo Anastacia,

bei einigen Deiner Fragen kann ich Dir weiterhelfen:

Zu 1: Das ist ein rechtliches Problem, dazu kann ich nix sagen.

Zu 2: Ja

Zu 3: Mir ist kein solches System bekannt, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es so etwas gibt. Ein Zähler misst nur, er gibt kein Stellsignal aus. Ich denke, die Dame hat Dich falsch informiert.

Zu 4. Nein, darf er nicht. Allerdings bei Heizkostenverteilern mit Verdunsterröhrchen verdunstet eine geringen Menge durch die Raumtemperatur. Wie viel das sein darf, hat der Gesetzgeber geregelt. Und es fällt bei allen Mietern an, so dass es keine Verzerrung der Anrechnung gibt.

Ich würde nochmal das Gespräch mit der Hausverwaltung suchen, aber mit einem veranwortlichen Mitarbeiter der technischen Abteilung. Gibt das kein befriedigendes Ergebnis, würde ich mal zum Mieterbund gehen.

Falls Du noch weitere Fragen hast, melde Dich.

Gruß lothar

Hallo ,
bitte mal um Informationen von welchem Zähler Du redest der die heizung selbst anmacht und was zählt er denn ,vielleicht könnte man ja auch ein Bild machen davon .

gruss
Mike

Hi Anastacia ,
Normalerweise gibt kein Zähler an einem Heizkörper die Wärmeanforderung an die Heizung weiter !
Nur indirekt über das Öffnungsverhalten des Thermostats wird die Anlage über den Durchfluß der Anlage und die Heizkurvenvorgabe messen , wie viel die Vorlauftemperatur gesunken ist und ab unterschreiten einer gewissen Schwelle wird die Nachheizung durch das Gerät bewirkt !
Also misst Dein Heizkörperzähler nur die Temperatur am Heizkörper (und vergleicht diese eventuell mit der Vorgabe der Heizkurve ) !
Hast Du also den Thermostaten am Heizkörper zugedreht darf die Heizung erst bei unterschreiten der Voreingestellten Temperatur Loslegen zu heizen !
Der Vermieter darf Dir glaube Ich nur für eine Auskunft , die er nicht geben kann und dafür jemanden beauftragt , dieses Dir nicht in Rechnung stellen !?
Zu 1. : Nein !
Zu 4. : Bei Verdunstungsröhrchen als Meßgeräte für Wärmeverbrauch ist dies auch der fall , Sie haben dafür aber einen Vorfüllstand !
Wärme wird übrigens auch verbraucht , wenn man die Wärme die durch Räume drunter und drüber nutzt und deshalb nicht heizen muß !
Ich hoffe es hat etwas geklärt !
Rd

das kommt von der umgebungstemperatur

Hallo rechtliche Fragen kann und darf ich nicht beantworten, hierfür wären Rechtsverdreher geeignet.

Zum Zähler kann ich nur sagen, dass ich diese Art von Zähler nicht kenne.
Zähler haben die Aufgabe etwas zu messen bzw. zu zählen, daher auch der Name.
Zähler besitzen keine Steuerfunktion, hierfür gibt es Steuerungen.
Sie sollten dies mal von einem Fachmann anschauen lassen.

nG.
Haag