muß ich nach sieben jahren noch eine mpu machen

muß ich nach sieben jahren noch eine mpu machen oder nicht ach so auf dem zettel von der führerscheinstelle unter dem punkt 1 ein zeugnis oder gutachten über die körperliche und geistige eignung.hat die führerscheinstelle gschrieben hausarzt oder mpu mitmachen gruß tapete

moin tapete ja musst du auf jeden fall wenn das auch schon draufsteht allso es verjährt auch nich oder so,und da kannste dich auch schon auf was gefasst machen hab den spass nähmlich auch grad vor 5 monaten machen müssen und es ist kein zuckerschlecken das sach ihr dir jetzt schon,wenn du noch ein paar einzelheiten zur mpu brauchst oder fragen hast denn meld dich

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ja aber weil auf dem zettel von der führerscheinstelle doch steht oder hausarzt

ja aber weil auf dem zettel von der führerscheinstelle doch
steht oder hausarzt

beim hausarzt sollst du dir halt die leberwerte holen die dir aber nich viel bringen da du trozdem die mpu machen musst und die denn zum vorzeigen sind,und das klingt jetzt so ein bischen spanisch denn du kannst nicht von einer extreme wie mpu zu so einer simplen massnahme wie hausharzt entscheiden denn das wär ja quatsch,aber ich muss ganz erlich sagen neben mir sitzt grad ein kumpel und der sagt das sein kumpel nach 8 - 9 jahren er das halt ohne mpu wieder gekriegt hat das sind aber nich meine worte und ich glaube ess auch nich

naja ich danke dir erst mal ich gehe montag erst mal zum anwalt bis dann gruß tapete

tut mir leid,aber ich kann dir hier nicht weiterhelfen.

informiere dich am besten bei bei einem Verkehrs RA.
mfg.
Klaus

muß ich nach sieben jahren noch eine mpu machen oder nicht ach
so auf dem zettel von der führerscheinstelle unter dem punkt 1
ein zeugnis oder gutachten über die körperliche und geistige
eignung.hat die führerscheinstelle gschrieben hausarzt oder
mpu mitmachen gruß tapete

Es gibt eine 10-jährige Verjährungsfrist für die MPU.
Diese beginnt entweder mit Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, oder, wenn man keine neue Fahrerlaubnis erhalten/beantragt hat, 5 Jahre nach der eigentlichen Tat.
D.h. entweder Du machst jetzt die MPU und bestehst diese (Ein oder mehrere Vorbereitungskurse wären sinnvoll) oder du wartest noch weitere 8 Jahre ab und beantragst dann deine neue Fahrerlaubnis ohne MPU.
Es kommt alledings auch noch daraufan warum Du Deine FE verloren hast.
Die o.g. Verjährung gil nur bei Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss ohne gefärdung oder Verletzung anderer.
Sobald Du einen dritten Verletzt hast kann das alles schon wieder anders aussehen.
Schau auch mal hier nach: http://dejure.org/gesetze/StVG/29.html
STVG §29 - Tilgung von Eintragungen
mfg
Springfrosch

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danke dir springfrosch für deine auskunft habe gerade einem rechtsanwalt geschrieben

Wenn man Führerschein durch ein verfahren länger als einbezogen wird muss man die mpu machen.Meines wissen kommt es drauf an was mann Böses getan hat,wie bei Rot über die Ampel oder,oder.

Gruss Ingo

muß ich nach sieben jahren noch eine mpu machen oder nicht ach
so auf dem zettel von der führerscheinstelle unter dem punkt 1
ein zeugnis oder gutachten über die körperliche und geistige
eignung.hat die führerscheinstelle gschrieben hausarzt oder
mpu mitmachen gruß tapete

muß ich nach sieben jahren noch eine mpu machen oder nicht ach

[…]

Guckt man hier §29 Abs.1ff StVG :
Bei Alkohol, Drogen Tilgungsfrist 10 Jahre

ABER bedeutend ist Abs. 5, Beginn der Tilgungsfrist - diese beginnt im Falle eines Verzichtes bspw. erst bis max. 5 Jahre NACH dem Verzicht. In diesem Fall wären es also zunächst 10+5 Jahre nach dem Verzicht. Ab dann existiert kein Eintrag mehr im Register.

ABER : Abs. 7 und 8 besagen, dass während einer “Überliegezeit“ von 1 Jahr durchaus noch eine Verwertbarkeit besteht, sofern es sich um Alkohol bzw. Drogen handelt.

Auf der absolut sicheren Seite befindet man sich, wegen Nichtverwertbarkeit, demzufolge erst 10+5+1=16 Jahre nach Verzicht.