Muss Vermieter einen Herd stellen?

Ist ein Vermieter gestzlich verpflichtet, die zu vermietende Wohnung mit Herd und Spüle auszustatten?

Hallo,

eindeutig, nein

Ist ein Vermieter gestzlich verpflichtet, die zu vermietende
Wohnung mit Herd und Spüle auszustatten?

nein, ist er nicht.

Ist ein Vermieter gestzlich verpflichtet, die zu
vermietende Wohnung mit Herd und Spüle auszustatten? …

Hallo,
es gibt keine gesetzliche Regelung, die den Vermieter verpflichtet die Wohnung mit einem Herd und einer Spüle auszustatten.
Letztendlich steht im Mietvertrag wie die Wohnung ausgestattet ist. Wenn dort nichts über die Einrichtung steht, dann ist und bleibt von seiten des Vermieters die Wohnung leer.
Gruß
Udo

Ist ein Vermieter gestzlich verpflichtet, die zu vermietende
Wohnung mit Herd und Spüle auszustatten?

Nein! Eine solche Verpflichtung zur teilweisen Küchenmöblierung einer Wohnung gibt es nicht!

Ist ein Vermieter gestzlich verpflichtet, die zu vermietende
Wohnung mit Herd und Spüle auszustatten?

Das ist der Vermieter ganz bestimmt nicht.
Bassauer